Vermieter will mir kündigen

  • Weil ich das Fenster in der Küche in Kippstellung lasse.

    Hallo Leute
    Habe Ärger mit meinen Vermieter.
    Ich lass das Küchenfenster fast immer gekippt.
    Außer natürlich bei wirklich extremen Witterungsverhältnissen.
    Er droht mir deswegen jetzt mit Kündigung.
    Ich soll nur kurz lüften und ansonsten das Fenster geschlossen halten.
    Einmal war er sogar in meiner Wohnung.
    Ich kam heim ,sämtliche Heizungskörper waren auf Stufe 1 gedreht und das Fenster war geschlossen.
    Das er dies nicht darf ist mir schon klar.
    Dacht mir aber ,mach ich mal keinen Stress.
    Anstatt Ruhe zu geben nervt der aber weiter.

    Also ,meine Frage.
    Darf mir der Vermieter kündigen weil ich das Fenster gekippt halte und ist er berechtigt zu verlangen das ich das Fenster schließe.

    Danke für eure Antworten

  • Hallo Franj,

    das ist ja wohl total lächerlich. Echte Kündigungsgründe sind ganz andere.
    Sollte dem VM an Deinem Verhalten etwas nicht passen, sollte er Dir dies schriftlich im Rahmen einer Abmahnung erklären.
    Umgekehrt geht das genauso: Er hat wohl unerlaubt Deine Wohnung betreten? Das wäre Hausfriedensbruch, ein Straftatbestand.
    Ich empfehle Dir, den Schliesszylinder Eurer Wohnungstür auszutauschen und erst beim Auszug wieder rückzutauschen.

  • Hallo Franj,

    das ist ja wohl total lächerlich. Echte Kündigungsgründe sind ganz andere.
    Sollte dem VM an Deinem Verhalten etwas nicht passen, sollte er Dir dies schriftlich im Rahmen einer Abmahnung erklären.
    Umgekehrt geht das genauso: Er hat wohl unerlaubt Deine Wohnung betreten? Das wäre Hausfriedensbruch, ein Straftatbestand.
    Ich empfehle Dir, den Schliesszylinder Eurer Wohnungstür auszutauschen und erst beim Auszug wieder rückzutauschen.


    Hallo
    Was das eindringen in die wohnung angeht.
    Es wurde freundlich darauf hingewiesen das dies nicht tolerierbar ist
    Er hat dies auch sicher kapiert.

    Ich versteh überhaupt nicht was der will.
    Gibt eigentlich keine Probleme im mietverhältnis aber das gekippte Fenster hat sich bei den so langsam zu einer Manie entwickelt.
    Wenn er deswegen eine Abmahnung schreiben kann.
    Hat er dann auch das Recht deswegen auch zu kündigen.
    Gibt es überhaupt für den Vermieter das Recht vorzuschreiben wie oft und wie lang ein Fenster gekippt ist.
    Handelt sich da ja auch nur um das Küchenfenster.

    Danke für eure Antworten

    Einmal editiert, zuletzt von Franj (14. Januar 2013 um 10:04)

  • Was das eindringen in die wohnung angeht.
    Es wurde freundlich darauf hingewiesen das dies nicht tolerierbar ist


    Falsch. Es ist Hausfriedensbruch gem. § 123 StGB. Dies sollte dem VM unmissverständlich klar gemacht werden.
    Du kannst das Fenster 25h täglich gekippt lassen...;) , solange nicht Gefahr für die Bausubstanz besteht.
    Wie glücklich müssen Leute sein, die Zeit und Musse haben, sich über solche Kinkerlitzchen aufzuregen...

  • Zitat

    Darf mir der Vermieter kündigen weil ich das Fenster gekippt halte


    Wohnst Du vllt. mit deinem VM im gleichen Haus ?
    Ist es ein 2-FH ?
    Wenn Du beides mit ja beantworten kannst, darf er.

  • Wohnst Du vllt. mit deinem VM im gleichen Haus ?
    Ist es ein 2-FH ?
    Wenn Du beides mit ja beantworten kannst, darf er.

    Ja ,vermieter wohnt mit in Haus.
    Sind aber 2 Mieter.
    Warum spielt das eine Rolle?

  • Hallo Franj,

    was das Thema "unerlaubter Zugang" betrifft hat Berny schon soweit geantwortet. Was die Fragestellung in Bezug auf ZFH (2-FH) angeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es gibt folgende Regelung für die Heizkostenabrechnung und zwar der §2 HeizkV. Hier besteht eine Ausnahme im ZFH wo der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt. Und es bestehen noch besondere Regelung in Bezug auf möblierte Zimmer in eine vermieterbewohnten Wohnung.

    Zu Ihrer Schilderung lässt es sich vermuten, dass Ihr Vermieter das Problem eines gekippten Fenster darin sieht, dass besonders in der kalten Jahreszeit ein Stosslüften bevorzug wird anstatt die Kippstellung des Fensters. Da ein gekipptes Fenster den erforderlichen Luftausstausch nicht ersetzen kann, der notwendig ist!, um die warme Luft gegen kalte Luft auszutauschen. Kurze Darstellung - kalte Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als warme Luft - Feuchtigkeit entsteht durch viele Ursachen - Kochen - Duschen - usw. - an kalten Wänden setzt sich die warme feuchte Luft ab ("Vermieter hat Heizung aufgedreht") - Schimmelporen (sind in der Luft enthalten) finden damit die beste Voraussetzung sich zu entfalten in Verbindung mir Tapeten, Farbe - besonders hinter Schränken und dort wo keine oder unzureichende Luftzirkulationen statt finden.

    Tipps zur Gegenwirkung: Stosslüften mit 15 Minuten mind. 3 mal am Tag bei herunter gestellter Heizung, damit der Luftaustausch statt finden kann. Danach Fenster schliessen und angemessene Temparatur (ab 20 Grad) in den Räumlichkeiten herstellen.
    Anmerkung: Schimmel kann die Gesundheit gefährden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    2 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (15. Januar 2013 um 20:44)

  • Bokiwi:

    "Kurze Darstellung - kalte Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als warme Luft"
    - Es ist umgekehrt.

    "Stosslüften mit 15 Minuten mind. 3 mal am Tag bei herunter gestellter Heizung,"
    - Heizung herunterstellen tut m.E. für die kurze Zeit nicht nötig.

  • Zitat

    "Kurze Darstellung - kalte Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als warme Luft"
    - Es ist umgekehrt.


    Donnerwetter, alle Achtung, da hat aber einer aufgepasst.

    Wie hättest du auf folgende Formulierung geantwortet ?
    frische Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als verbrauchte Luft

  • Donnerwetter, alle Achtung, da hat aber einer aufgepasst.
    Wie hättest du auf folgende Formulierung geantwortet ?
    frische Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als verbrauchte Luft


    Frische Luft täte Dir gut.
    Komme endlich vom Örtchen 'runter, musst Dich doch inzwischen ausreichend entleert haben.

  • Hallo Franj,

    was das Thema "unerlaubter Zugang" betrifft hat Berny schon soweit geantwortet. Was die Fragestellung in Bezug auf ZFH (2-FH) angeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es gibt folgende Regelung für die Heizkostenabrechnung und zwar der §2 HeizkV. Hier besteht eine Ausnahme im ZFH wo der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt. Und es bestehen noch besondere Regelung in Bezug auf möblierte Zimmer in eine vermieterbewohnten Wohnung.

    Zu Ihrer Schilderung lässt es sich vermuten, dass Ihr Vermieter das Problem eines gekippten Fenster darin sieht, dass besonders in der kalten Jahreszeit ein Stosslüften bevorzug wird anstatt die Kippstellung des Fensters. Da ein gekipptes Fenster den erforderlichen Luftausstausch nicht ersetzen kann, der notwendig ist!, um die warme Luft gegen kalte Luft auszutauschen. Kurze Darstellung - kalte Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als warme Luft - Feuchtigkeit entsteht durch viele Ursachen - Kochen - Duschen - usw. - an kalten Wänden setzt sich die warme feuchte Luft ab ("Vermieter hat Heizung aufgedreht") - Schimmelporen (sind in der Luft enthalten) finden damit die beste Voraussetzung sich zu entfalten in Verbindung mir Tapeten, Farbe - besonders hinter Schränken und dort wo keine oder unzureichende Luftzirkulationen statt finden.

    Tipps zur Gegenwirkung: Stosslüften mit 15 Minuten mind. 3 mal am Tag bei herunter gestellter Heizung, damit der Luftaustausch statt finden kann. Danach Fenster schliessen und angemessene Temparatur (ab 20 Grad) in den Räumlichkeiten herstellen.
    Anmerkung: Schimmel kann die Gesundheit gefährden.

    Aber der Farge ist:- Gibt es überhaupt für den Vermieter das Recht vorzuschreiben wie oft und wie lang ein Fenster gekippt ist?

    Kein..........Tipps zur Gegenwirkung!

    Kein..........ein Stosslüften bevorzug!

    Gibt es ein Gesetze gegen ein gekipptes Fenster????

    MfG

  • Das ist schlecht.

    Du suchst falsch !
    Tipp : Bist Du Raucher ?

    Nicht Raucher! :D


    Alles klar........war kein gut tip von Berny.

    Kippen....Very funny..lol

    nimmt ihre, das nicht ernst?

    Einmal editiert, zuletzt von kipp fenster (20. Januar 2013 um 18:38) aus folgendem Grund: bad joke von berny

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