Renovierung bei Auszug

  • Hallo und guten Tag zusammen,

    folgendes Problem:

    Wir Wohnen zur Miete und haben nun nach einer relativ kurzen Wohnzeit (3 Jahre) zum 30.11.2012 gekündigt.

    So weit so gut.

    Nun geht es die Übergabe bzw. die Renovierung der Wohnung.
    Im unserem Mietvertrag steht die Klausel "Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Nutzung:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 3 Jahre
    in anderen Nebenräumen alle 5 Jahre.
    So weit ich weiß gilt dieses für Räume wo z.B. die Tapeten, Anstriche u.s.w. als verwohnt gelten.
    Unter dem Gesichtpunkt war ich dabei alles her zu richten.
    d.h. Wohnung wäre Tapeziert und weiß gestrichen übergeben worden.
    vor ca. 3 Wochen rief unser Vermieter an und sagte mir ich solle die Wände Tapetenfrei machen die Türen bräuchte ich nicht neu lackieren da der Nachmieter das alles nach seinem Geschmack machen will.
    Daraufhin habe ich alles runtergreissen und weitere Arbeiten eingestellt. (wie gewünscht)
    Heute habe ich den Vermieter angerufen um die Details zwecks Übergabe zu klären und auf meine Frage hin wie er die Kautionsrückzahlung regeln will, sagte er mir dann das er das Geld für die Tapeten von der Kaution abziehen wird, da seiner Meinung nach ein Nachmieter auch das Recht auf neue Tapeten an den Wänden hat.
    Damit habe ich mich natürlich nicht Einverstanden erklärt, denn die Wohnung wäre bezogen auf die Renovierungsklausel fertig gewesen.
    Nun meine Frage: Muß ich das so akzeptieren oder sollte ich es im Ernstfall auf eine rein rechtliche Streiterei einlassen???

    Gruß und Danke

    Erazor

  • Hallo,

    vielen Dank aber gibt es auch eine Argumentation dazu die ich bei dem nächsten Gespräch anwenden kann?
    Meiner Meinung nach hat mich doch der Vermieter durch seine Forderung von der Klausen befreit oder welche Argumente kann ich da anbringen???

  • Aus: http://deutschesmietrecht.de/mietrecht/187-…rnt-werden.html

    Mietvertragsklauseln, die den Mietern die Entfernung der Tapeten bei Auszug aus der Wohnung vorschreiben, sind ungültig. Das gilt zwei aktuellen Entscheidungen des Bundesgerichtshofes zufolge auch in Fällen, in denen Mieter die Tapete nicht übernommen, sondern selbst angebracht haben. Derartige Vorschriften seien unangemessen, weil Mieter selbst dann zum Abreissen der Tapeten gezwungen seien, wenn diese noch in gutem Zustand seien.

    Sie haben demzufolge schon mehr getan, als Sie hätten eigentlich tun müssen.

    Die die Forderung des Vermieters ist absurd; aber man kanns ja mal probieren.

  • Hm. Ich glaube da geht es ein wenig aneinander vorbei. (Oder ich verstehe etwas falsch).
    Die Wohnung war Tapeziert (total Mieserabel) als wir hier eingezogen sind. Ich habe die Wände damals weiß gestrichen und dort wo die Tapezierung so schlecht war, alles runter gemacht und neu Tapeziert (incl. der Decken.
    Einige Tapeten haben in den drei Jahren etwas gelitten (in den Kinderzimmern z.B.) so das ich diese bereits erneuert hatte. Wie gesagt ich hätte die Wohnung im Rahmen der Schönheitsreperaturen übergeben. (incl.neu lackierter Innentüren). Ich habe es nur nicht fertiggestellt und alle Tapeten runtergerissen weil der Vermieter (mit dem ich bis jetzt eigentlich immer super zurecht kam) das gewünscht hat und wir uns so geeinigt haben. jetzt soll ich halt die Tapeten für die ganze Wohnung bezahlen und die Türen doch lackieren.
    Vielleicht kapiere ich es nicht und entschuldige mich für evtl. Wiederholungen aber ich begebe mich auf ein rechtliches Gebiet in dem ich mich leider nicht soooooooo auskenne. Also nochmals vielen Dank im voraus für evtl. Antworten

  • Hallo erazor,

    solche Streitigkeiten sorgen regelmässig dafür, dass es Gerichtskassen, Anwälten und Gutachtern wirtschaftlich hervorragend geht...:mad:
    Hier kommt es auf die Beweisbarkeit an. Hast Du etwas schriftlich?

  • Hallo,

    nein schriftlich habe ich es leider nicht nur meine Frau als (indirekten Zeugen) da Sie das Telefongespräch mitbekommen hat.

    Wäre doch aber dann Aussage gegen Aussage oder nicht?

  • Wäre doch aber dann Aussage gegen Aussage oder nicht?


    Tja...
    Es ist übrigens heutzutage nichts Ungewöhnliches, Wohnungen tapetenlos zu vermieten und sie ebenso zurückzuverlangen... abba das hilft Dir jetzt auch nicht weiter.
    Der VM könnte sich übrigens selbst ein Beinchen stellen, falls er in seiner zu erwartenden Forderung zunächst bestätigt, dass er mit ohne Tapeten einverstanden war...:cool:

  • heißt, soll er mir das ganze noch schriftlich bestätigen oder kann ich das ins Übergabeprotokoll schreiben???? "Die Wohnung wird wunschgemäß Tapetenfrei übergeben" oder so etwas??
    Die Übernahme ist in 5 Tagen. Er hat mir leider erst heute mitgeteilt, das er die Tapeten bezahlt haben will.

  • heißt, soll er mir das ganze noch schriftlich bestätigen oder kann ich das ins Übergabeprotokoll schreiben???? "Die Wohnung wird wunschgemäß Tapetenfrei übergeben" oder so etwas??


    Als reinen Akt der Höflichkeit und um ihm Arbeit abzunehmen...:)
    Der Franzose würde es elegant "Corriger la fortune" nennen...

    Meinen unten stehenden Satz bitte nicht übersehen!

  • hm ist ne idee. Ich werde ihm einfach den Übergabetermin schriftlich bestätigen, das einbauen und ihn bitten ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
    Wenn er nicht wiederspricht sollte er doch in der Pflicht sein?!

  • hm ist ne idee. Ich werde ihm einfach den Übergabetermin schriftlich bestätigen, das einbauen und ihn bitten ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
    Wenn er nicht wiederspricht sollte er doch in der Pflicht sein?!


    Ich dachte, das würdest Du vorbereiten...

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