...und nu das Antwortschreiben der Vermieterin...Betreff: Re: Verstopfte Dusche im Hause Bauern...
Hallo H...,
wieso das "alte" Problem? Wie schon häufig berichtest Du mir von Dingen, die "immer" noch nicht gemacht sind, ohne dass ich jemals davon in Kenntnis gesetzt wurde. Um welche Dusche handelt es sich? Die unten im EG?
Wenn es ein altes Problem ist, wie habt ihr es denn früher gelöst? Als M... noch in dem Haus gewohnt hat, habe ich jahrelang von keinem einzigen Problem gehört! Seit Du dort ohne M... wohnst, ist angeblich ständig etwas nicht in Ordnung.
Solltest Du am Wochenende den Notdienst wegen der Verstopfung in Anspruch nehmen, werde ich das nicht bezahlen.
Der Wochenendzuschlag wegen der Verstopfung in der Toilette betrug damals 80,00, Euro! Bis zu Deinem Anruf bei mir waren bereits 3 oder 4 Tage vergangen, die ihr mit der Verstopfung gelebt habt, und dann hast Du am Sonntag den Notdienst angerufen! Den einen Tag bis Montag hättest Du dann auch noch warten können, wenn ihr es vor dem Wochenende auch schon 3 Tage ausgehalten habt. Nur weil ich damals zu viel um die Ohren hatte, hatte ich keine Nerven von Dir die 80,00 Euro zurückzufordern.
Ich habe Euch deswegen so günstig in dem Haus wohnen lassen, weil ich mit Euch gute Mieter hatte, die sich um alles gekümmmert haben und auch vieles selbst repariert und hergerichtet haben. Es war mir wichtiger, Euch als Mieter zu behalten, als eine angemessene Miete zu bekommen.
Seit M.... dort nicht mehr wohnt, hat sich die Situation offenbar sehr geändert. Trotz seines Auszuges habe ich dir die Chance gegeben, mit deinen Kindern dort günstig zu wohnen. Ich habe sogar extra die Zentralheizung einbauen lassen und die Miete trotzdem nur äußerst geringfügig(um 30%)erhöht. Ich ärgere mich inzwischen, dass ich bei Abschluss unseres neuen Mietvertrages nicht gleich mehr verlangt habe, wie ich es ohne Probleme hätte machen können.
Nun noch mal zur Dusche:
Falls ihr die Verstopfung in der Dusche nicht mit den üblichen Reinigungsmaßnahmen, (Haare entfernen, Abflußreiniger, Pömpel....) lösen könnt, werde ich am Montag D... beauftragen.
Bitte überweise die ausstehende Miete von Januar und Februar von jeweils 550,00 Euro, sowie die fehlenden 300,00 Euro auf das Mietkautionskonto. Sollte bis zum 5. März das Geld bei mir nicht eingegangen sein, werde ich Dir kündigen. Sollte es nicht zur Kündigung kommen, weil Du die ausstehenden Mietrückstände bezahlt hast, möchte ich, dass in Zukunft die Miete direkt von Deinem Amt an mich überwiesen wird. Den Differenzbetrag, den das Amt nicht zahlt, musst Du mir dann per Dauerauftrag überweisen.
Bitte stelle einen entsprechenden Antrag bei Deiner Sachbearbeiterin bzw. gib mir eine Telefonnummer, dass ich das Nötige in die Wege leiten kann.
Mit freundlichen Grüßen
E... B...
Tja Leute...das Schreiben und die Fotos des Hauses sind auch in Facebook zu beschauen
:eek: