Im Vertrag steht:
ZitatAls Nutzung der Fläche ist vorgesehen: Wohnung
Ich habe allerdings einmal ein Telefonat mitbekommen, wo der Vermieter seine Verwaltung angerufen und gesagt hat: "Für die Firma XXX". Dann zwinkerte er mir zu, habe mir da nicht wirklich viel bei gedacht.
Ich habe nun erst einmal Einspruch eingelegt.
Da diese Abrechnung noch von 2011 war ( Juni sind wir eingezogen ), wäre diese dann am 01.01.2013 nichtig gewesen? Oder schon im Juni 2012 ?
PS: Habe mir das ganze gerade mal auf http://www.jurawiki.de/NebenkostenAbrechnung durchgelesen, nun weiss ich leider auch, warum ich bis zum 01. Januar warten sollte ..