Mietminderung nach Jahren bei neuem Sachverhalt?

  • Hallo liebes Forum,

    die Wohnung (1-Zimmerappartment) wird seit 4 Jahren bewohnt. Der einzige "Mietnachbar" der die Wohnung nebenan (kleines Appartment)
    angemietet hatte war so gut wie nie da. Dieser hat wirklich max. 2-3x
    im Monat wenn überhaupt nachts jeweils für wenige Stunden (nach 22.00 Uhr bis max. 6.30 Uhr morgens) da zum schlafen. Die Wohnung wurde von ihm wohl aus steuerlichen Gründen angemietet.

    Seit 2 Monaten ist dieses Appartment nun neu vermietet an eine Person die nahezu rund um die Uhr anwesend ist. Diese Person verhält sich auch ganz normal, also nichts wo man ihn gerechtfertigt ansprechen könnte.

    Das Problem ist das die Appartments früher gewerblich genutzt wurden und vor ca. 10 Jahren zu Wohnraum umgebaut wurden. Die Wände sind einfache Ständerwände (man versteht jedes gesprochene Wort nebenan, das urinieren ist so laut zu hören wie wenn man eine Badewanne einlaufen lässt-wirklich!). Weiterhin hört man trotz Teppichboden jeden Schritt und wirklich jede Kleinigkeit. Schlafen ohne Ohrstöpsel ist unmöglich (ständiges lautes knarren des Bettes und Schnarchgeräusche).

    Letztendlich ist ja der Standard bei Umbau des Objektes gem DIN 4109 einzuhalten.

    Nun die Frage: Ich habe gelesen das man nach Jahren eine Mietminderung bei bereits damaligen vorhanden Mangel nicht durchsetzen kann.
    Hier sieht es aber so aus das die vorhandenen Mängel erst jetzt aufgrund des Mieterwechsels zum tragen kommen.

    Besteht also ein Recht auf Mietminderung?

    Für eine Antwort wäre ich wirklich sehr dankbar!

    Grüße

  • Zitat

    Besteht also ein Recht auf Mietminderung?

    Das frage bitte einen Anwalt für Mietrecht, der dann auch die Angelegenheit vor Gericht bringen wird, wenn der VM anderer Meinung ist.

  • Hallo GFrank300,

    ersteinmal müssen Sie oder ein öffentl. bestellter Gutachter beweisen das die Wände ein Mietmangel sind. Desweiteren haben Sie eine sog. Anzeigepflicht, Sie müssen den Vermieter ersteinmal die Möglichkeit geben den Mangel zu beseitigen. Mietmangel ja oder nein dazu kommt der Hinweis, dass Sie die Wohnung ja so genommen habe wie diese z.Zeit ist.
    Fazit: Ein rückwirkende Mietminderung bei einen noch nicht 100% Mietmangel, dass kann schwer werden.

    Tipp: Mietminderung sind keine Selbstläufer aber des öfteren Streitpunkte zwischen Mieter und Vermieter.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Hallo, danke für die Antwort.


    Eine rückwirkende Mietminderung soll nicht vorgenommen werden, sondern natürlich ab Anzeige an den Vermieter.

    Sicherlich habe ich seinerzeit die Wohnung so genommen, aber das Problem war damals und wie beschrieben bis jetzt nicht ersichtlich (wenn kein Nachbar da ist kann man auch nichts hören).

    Der Vermieter muss den Mangel ja auch ersteinmal bestreiten bzw. nach meiner Minderung den Rechtsweg suchen, dann kommt natürlich das Gutachten - aber im Auftrag vom Gericht.

    Gruss

  • Hallo GFrank300,
    mal angenommen Du kommst mit der Mietminderng durch, sind die störenden Geräusche dann weg?

    Mal eben die Trennwand erneuern ist nicht so einfach.

    Vielleicht solltest Du Dir besser eine neue Bleibe suchen. Das erscheint mir eine bessere Alternative zu sein.

    Gruß
    O'Brien

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