Was vermutest Du denn ?
Der selbsternannte Halbgott versucht immer arme Mieter zu veräppeln und in die Kostenfalle zu treiben.
Vermieter will mir kündigen
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Franj -
13. Januar 2013 um 17:57 -
Erledigt
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Is das hier mietrecht.de
order
mietrecht-idoten.de
I was right.........a lot of inquisitive idiots
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I was right.........a lot of inquisitive idiots
Point with your dirt-finger on other people - three fingers are pointing back to YOU.:D -
Für alle die kein Englisch können :
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Questa se chiama "cornuto".
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Weil ich das Fenster in der Küche in Kippstellung lasse.
Hallo Leute
Habe Ärger mit meinen Vermieter.
Ich lass das Küchenfenster fast immer gekippt.
Außer natürlich bei wirklich extremen Witterungsverhältnissen.
Er droht mir deswegen jetzt mit Kündigung.
Ich soll nur kurz lüften und ansonsten das Fenster geschlossen halten.Moin zusammen.
Ich bin froh, hier auf DAS Thema gestoßen zu sein, denn ich habe das gleiche Problem mit meinen Vermietern.
In diesem Zuge die ernstgemeinte Frage:Ist es verboten, beim KOCHEN oder BRATEN das Fenster auf Kipp zu haben - (Kartoffeln 20 Minuten, Braten 20-30 Minuten, Suppe kochen bis zu 1 Std.)?
Ich habe überall nur Empfehlungen gefunden, wie man lüftet - da meine Küche keine andere Dunstabzugmöglichkeit hat als das gekippte Fenster, und ich nicht bei offenem Fenster (bei Minusgraden!) kochen kann ...Mein Vermieter schleicht mit Kamera ums Haus herum, und fotografiert meine Fenster. Er sucht Verfehlungen.
Ich muß dazu sagen, dass das Haus seit 1 Jahr neue Besitzer hat, und wir Mieter mit den alten, günstigen Mietverträgen, nicht rauszukriegen sind. Die Verwaltung mobbt auch andere Mieter im Haus.
Danke für Antworten, ich habe mit diesem Ausspionieren psychisch große Not,
Heike -
Zitat
Questa se chiama "cornuto".
Dafür hab ich nix.
Streng dich mal an, dann schaffst Du das vllt. selbst. -
Zitat
Suppe kochen bis zu 1 Std.)?
Erkläre mal welche Suppe man 1 Std. kochen muss.ZitatIst es verboten, beim KOCHEN oder BRATEN das Fenster auf Kipp zu haben
Nicht direkt, solange keine Schäden entstehen.ZitatMein Vermieter schleicht mit Kamera ums Haus herum, und fotografiert meine Fenster.
Das ist nicht verboten. Vllt. bereitet er eine Modernisierung vor.ZitatEr sucht Verfehlungen.
Natürlich, aber nur weil Mieter Diese nie von selbst zugeben würden, traurig genug.Zitatwir Mieter mit den alten, günstigen Mietverträgen, nicht rauszukriegen sind.
Hä, was ist los ?
Man bekommt jeden Mieter raus, wenn man sich anstrengt.
Euer neuer VM scheint noch ein Greenhorn zu sein.ZitatDie Verwaltung mobbt auch andere Mieter im Haus.
Natürlich ohne Grund, wie immer. -
Erkläre mal welche Suppe man 1 Std. kochen muss.
Hühnersuppe.
ZitatDas ist nicht verboten. Vllt. bereitet er eine Modernisierung vor.
Die fand letztes Jahr bereits statt.
ZitatNatürlich ohne Grund, wie immer.
Hm - der Grund könnte sein, dass die neuen Mieter 220,- Euro mehr Miete zahlen sollen.
Meine Anfrage war sachlich. Die Reaktionen lasen sich für mich ironisch und herablassend.
Habt ihr so etwas nötig?
Kopfschüttelnde Grüße - Heike -
Hmm also mir ist kein Urteil bekannt, dass einem Mieter untersagt Fenster in der Wohnung auf Kipp zu stellen....
Aber man weß ja nie, auf welche Ideen Richter in einem Streitfall kommen. Nur wird hier der Vermieter sicherlich nachweisen müssen, dass das Handeln des Mieters zu einer Schädigung der Bausubstanz führt. Und ob ein solcher Nachweis zu führen ist...
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Zitat
Die fand letztes Jahr bereits statt.
Nun dokumentiert er wahrscheinlich den Erfolg.Zitatder Grund könnte sein, dass die neuen Mieter 220,- Euro mehr Miete zahlen sollen.
Nicht nur nach einer Modernisierung üblich.ZitatUnd ob ein solcher Nachweis zu führen ist
Die regelmäßigen Fotos, mit dokumentierten Gradzahlen und Zeugen werden sicher nicht umsonst sein. -
Hallo HeikeK,
ich findes es überhaupt nicht gut, dass Du Dich als Ratsuchende in diesen Thread von kipp fenster, der zuletzt beleidigend wurde, mit ranhängst.
Hier könntest Du Deinen neuen Thread starten: https://forum.mietrecht.de/thread-add/10/ -
...und nu das Antwortschreiben der Vermieterin...Betreff: Re: Verstopfte Dusche im Hause Bauern...
Hallo H...,
wieso das "alte" Problem? Wie schon häufig berichtest Du mir von Dingen, die "immer" noch nicht gemacht sind, ohne dass ich jemals davon in Kenntnis gesetzt wurde. Um welche Dusche handelt es sich? Die unten im EG?Wenn es ein altes Problem ist, wie habt ihr es denn früher gelöst? Als M... noch in dem Haus gewohnt hat, habe ich jahrelang von keinem einzigen Problem gehört! Seit Du dort ohne M... wohnst, ist angeblich ständig etwas nicht in Ordnung.
Solltest Du am Wochenende den Notdienst wegen der Verstopfung in Anspruch nehmen, werde ich das nicht bezahlen.
Der Wochenendzuschlag wegen der Verstopfung in der Toilette betrug damals 80,00, Euro! Bis zu Deinem Anruf bei mir waren bereits 3 oder 4 Tage vergangen, die ihr mit der Verstopfung gelebt habt, und dann hast Du am Sonntag den Notdienst angerufen! Den einen Tag bis Montag hättest Du dann auch noch warten können, wenn ihr es vor dem Wochenende auch schon 3 Tage ausgehalten habt. Nur weil ich damals zu viel um die Ohren hatte, hatte ich keine Nerven von Dir die 80,00 Euro zurückzufordern.Ich habe Euch deswegen so günstig in dem Haus wohnen lassen, weil ich mit Euch gute Mieter hatte, die sich um alles gekümmmert haben und auch vieles selbst repariert und hergerichtet haben. Es war mir wichtiger, Euch als Mieter zu behalten, als eine angemessene Miete zu bekommen.
Seit M.... dort nicht mehr wohnt, hat sich die Situation offenbar sehr geändert. Trotz seines Auszuges habe ich dir die Chance gegeben, mit deinen Kindern dort günstig zu wohnen. Ich habe sogar extra die Zentralheizung einbauen lassen und die Miete trotzdem nur äußerst geringfügig(um 30%)erhöht. Ich ärgere mich inzwischen, dass ich bei Abschluss unseres neuen Mietvertrages nicht gleich mehr verlangt habe, wie ich es ohne Probleme hätte machen können.Nun noch mal zur Dusche:
Falls ihr die Verstopfung in der Dusche nicht mit den üblichen Reinigungsmaßnahmen, (Haare entfernen, Abflußreiniger, Pömpel....) lösen könnt, werde ich am Montag D... beauftragen.Bitte überweise die ausstehende Miete von Januar und Februar von jeweils 550,00 Euro, sowie die fehlenden 300,00 Euro auf das Mietkautionskonto. Sollte bis zum 5. März das Geld bei mir nicht eingegangen sein, werde ich Dir kündigen. Sollte es nicht zur Kündigung kommen, weil Du die ausstehenden Mietrückstände bezahlt hast, möchte ich, dass in Zukunft die Miete direkt von Deinem Amt an mich überwiesen wird. Den Differenzbetrag, den das Amt nicht zahlt, musst Du mir dann per Dauerauftrag überweisen.
Bitte stelle einen entsprechenden Antrag bei Deiner Sachbearbeiterin bzw. gib mir eine Telefonnummer, dass ich das Nötige in die Wege leiten kann.Mit freundlichen Grüßen
E... B...Tja Leute...das Schreiben und die Fotos des Hauses sind auch in Facebook zu beschauen
:eek: -
[QUOTE=Hallo Axel,
ich findes es überhaupt nicht gut, dass Du Dich als Ratsuchender in diesen Thread von [user='5100']kipp fenster[/user], der zuletzt beleidigend wurde, mit ranhängst.
Hier könntest Du Deinen neuen Thread starten: https://forum.mietrecht.de/thread-add/10/ -
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