Hallo und guten Tag zusammen,
folgendes Problem:
Wir Wohnen zur Miete und haben nun nach einer relativ kurzen Wohnzeit (3 Jahre) zum 30.11.2012 gekündigt.
So weit so gut.
Nun geht es die Übergabe bzw. die Renovierung der Wohnung.
Im unserem Mietvertrag steht die Klausel "Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Nutzung:
In Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre
in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 3 Jahre
in anderen Nebenräumen alle 5 Jahre.
So weit ich weiß gilt dieses für Räume wo z.B. die Tapeten, Anstriche u.s.w. als verwohnt gelten.
Unter dem Gesichtpunkt war ich dabei alles her zu richten.
d.h. Wohnung wäre Tapeziert und weiß gestrichen übergeben worden.
vor ca. 3 Wochen rief unser Vermieter an und sagte mir ich solle die Wände Tapetenfrei machen die Türen bräuchte ich nicht neu lackieren da der Nachmieter das alles nach seinem Geschmack machen will.
Daraufhin habe ich alles runtergreissen und weitere Arbeiten eingestellt. (wie gewünscht)
Heute habe ich den Vermieter angerufen um die Details zwecks Übergabe zu klären und auf meine Frage hin wie er die Kautionsrückzahlung regeln will, sagte er mir dann das er das Geld für die Tapeten von der Kaution abziehen wird, da seiner Meinung nach ein Nachmieter auch das Recht auf neue Tapeten an den Wänden hat.
Damit habe ich mich natürlich nicht Einverstanden erklärt, denn die Wohnung wäre bezogen auf die Renovierungsklausel fertig gewesen.
Nun meine Frage: Muß ich das so akzeptieren oder sollte ich es im Ernstfall auf eine rein rechtliche Streiterei einlassen???
Gruß und Danke
Erazor