Beiträge von erazor

    hm ist ne idee. Ich werde ihm einfach den Übergabetermin schriftlich bestätigen, das einbauen und ihn bitten ein Übergabeprotokoll anzufertigen.
    Wenn er nicht wiederspricht sollte er doch in der Pflicht sein?!

    heißt, soll er mir das ganze noch schriftlich bestätigen oder kann ich das ins Übergabeprotokoll schreiben???? "Die Wohnung wird wunschgemäß Tapetenfrei übergeben" oder so etwas??
    Die Übernahme ist in 5 Tagen. Er hat mir leider erst heute mitgeteilt, das er die Tapeten bezahlt haben will.

    Hm. Ich glaube da geht es ein wenig aneinander vorbei. (Oder ich verstehe etwas falsch).
    Die Wohnung war Tapeziert (total Mieserabel) als wir hier eingezogen sind. Ich habe die Wände damals weiß gestrichen und dort wo die Tapezierung so schlecht war, alles runter gemacht und neu Tapeziert (incl. der Decken.
    Einige Tapeten haben in den drei Jahren etwas gelitten (in den Kinderzimmern z.B.) so das ich diese bereits erneuert hatte. Wie gesagt ich hätte die Wohnung im Rahmen der Schönheitsreperaturen übergeben. (incl.neu lackierter Innentüren). Ich habe es nur nicht fertiggestellt und alle Tapeten runtergerissen weil der Vermieter (mit dem ich bis jetzt eigentlich immer super zurecht kam) das gewünscht hat und wir uns so geeinigt haben. jetzt soll ich halt die Tapeten für die ganze Wohnung bezahlen und die Türen doch lackieren.
    Vielleicht kapiere ich es nicht und entschuldige mich für evtl. Wiederholungen aber ich begebe mich auf ein rechtliches Gebiet in dem ich mich leider nicht soooooooo auskenne. Also nochmals vielen Dank im voraus für evtl. Antworten

    Hallo,

    vielen Dank aber gibt es auch eine Argumentation dazu die ich bei dem nächsten Gespräch anwenden kann?
    Meiner Meinung nach hat mich doch der Vermieter durch seine Forderung von der Klausen befreit oder welche Argumente kann ich da anbringen???

    Hallo und guten Tag zusammen,

    folgendes Problem:

    Wir Wohnen zur Miete und haben nun nach einer relativ kurzen Wohnzeit (3 Jahre) zum 30.11.2012 gekündigt.

    So weit so gut.

    Nun geht es die Übergabe bzw. die Renovierung der Wohnung.
    Im unserem Mietvertrag steht die Klausel "Als angemessene Zeitabstände für Schönheitsreparaturen gelten im Allgemeinen, entsprechend dem Stand der Nutzung:
    In Küchen, Bädern und Duschen alle 5 Jahre
    in Wohn- und Schlafräumen, Fluren, Dielen und Toiletten alle 3 Jahre
    in anderen Nebenräumen alle 5 Jahre.
    So weit ich weiß gilt dieses für Räume wo z.B. die Tapeten, Anstriche u.s.w. als verwohnt gelten.
    Unter dem Gesichtpunkt war ich dabei alles her zu richten.
    d.h. Wohnung wäre Tapeziert und weiß gestrichen übergeben worden.
    vor ca. 3 Wochen rief unser Vermieter an und sagte mir ich solle die Wände Tapetenfrei machen die Türen bräuchte ich nicht neu lackieren da der Nachmieter das alles nach seinem Geschmack machen will.
    Daraufhin habe ich alles runtergreissen und weitere Arbeiten eingestellt. (wie gewünscht)
    Heute habe ich den Vermieter angerufen um die Details zwecks Übergabe zu klären und auf meine Frage hin wie er die Kautionsrückzahlung regeln will, sagte er mir dann das er das Geld für die Tapeten von der Kaution abziehen wird, da seiner Meinung nach ein Nachmieter auch das Recht auf neue Tapeten an den Wänden hat.
    Damit habe ich mich natürlich nicht Einverstanden erklärt, denn die Wohnung wäre bezogen auf die Renovierungsklausel fertig gewesen.
    Nun meine Frage: Muß ich das so akzeptieren oder sollte ich es im Ernstfall auf eine rein rechtliche Streiterei einlassen???

    Gruß und Danke

    Erazor

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