Beiträge von kipp fenster

    Hallo Franj,

    was das Thema "unerlaubter Zugang" betrifft hat Berny schon soweit geantwortet. Was die Fragestellung in Bezug auf ZFH (2-FH) angeht, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Es gibt folgende Regelung für die Heizkostenabrechnung und zwar der §2 HeizkV. Hier besteht eine Ausnahme im ZFH wo der Vermieter eine Wohnung selbst bewohnt. Und es bestehen noch besondere Regelung in Bezug auf möblierte Zimmer in eine vermieterbewohnten Wohnung.

    Zu Ihrer Schilderung lässt es sich vermuten, dass Ihr Vermieter das Problem eines gekippten Fenster darin sieht, dass besonders in der kalten Jahreszeit ein Stosslüften bevorzug wird anstatt die Kippstellung des Fensters. Da ein gekipptes Fenster den erforderlichen Luftausstausch nicht ersetzen kann, der notwendig ist!, um die warme Luft gegen kalte Luft auszutauschen. Kurze Darstellung - kalte Luft nimmt mehr Feuchtigkeit auf als warme Luft - Feuchtigkeit entsteht durch viele Ursachen - Kochen - Duschen - usw. - an kalten Wänden setzt sich die warme feuchte Luft ab ("Vermieter hat Heizung aufgedreht") - Schimmelporen (sind in der Luft enthalten) finden damit die beste Voraussetzung sich zu entfalten in Verbindung mir Tapeten, Farbe - besonders hinter Schränken und dort wo keine oder unzureichende Luftzirkulationen statt finden.

    Tipps zur Gegenwirkung: Stosslüften mit 15 Minuten mind. 3 mal am Tag bei herunter gestellter Heizung, damit der Luftaustausch statt finden kann. Danach Fenster schliessen und angemessene Temparatur (ab 20 Grad) in den Räumlichkeiten herstellen.
    Anmerkung: Schimmel kann die Gesundheit gefährden.

    Aber der Farge ist:- Gibt es überhaupt für den Vermieter das Recht vorzuschreiben wie oft und wie lang ein Fenster gekippt ist?

    Kein..........Tipps zur Gegenwirkung!

    Kein..........ein Stosslüften bevorzug!

    Gibt es ein Gesetze gegen ein gekipptes Fenster????

    MfG

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