Hallo alle miteinander!
ich bin Student und leider Mieter bei der Gagfah. Nun ist die erste Nebenkostenabrechnung eingetrotten die mich sehr stutzig gemacht hat. Ich hoffe jemand kann mir mit etwas Rat zur Seite stehen. 60 Euro für die Mietgliedschaft im Mieterbund habe ich leider gerade nicht.
Wichtig vielleicht noch vorab: Die Wohnung stand vorher leer, aber nun sollen uns so wie es scheint die Verbrauchskosten der Vormieter aufgezwängt werden. Es gibt ein Übergabeprotokoll mit den Wasserzählerständen, jedoch ist mir aufgefallen, dass der Gagfah-Mensch nur auf der zweiten Seite unterschrieben hat, nicht aber auf der ersten wo die Zählerstände aufgelistet sind.
Also, ich habe folgende Beanstandung der Abrechnung:
1. Die im Übergabeprotokol festgehaltenen Warmwasserzählerstände wurden nicht berücksichtigt, stattdessen wurde der Verbrauch geschätzt. Fatal an der Sache, der Mieter nimmt einen Anfangszählerstand an der viel kleiner ist als der tatsächliche beim Einzug, d.h. es wird mir Verbrauch des Vormieters zugeteilt. Der geschätzte Verbrauch ist über 1400% Mal höher als mein tatsächlicher Verbrauch!!!!
2. Die Verdunstungsröhrchen an der Heizung wurden beim Einzug nicht ausgewächselt und die Wohnung stand anscheinen länger leer, weshalb laut Kalorimeta keine Erfassung meiner Heizkosten möglich war. Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, wie mir Kalorimeta per E-Mail mitgeteilt hat.
Nun habe ich aber folgendes Urteil gelesen: AG Berlin-Charlottenburg, Az.: 218 C 271/09 – Verbrauchsschätzungen bei der Heizkostenabrechnung müssen erläutert werden*
Dort heißt es, dass den Vermieter in solch einem Fall erweiterte Erläuterungspflichten treffen bezüglich der herangezogenen Räume im Vergleich zu meinen (Stockwerk, Himmelsrichtung, Zahl und Größe der Fenster, Zahl der installierten Heizkörper, so wie ein nachfolziebarer Rechenweg) Keiner dieser Punkte wurde aber berücksichtigt.
Darüberhinaus finde ich die Schätzung viel zu hoch, obwohl wir nur ein Zimmer beheizt haben, müssten wir nun für alle Räume mit Heizung voll bezahlen. Aber, nachdemn ich etwas recherschiert habe, kann ich mich generell gegen eine Schätzung wohl nicht wehren, oder?
3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet.
Nun meine Fragen:
- Ist die Abbrechnung formell unwirksam?
- Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?
- Wie soll ich vorgehen?
- Was ist zu tun bezügl. dem Übergabeprotokol wo die Unterschrift auf der ersten Seite fehlt?