Guten Tag liebe Foristen.
Ich habe ein kleines Problem mit der Stromkostenabrechnung bei einer von mir angemieteten Garage.
Es handelt sich um eine abgeschlossene Einzelgarage mit Stromanschluss und eigenem Zähler.
Die Garage befindet sich nicht in meiner Wohnanlage.
Der Vermieter und Eigentümer der Gegage wohnt nicht in der Anlage, in deren Hof sich die angemietete Garage befindet.
Die Wohnanlage, in deren Hof sich die Garage befindet, besteht aus Eigentumswohnungen und wird, soviel ich weiss, von der Eigentümerversammlung selbst verwaltet.
Die Garagen in dieser Anlage sind ebenfalls Eigentum und nicht an eine Wohnung in der Anlage gekoppelt.
Das Mietverhältnis besteht seit ca. 20 Jahren.
So, aber nach der langen Einleitung
nun zum eigentlichen Problem:
Bei Abschluss des Mietvertrages wurde der Stromzähler abgelesen, eine gesonderte Vereinbarung über die Stromkosten wurde nicht getroffen. Daran hat weder der Vermieter noch ich gedacht.
Ich ging anfangs davon aus, dass der Zählerstand, wie üblich, jährlich abgelesen und die Stromkostenabrechnung an mich geht.
So, nun ist aber über den gesamten Mietzeitraum nie der Stromzähler abgelesen worden und eine Stromkostenabrechnung erfolgte somit auch nicht.
Ich ging nach einiger Zeit dann davon aus, dass die Stromkosten in der Miete mit eingeschlossen sind.
Nun hat mich aber vor einigen Tagen ein Mitglied der Eigentümerversammlung -nicht mein Vermieter- nach dem Zählerstand meines Stromzählers gefragt und mich gebeten, den Zählerstand abzulesen und diesen Stand ihm, respektive der anlagenverwaltenden Eigentümerversamlung, mitzuteilen, damit die Stromkosten abgerechnet werden können.
Mir ist schon klar, dass ich eine Auskunftspflicht nur gegenüber meinem Vermieter habe, aber auf Konfrontation will ich auch nicht gleich gehen.
Mir ist auch klar, dass ich meine Stromkosten ausschliesslich an meinen Vermieter zahlen muss und werde, nachdem mein Vermieter mir den Verbrauch in Rechnung gestellt hat.
Aber wie schaut das nun aus?
Wie kann eine korrekte Abrechnung erstellt werden, nachdem über 20 Jahre lang keine Zählerablesung erfolgte, somit kein jährlicher Verbrauch ermittelt und somit keine genaue Zuordnung des verbrauchten Stomes mit dem, zum Zeitraum des Verbrauchs geltenden Strompreises möglich ist?
Über welchen Zeitraum hinweg ist eine Nachforderung eigentlich rechtlich korrekt?
Ich könnte mich natürlich auch mit meinem Vermieter in Verbindung setzen, aber der ist -wie ich in diesem Zeitraum auch- umgezogen und die neue Adresse und Telefonnummer ist mir nicht bekannt, wie auch meine neue Adresse meinem Vermieter nicht bekannt ist.
Die Mietzahlung erfolgt rein per Überweisung und Probleme hatte ich weder mit ihm noch er mit mir, also bestand nie ein triftiger Grund, die Adressen zu aktualisieren und Kontakt auzunehmen.
Bevor ich nun umständlich versuche, den Vermieter nur anhand des Namens ausfindig zu machen, hoffe ich auf ein paar Tips von Euch.
Ja, ich weiss, das ist sehr verworren.:D
Ich danke schonmal im Voraus und wünsche einen Guten Rutsch.
Grüsse, Michi.