Beiträge von Joho

    Hallo Leute,

    ich brauche nochmals eure Hilfe zu diesem Fall denn der Vermieter hat nicht auf meinen Wiedersrpuch zu der Nebenkostenabrechnung reagiert und mir nun eine Mahnung samt Androhung der fristlosen Kündigung geschickt.

    Das ist bisher passiert:

    - Wiederspruch Anfang Februar
    - Kurz darauf eine Zahlungsaufforderung des Mieters.
    - Gleich darauf habe ich eine E-Mail geschrieben in dem ich nochmals auf meinen Wiederspruch hingewiesen habe mit der Bitte um eine korrekte Abrechnung. Wiederspruch habe ich angehängt
    - Mahnung gestern

    Ich hab den Wiederspruch damals nur als normalen Brief abgeschickt, wahrscheinlich ein Fehler. Soll ich es nochmals als Einschreiben abschicken? Telefonisch konnte ich den Ansprechpartner des Falles noch nicht erreichen.

    Ich könnte ja die Forderung des Vermieters unter vorbehalt bezahlen, aber ich möchte trotzdem, dass ich eine ordentliche Nebenkostenabrechnung erhalte und der Vermieter zu meinem Wiederspruch Stellung nimmt. Was mache ich in dieser Situation am besten?


    "- Ach, willst Dessen Vertragspartner werden?!:eek:
    Du kannst/solltest bestenfalls, wenn die sich an Dich wenden, einen Termin vereinbaren. Solltest Deinem VM Deine TelNr. geben.
    Pass' auf, wenn Du dem Monteur den Auftrag quittieren sollst: Kunde ist Dein VM(!), und unten unterschreibst Du mit i.A..

    Aber es ist doch die Ablesefirma die behauptet da gewesen zu sein. Der Vermieter wird doch nur wieder, wie auch schon an dem erhaltenen Brief zu sehen, auf die Ablesefirma verweisen und sagen ich solle das mit denen klären.

    Wen denn ?
    Hast Du das denen schon gesagt ?
    Der Ableser könnte auch nicht alleine unterwegs gewesen sein.


    Klar habe ich das, darauf wird aber gar nicht eingegangen.


    Das gleiche behauptet er wahrscheinlich von dir.
    Ein Geschäft macht er mit dem 3. Ablesetermin definitiv nicht.

    Nun, ich kann nur sagen, dass ich 100% zu Hause war. Der Ableser der angeblich da war muss das doch irgendwie beweisen das er den mir zustehenden Zweitablesetermin, der ja auch schon in meiner Nebenkostenabrechnung indirekt auftaucht, erbracht hat.

    Bist Du Wiederholungstäter ?
    Das ist keine Drohung, sondern völlig üblich.

    Nein. Die Schätzung im Abrechnungszeitraum davor erfolgte, da ich erst 2011 eingezogen bin und es zum Einzug keine Zwischenablesung gab. Hätte auch keine Sinn gemacht, da es Verdunstungszähler sind.


    Termin machen und bezahlen.

    Aber ich war doch zu Hause bei dem Zweittermin, nur der Ableser anscheinend nicht. Ich war eine Stunde vor Termin, sowie den ganzen restlichen Nachmittag in der Wohnung. Ich habe sogar Zeugen.
    Der Ableser kann doch nicht behapten was er will nur um züsätzlich Geschäft mit einem dritten Ablesetermin zu machen! Es gab nicht einmal eine Notiz oder Nachricht, die belegt, dass der Ableser angeblich da war

    Hallo,


    Ich (Mieter) konnte am angekündigten Ablesetermin der Zählerstände nicht anwesend sein und fand eine unter der Tür durschgeschobene Nachricht mit einem Termin für eine Zweitablesung. Auf der Nachricht war jedoch der Name des Vormieters notiert.

    Zum angekündigten Zweittermin war ich zu Hause, aber der Ablesedienst erschien nicht. Nach Anfrage beim Ablesedienst, wird mir mitgeteilt, dass der Ablesedienst zweimal vor Ort war und deshalb nur noch ein kostenfplichtiger dritter Termin in Frage kommt.

    Daraufhin habe ich mit dem Kundenservice des Vermieter telefoniert, und dargelegt, dass der Ableser nicht erschienen ist und ich zu Hause war. Mir wurde versichert sich darum zu kümmern.

    Am Tag darauf, erhalte ich Post vom Vermieter. Er schreibt, ich solle den Zugang für den Ableser nicht weiter "blockieren" und mit dem Ableser selbst einen dritten (kostenpflichtigen) Termin vereinbaren. Ein Formular um den Auftrag an den Ableser zu stellen, schickt der Vermieter gleicht mit, auf dem Formular ist der Name des Vormieters handschriftlich durchgestrichen und durch meine ersetzt worden.

    Der Vermieter, fügt noch die Drohung hinzu, dass die Nebenkostenabrechnung anderenfalls geschätzt werde (was auch schon im Vorjahr erfolgte).

    ...Nun, der Ableser war:

    - entweder nicht da, oder
    - hat bei der falschen Person geklingelt, denn meinen Namen wusste er ja nicht, sondern nur den des Vormieters.

    Dennoch beharren Ableser, Ablesefirma und Vermieter darauf dass zwei Ablesetermine in Anspruch genommen wurden.

    Meine Fragen sind nun:

    Wer ist hier in der Beweispflicht?
    War das überhaupt ein Zweittermin, wenn mir eine Karte unter der Tür durchgeschoben wird, wo der Name des Vormieters draufsteht?
    Was kann ich also tun?

    Joho:

    "- Rechnungsausgleich innerhalb von zwei Wochen halte ich für recht ungewöhnlich kurz. Widerspruch ist m.W. ein Jahr lang möglich. Welche Fristen genehmigt sich denn der Vermieter?"

    Die Abrechnung für 2011 kam am 17.12.2012, mit der Angabe die Nachzahlung habe zum 1.2.2013 zu erfolgen. Ist das korrekt?

    Zitat Joho
    "Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, ..."


    - Das sieht die Heizkostenverordnung nicht vor.
    Siehe Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

    Das sieht die Heizkostenverordnung nicht vor.
    Siehe Heizkosten, Betriebskosten, Nebenkosten, Mietrecht

    Aber in der HKVO steht in §9a, dass die Schätzung anhand von vergleichbaren Räumen möglich ist.
    In dem oben bereits verlinkten Urteil aus Berlin, werden dem Vermieter dafür aber Auflagen gemacht, denen er nicht nachgekommen ist....

    Meine Frage nun:

    - Kann ich dem wiedersprechen?

    - Kann ich auf eine Schätzung auf Grundlage der Messdaten der gleichen Wohnung von 2008 bestehen?

    Joho:

    "3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet."
    - Das widerspricht sich nicht. Oder die Jahre vertauscht?

    Ja die Jahre sind vertauscht. Die Reinigung gibt es erst seit 2012, wird aber für 2011 in Rechnung gestellt.


    "- Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?"
    - Erst dann, wenn die Abrechnung komplett und korrekt ist.

    Gilt das auch, wenn die Nachzahlung schon in 2 Wochen fällig wird, und noch kein Wiederspruch gestellt wurde?

    Hallo alle miteinander!

    ich bin Student und leider Mieter bei der Gagfah. Nun ist die erste Nebenkostenabrechnung eingetrotten die mich sehr stutzig gemacht hat. Ich hoffe jemand kann mir mit etwas Rat zur Seite stehen. 60 Euro für die Mietgliedschaft im Mieterbund habe ich leider gerade nicht.

    Wichtig vielleicht noch vorab: Die Wohnung stand vorher leer, aber nun sollen uns so wie es scheint die Verbrauchskosten der Vormieter aufgezwängt werden. Es gibt ein Übergabeprotokoll mit den Wasserzählerständen, jedoch ist mir aufgefallen, dass der Gagfah-Mensch nur auf der zweiten Seite unterschrieben hat, nicht aber auf der ersten wo die Zählerstände aufgelistet sind.

    Also, ich habe folgende Beanstandung der Abrechnung:

    1. Die im Übergabeprotokol festgehaltenen Warmwasserzählerstände wurden nicht berücksichtigt, stattdessen wurde der Verbrauch geschätzt. Fatal an der Sache, der Mieter nimmt einen Anfangszählerstand an der viel kleiner ist als der tatsächliche beim Einzug, d.h. es wird mir Verbrauch des Vormieters zugeteilt. Der geschätzte Verbrauch ist über 1400% Mal höher als mein tatsächlicher Verbrauch!!!!

    2. Die Verdunstungsröhrchen an der Heizung wurden beim Einzug nicht ausgewächselt und die Wohnung stand anscheinen länger leer, weshalb laut Kalorimeta keine Erfassung meiner Heizkosten möglich war. Die Heizkosten wurden deshalb geschätzt. So weit so gut. ABER die SChätzung erfolgte nicht anhand von Daten der gleichen Wohnung sondern einer "vergleichbaren" Wohnung, wie mir Kalorimeta per E-Mail mitgeteilt hat.
    Nun habe ich aber folgendes Urteil gelesen: AG Berlin-Charlottenburg, Az.: 218 C 271/09 – Verbrauchsschätzungen bei der Heizkostenabrechnung müssen erläutert werden*

    Dort heißt es, dass den Vermieter in solch einem Fall erweiterte Erläuterungspflichten treffen bezüglich der herangezogenen Räume im Vergleich zu meinen (Stockwerk, Himmelsrichtung, Zahl und Größe der Fenster, Zahl der installierten Heizkörper, so wie ein nachfolziebarer Rechenweg) Keiner dieser Punkte wurde aber berücksichtigt.

    Darüberhinaus finde ich die Schätzung viel zu hoch, obwohl wir nur ein Zimmer beheizt haben, müssten wir nun für alle Räume mit Heizung voll bezahlen. Aber, nachdemn ich etwas recherschiert habe, kann ich mich generell gegen eine Schätzung wohl nicht wehren, oder?

    3. Eine Treppenhausreinigung durch einen externen Dienstleister gibt es im Haus erst seit 2011, dennoch wird es mir schon für 2012 berechnet.


    Nun meine Fragen:

    - Ist die Abbrechnung formell unwirksam?

    - Muss ich der Nachzahlung sowie der Erhöhung der monatlichen Nebenkosten nachkommen?

    - Wie soll ich vorgehen?

    - Was ist zu tun bezügl. dem Übergabeprotokol wo die Unterschrift auf der ersten Seite fehlt?

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