Nebenkosten Abrechnung - 800€ für 5 Monate?

  • Hallo,

    ich hoffe, dass mir hier vielleicht jemand weiter helfen kann.
    Wir haben heute von unserer WG die Nebenkostenabrechnung bekommen und sollen nun für 5 Monate 800€ nachzahlen.

    51.722,00 € für Heizkosten ( Unter freie Wohnung wird kontinuierlich geheizt bei kaputten Fenstern )
    2.299,50 € für Allgemeinstrom ( was für ein Allgemeinstrom, wir haben keinen Flur oder sontiges )
    1.200,00 € für Hausmeister ( wir haben keinen )
    1.596,50 € für Straßenreinigung / Schneedienst
    26.166,50 € für Grundbesitzabgebn
    7.509,60 € für Versicherung
    9.282,00 € für Verwaltung. ( soviel für Verwaltung? )

    Betriebskosten gesamt 99.776,10€
    pro qm. jährlich 17,30€ - Ihr Anteil für 160,80qm = 231,82€ monatlich.
    Für 7 Monate in 2011 = 1622,74€
    Vorrauszahlung für 5 Monate je 160€ = 800,00€

    Nachzahlung: 822,74€

    Ich habe das Schreiben nochmal als Bild angehängt:
    http://im.bilderkiste.org/5135618523407/nachzahlung.jpg


    Kann das alles so sein?

    2 Mal editiert, zuletzt von kayyy (22. Dezember 2012 um 15:14)

  • Als erstes prüft man, was denn im Mietvertrag zum Thema Betriebskosten überhaupt vereinbart ist.

    Als nächstes nimmt man den angebotenen Termin zur Einsichtnahme in die Unterlagen wahr.

    Dann liest man in der Heizkostenverordnung wie diese abgerechnet werden müssen. Einfach eine Summe zu nennen ohne eine ordnungsgemäße Rechnung vorzulegen, ist natürlich nicht erlaubt.

    Und dann macht man die Verwaltung darauf aufmerksam, dass sie sich den Betrag von 9.282,00 € in die Haare schmieren können. Denn als Mieter müsst ihr keine Verwaltungskosten übernehmen, das ist nur was für Eigentümer.

    Bei Hausmeister und Straßenreinigung müsst ihr nur blechen, wenn dafür Rechnungen vorgelegt werden und die Arbeiten gemacht wurden.

  • Die Abrechnung sieht auf den 1. Blick ziehmlich abenteuerlich aus.

    Keine Angabe zu Umlageschlüsseln, der Gesamtwohnfläche des Hauses und welche Kosten genau auf die Wohnung entfallen. Bei ca. 51.000 € Heizkosten kann es mit Sicherheit kein 2FH sein in dem Mieter und Vermieter gemeinsam wohnen. Das heißt die pauschale Umlage der Heizkosten nach Wohnfläche wäre unzulässig.

    Keine Angabe welche Kosten auf die Wohnung entfallen


    Aus meiner Sicht entspricht die Abrechnung nicht den formellen Anforderungen einer korrekten Abrechnung.

    Verwaltungskosten kann sich der VM, wie Mainschwimmer sehr treffend schreibt, in die Haare schmieren. Die sind nicht Umlagefähig.

    Ist es evtl. eine Eigentumswohnung?

  • Zitat

    was für ein Allgemeinstrom, wir haben keinen Flur oder sontiges


    Auch keinen Keller, Hauseingang, Außensteckdosen, Betriebsstromkosten, Aufzug, usw... ?
    Ansonsten ist die Abrechnung selbstverständlich für die Tonne.

  • Selten eine solch' mangelhafte "Betriebskostenabrechnung" gesehen.
    Schliesse mich meinen Vorpostern an.
    Würde der Abrechnung insgesamt widersprechen, da keine der genannten Einzelpositionsberechnungen den gesetzlichen Vorschriften entspricht.

    PS: Da scheint es ja wohl mehrere Mieter zu geben. Ob die sich das alle gefallen lassen...?

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (22. Dezember 2012 um 20:10)

  • Vielen dank für die super vielen Antworten.

    Bzgl. des Allgemeinstroms, wir haben keinen Keller oder sontiges, nur einen eigenen Eingang. ( Man muss hier lediglich eine Metalltreppe hoch gehen, um zur Wohnungstür zu kommen ).

    Was genau ist ein 2FH ?

    Es ist keine Eigentumswohnung, es war hier mal früher ein Fabrik Gebäude. Beispielsweise bestehen die Fenster über unserer Wohnung noch aus alten mm dünnen Fabrikgläsern. Ein Fenster wurde hier sogar mit Bauschaum/Pappe zugekleistert vom Vormieter. ( viel. auch ganz Hilfreich wegen der hohen Heizkosten )

    Sollte ich dem Vermieter nun einfach einen Brief schreiben, worin ich dieser Abrechnung widerspreche aufgrund der nicht Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften? Kenne mich da leider nicht genug aus, um Ihm ein paar Fachbegriffe um die Ohren zu hauen :)

  • Was genau ist ein 2FH ?


    Ein Zweifamilienhaus, hier: wo auch der VM mit drin wohnt, weil in solchen Sonderfällen von der HeizkVO abgewichen werden kann.
    Wohnt Euer VM nun bei Euch im Haus??

  • Zitat

    Wohnt Euer VM nun bei Euch im Haus??


    Bei 51.722,00 € für Heizkosten könntest selbst Du da drauf kommen.
    Aber gut, es ist kein 2FH und ob der VM in einem MFH mit drinwohnt ist nebensächlich.
    Sowas tut man sich übrigens als VM nicht an !

  • Der Vermieter hat sein Büro in dem Gebäude Komplex, was anscheinend alles zusammen gehört.

    Der eigentliche Eigentümer hat aber seinen Sitz soweit ich es weiss in Köln.

  • Der Vermieter hat sein Büro in dem Gebäude Komplex, was anscheinend alles zusammen gehört.
    Der eigentliche Eigentümer hat aber seinen Sitz soweit ich es weiss in Köln.


    OK, dann gilt also keine Ausnahmeregelung.
    Also, wie bereits gesagt: Widersprechen mit Begründung, dass BetrkVO+HeizkVO nicht beachtet wurden.

  • Ich würde mit dem Widerspruch aber noch bis 01. Januar warten.


    Meinst Du, er könnte ansonsten in den vielen Lobeshymnen, Danksagungen und Glücks- und Segenswünschen untergehen...?

  • Zitat (von wem?):
    Sowas tut man sich übrigens als VM nicht an !

    Rischtisch, auf dem selben Grundstück ist schon schlimm genug:rolleyes:


    Richtiges Zitieren erlaubt es dem geneigten Betrachter, zu erkennen, wer oder was gemeint ist.:rolleyes:

  • Zitat

    Rischtisch, auf dem selben Grundstück ist schon schlimm genug


    Selbst in unmittelbarer Nachbarschaft wird es für immer mehr VM unerträglich.
    Immer mehr VM fragen sich inzwischen warum sie sich noch Mieter halten.

    Zitat

    Richtiges Zitieren erlaubt es dem geneigten Betrachter, zu erkennen, wer oder was gemeint ist.


    Nicht wer oder was, eine Sache ist gemeint.
    Der schöne ausdrucksvolle Satz war selbstverständlich von mir.

  • Hallo, ihr habt nicht nur keinen Flur, ihr habt auch keinen Kanalanschluß.

    Aber mal abgesehen, dass die Betriebskostenabrechnung in dieser Form natürlich Unsinn ist, solltet ihr vor einer Zurückweisung der Abrechnung erst einmal genauer prüfen.

    Bei einem Objekt mit (99776 Euro / 17,30 Euro je qm) 5767 qm sind 100 Euro im Monat für den Hausmeister nicht viel. Wahrscheinlich kommt der nur zum Mülltonnen rausstellen.

    Mir scheint es eher so zu sein, dass ihr Gewerbeflächen angemietet habt. Hier gelten andere Spielregeln als bei Wohnungsmietverträgen. Verwaltungskosten, sofern vereinbart, können dann durchaus umlegbar sein.

  • Im Vertrag steht:

    Zitat

    Als Nutzung der Fläche ist vorgesehen: Wohnung

    Ich habe allerdings einmal ein Telefonat mitbekommen, wo der Vermieter seine Verwaltung angerufen und gesagt hat: "Für die Firma XXX". Dann zwinkerte er mir zu, habe mir da nicht wirklich viel bei gedacht.

    Ich habe nun erst einmal Einspruch eingelegt.

    Da diese Abrechnung noch von 2011 war ( Juni sind wir eingezogen ), wäre diese dann am 01.01.2013 nichtig gewesen? Oder schon im Juni 2012 ?

    PS: Habe mir das ganze gerade mal auf http://www.jurawiki.de/NebenkostenAbrechnung durchgelesen, nun weiss ich leider auch, warum ich bis zum 01. Januar warten sollte ..

    Einmal editiert, zuletzt von kayyy (27. Dezember 2012 um 12:52)

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