Hallo liebes Forum,
die Wohnung (1-Zimmerappartment) wird seit 4 Jahren bewohnt. Der einzige "Mietnachbar" der die Wohnung nebenan (kleines Appartment)
angemietet hatte war so gut wie nie da. Dieser hat wirklich max. 2-3x
im Monat wenn überhaupt nachts jeweils für wenige Stunden (nach 22.00 Uhr bis max. 6.30 Uhr morgens) da zum schlafen. Die Wohnung wurde von ihm wohl aus steuerlichen Gründen angemietet.
Seit 2 Monaten ist dieses Appartment nun neu vermietet an eine Person die nahezu rund um die Uhr anwesend ist. Diese Person verhält sich auch ganz normal, also nichts wo man ihn gerechtfertigt ansprechen könnte.
Das Problem ist das die Appartments früher gewerblich genutzt wurden und vor ca. 10 Jahren zu Wohnraum umgebaut wurden. Die Wände sind einfache Ständerwände (man versteht jedes gesprochene Wort nebenan, das urinieren ist so laut zu hören wie wenn man eine Badewanne einlaufen lässt-wirklich!). Weiterhin hört man trotz Teppichboden jeden Schritt und wirklich jede Kleinigkeit. Schlafen ohne Ohrstöpsel ist unmöglich (ständiges lautes knarren des Bettes und Schnarchgeräusche).
Letztendlich ist ja der Standard bei Umbau des Objektes gem DIN 4109 einzuhalten.
Nun die Frage: Ich habe gelesen das man nach Jahren eine Mietminderung bei bereits damaligen vorhanden Mangel nicht durchsetzen kann.
Hier sieht es aber so aus das die vorhandenen Mängel erst jetzt aufgrund des Mieterwechsels zum tragen kommen.
Besteht also ein Recht auf Mietminderung?
Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!
Grüße