Beiträge von GFrank300

    Hallo, danke für die Antwort.


    Eine rückwirkende Mietminderung soll nicht vorgenommen werden, sondern natürlich ab Anzeige an den Vermieter.

    Sicherlich habe ich seinerzeit die Wohnung so genommen, aber das Problem war damals und wie beschrieben bis jetzt nicht ersichtlich (wenn kein Nachbar da ist kann man auch nichts hören).

    Der Vermieter muss den Mangel ja auch ersteinmal bestreiten bzw. nach meiner Minderung den Rechtsweg suchen, dann kommt natürlich das Gutachten - aber im Auftrag vom Gericht.

    Gruss

    Hallo liebes Forum,

    die Wohnung (1-Zimmerappartment) wird seit 4 Jahren bewohnt. Der einzige "Mietnachbar" der die Wohnung nebenan (kleines Appartment)
    angemietet hatte war so gut wie nie da. Dieser hat wirklich max. 2-3x
    im Monat wenn überhaupt nachts jeweils für wenige Stunden (nach 22.00 Uhr bis max. 6.30 Uhr morgens) da zum schlafen. Die Wohnung wurde von ihm wohl aus steuerlichen Gründen angemietet.

    Seit 2 Monaten ist dieses Appartment nun neu vermietet an eine Person die nahezu rund um die Uhr anwesend ist. Diese Person verhält sich auch ganz normal, also nichts wo man ihn gerechtfertigt ansprechen könnte.

    Das Problem ist das die Appartments früher gewerblich genutzt wurden und vor ca. 10 Jahren zu Wohnraum umgebaut wurden. Die Wände sind einfache Ständerwände (man versteht jedes gesprochene Wort nebenan, das urinieren ist so laut zu hören wie wenn man eine Badewanne einlaufen lässt-wirklich!). Weiterhin hört man trotz Teppichboden jeden Schritt und wirklich jede Kleinigkeit. Schlafen ohne Ohrstöpsel ist unmöglich (ständiges lautes knarren des Bettes und Schnarchgeräusche).

    Letztendlich ist ja der Standard bei Umbau des Objektes gem DIN 4109 einzuhalten.

    Nun die Frage: Ich habe gelesen das man nach Jahren eine Mietminderung bei bereits damaligen vorhanden Mangel nicht durchsetzen kann.
    Hier sieht es aber so aus das die vorhandenen Mängel erst jetzt aufgrund des Mieterwechsels zum tragen kommen.

    Besteht also ein Recht auf Mietminderung?

    Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!

    Grüße

    Hallo

    ich habe seit Januar bei meinem 1-Zimmerappartment die Miete um 40 % gemindert.
    Hintergrund ist das unter dem App. eine Pumpe der Regenwasserzisterne unglaublich krach macht und ich nachts selbst mit Ohropax so gut wie nicht schlafen kann. Nachdem ich Anfang Januar dem Vermieter die Mietminderung per Einschreiben mitgeteilt hatte bekam ich die Kündigung. Ich habe diese als unwirksam erklärt und dies dem Vermieter dementsprechend mitgeteilt. Er scheint sich mit der Minderung abgefunden zu haben. Ab diesem Monat (März) zahle ich keine Miete mehr (40 % Mietminderung/Rest Einbehaltung nach BGB § 320).

    Vermieter meinte nur die Sache liese sich nicht reparieren und ich sollte mir doch eine andere Wohnung suchen, welches ich auch machen werde. Dies kann allerdings dauern und von der Mietminderung habe ich nichts da ich ALG II beziehe und das dem Amt melden muss.
    Ich habe nur noch Kopfschmerzen und Schlafstörungen.
    Eingeschalteter Anwalt meinte nur einstweilige Verfügung würde nichts bringen und ich könne nur normal klagen auf Beseitigung des Mangels. Das dauert allerdings echt zu lange.

    Hat jemand Erfahrung ob es etwas bringt die Vermieter anzuzeigen wegen Körperverletzung sowie wegen § 117 OWIG bei dem Ordnungsamt?

    Installateur sagte mir das das mit der Pumpe normaler Verschleiss sei das diese irgendwann laut wird (Lager defekt), aufgrund des Schalls und der Rohre kann dies noch schlimmer werden. Ersatzvornahme kann nicht durchgeführt werden.

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