Stromkostenabrechnung Garage

  • Guten Tag liebe Foristen.

    Ich habe ein kleines Problem mit der Stromkostenabrechnung bei einer von mir angemieteten Garage.

    Es handelt sich um eine abgeschlossene Einzelgarage mit Stromanschluss und eigenem Zähler.
    Die Garage befindet sich nicht in meiner Wohnanlage.
    Der Vermieter und Eigentümer der Gegage wohnt nicht in der Anlage, in deren Hof sich die angemietete Garage befindet.
    Die Wohnanlage, in deren Hof sich die Garage befindet, besteht aus Eigentumswohnungen und wird, soviel ich weiss, von der Eigentümerversammlung selbst verwaltet.
    Die Garagen in dieser Anlage sind ebenfalls Eigentum und nicht an eine Wohnung in der Anlage gekoppelt.

    Das Mietverhältnis besteht seit ca. 20 Jahren.
    So, aber nach der langen Einleitung :o nun zum eigentlichen Problem:

    Bei Abschluss des Mietvertrages wurde der Stromzähler abgelesen, eine gesonderte Vereinbarung über die Stromkosten wurde nicht getroffen. Daran hat weder der Vermieter noch ich gedacht.
    Ich ging anfangs davon aus, dass der Zählerstand, wie üblich, jährlich abgelesen und die Stromkostenabrechnung an mich geht.

    So, nun ist aber über den gesamten Mietzeitraum nie der Stromzähler abgelesen worden und eine Stromkostenabrechnung erfolgte somit auch nicht.

    Ich ging nach einiger Zeit dann davon aus, dass die Stromkosten in der Miete mit eingeschlossen sind.

    Nun hat mich aber vor einigen Tagen ein Mitglied der Eigentümerversammlung -nicht mein Vermieter- nach dem Zählerstand meines Stromzählers gefragt und mich gebeten, den Zählerstand abzulesen und diesen Stand ihm, respektive der anlagenverwaltenden Eigentümerversamlung, mitzuteilen, damit die Stromkosten abgerechnet werden können.

    Mir ist schon klar, dass ich eine Auskunftspflicht nur gegenüber meinem Vermieter habe, aber auf Konfrontation will ich auch nicht gleich gehen.
    Mir ist auch klar, dass ich meine Stromkosten ausschliesslich an meinen Vermieter zahlen muss und werde, nachdem mein Vermieter mir den Verbrauch in Rechnung gestellt hat.

    Aber wie schaut das nun aus?

    Wie kann eine korrekte Abrechnung erstellt werden, nachdem über 20 Jahre lang keine Zählerablesung erfolgte, somit kein jährlicher Verbrauch ermittelt und somit keine genaue Zuordnung des verbrauchten Stomes mit dem, zum Zeitraum des Verbrauchs geltenden Strompreises möglich ist?

    Über welchen Zeitraum hinweg ist eine Nachforderung eigentlich rechtlich korrekt?

    Ich könnte mich natürlich auch mit meinem Vermieter in Verbindung setzen, aber der ist -wie ich in diesem Zeitraum auch- umgezogen und die neue Adresse und Telefonnummer ist mir nicht bekannt, wie auch meine neue Adresse meinem Vermieter nicht bekannt ist.
    Die Mietzahlung erfolgt rein per Überweisung und Probleme hatte ich weder mit ihm noch er mit mir, also bestand nie ein triftiger Grund, die Adressen zu aktualisieren und Kontakt auzunehmen.

    Bevor ich nun umständlich versuche, den Vermieter nur anhand des Namens ausfindig zu machen, hoffe ich auf ein paar Tips von Euch.

    Ja, ich weiss, das ist sehr verworren.:D

    Ich danke schonmal im Voraus und wünsche einen Guten Rutsch.

    Grüsse, Michi.

  • Ihr Vertragspartner ist der Vermieter und nicht die Eigentümerversammlung.
    Warten Sie erstmal ab, welche Forderung Ihr Vermieter diesbezüglich stellen wird.
    Haber gerader Kaffee getrunken und keinen Bock auf die Leserei im Satz desselbigen.

  • Hallo Michel,

    Substanz entscheidet...:cool:
    Auch ich würde abwarten, bis dass jemand, der etwas von mir will, schriftlich an mich herantritt.
    Dass derjenige nur Dein Vertragspartner sein kann, ist ja wohl klar. Auch nur demjenigen hätte ich den Zählerstand mitgeteilt.

  • Ja, Ihr habt Recht, den ganzen Text kann man im Grunde auch darauf eindampfen:

    Zitat

    Wie kann eine korrekte Abrechnung erstellt werden, nachdem über 20 Jahre lang keine Zählerablesung erfolgte, somit kein jährlicher Verbrauch ermittelt und somit keine genaue Zuordnung des verbrauchten Stomes mit dem, zum Zeitraum des Verbrauchs geltenden Strompreises möglich ist?

    Über welchen Zeitraum hinweg ist eine Nachforderung eigentlich rechtlich korrekt?

    Der ganze Text kam nur zustande, weil es in Foren sehr gerne heisst:

    "Mehr Input"

    Und ich möchte mich auch nicht vorm Zahlen drücken, habe aber auch keine Lust, für vor 20 Jahren verbrauchten Strom den heutigen Preis zu löhnen, nachdem ich mir keiner Versäumnisschuld bewusst bin und wobei einige Argumente beim Verhandeln durchaus hilfreich sind.

    Einmal editiert, zuletzt von Michel F. (29. Dezember 2012 um 13:42)

  • Hallo Michel,

    über welchen Verbrauch reden wir hier eigentlich?
    Allzuviel dürfte, da es sich ja um eine Garage handelt, selbst in 20 Jahren nicht angefallen sein.
    Abgesehen davon, bin ich der Meinung, dass höchstens 3 Jahre rückwirkend berechnet werden darf.

    Gruß
    ObiWan

  • Michel F.,

    ich halte es für zweifelhaft, dass 20 Jahre rückwirkend noch eingeholt werden können. In Fällen in den ich von Nachzahlungen aus mehreren Jahren hörte, wurde, wenn nie abgelesen wurde, der durchschnittliche Jahresverbrauch ermittelt ("Verbrauchsschätzung") und zu den Preisen, in dem jeweiligen Jahr galten.
    Allerdings betraf dass die Vertragspartnergestaltung Stromkunde - EVU

    Sollte eigentlich sowas nicht im Mietvertrag stehen, ob in der Miete Stromverbrauch enthalten ist? Denn im Grunde ist ja garnicht geklärt, wer das Stromgeld kriegt.

    Allerdings würde ich demjenigen, der die Abrechnung macht, den Zählerstand mitteilen. Wenn derjenige die selben Rechte, wie der Netzbetreiber bei o.g. Vertragskonstellation hat, dürfte der den Zählerstand schätzen. Irgendwie muss ja auch abgrechnet werden.

    4 Mal editiert, zuletzt von Steini (2. Januar 2013 um 18:15)

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