Frage zur Rückzahlung der Kaution

  • Guten Tag,

    ich habe meine Wohnung zum 30.09.2012 gekündigt und die Abnahme erfolgte am 01.10.2012 problemlos. Ich habe auch ein Abnahmeprotokoll bekommen.
    Zwei Wochen später schreibt mir die Hausverwaltung, dass Schlüssel fehlen würden. Ich weiß aber, dass ich nicht mehr Schlüssel hatte und zudem ist in der Forderung auch ein logischer Fehler, denn in dem Schreiben steht, es würden Sicherheitsschlüssel fehlen. Die Wohnungstür hatte aber nie ein Sicherheitsschloss. Zudem fehlt ein Haustürschlüssel. Diese Information entnahm die Hausverwaltung dem Übergabeprotiokoll. Das Haus hatte zu unserem Einzug allerdings noch gar kein Schloss (Altbau, war sogar noch ohne Klingelanlage unten).
    Die Frage ist, ob es die Hausverwaltung überhaupt geltend machen kann, weil das Abnahmeprotokoll bereits unterschrieben wurde ohne diesen Schlüsselhinweis. Bzw. stimmen ihre Informationen ja auch gar nicht.

    Jetzt komme ich zur Rückzahlung der Kaution. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich die Kaution zurückverlangen und die Hausverwaltung darf einen angemessenen Teil einbehalten für die Betriebskostenabrechnung.
    Nur, wie sieht das jetzt im Zusammenhang mit dem Schlüsselproblem aus?

    Vielen Dank im Voraus!

  • Wenn Sie für den Empfang aller Schlüssel quittiert haben müssen Sie auch alle empfangenen Schlüssel wieder zurückgeben.
    Diese Frage beantwortet sich eigentlich von selbst.

  • Ich habe das Protokoll vom Einzug nun gefunden. Darin sind lediglich 3 Wohnungsschlüssel angegeben und diese habe ich auch zurückgeben.

    Desweiteren habe ich im letzten Jahr von der Betriebskostenabrechnung 100 Euro zurück bekommen. Das bedeutet doch, dass ich die gesamte Kaution nun zurückfodern kann, oder?

  • Nö, heißt es nicht. Mehr dazu hier:

    Mieter bekommen Kaution nach Auszug nicht sofort zurück

    Ich habe folgendes gelesen:
    Allgemein kann von 3 Monaten bis höchstens 6 Monaten ausgegangen werden. Diese Überlegungsfrist besteht aber nur dann, wenn von vornherein auf Seiten des Vermieters ein Sicherungsbedürfnis auch für noch nicht fällige Ansprüche besteht, ansonsten nicht. (z.B. AG Flensburg, Urteil vom 23. März 2000 , Az: 61 C 558/99).

    Ich bin mir bewusst, dass ich dem Vermieter einen zumutbaren Betrag einräumen muss, den er einbehalten darf zwecks Betriebskostenabrechnung. Aber da ich im Jahr 2010 nur 20 Euro nachzahlen musste und 2011 100 Euro zurückbekommen habe ist ja ersichtlich, dass es 2012 nicht so viel anders sein wird. Zumal die Monate Oktober, November, Dezember wegfallen, in denen ja besonders geheizt wird.


  • (z.B. AG Flensburg, Urteil vom 23. März 2000 , Az: 61 C 558/99).

    Amtsgerichtsurteile sind keine Grundsatzurteile und sind in der Regel zu vergessen.

    Mit der Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter bis 6 Monate Zeit lassen. Danach darf er einen bestimmten Anteil zur Sicherung möglicher Betriebskostennachzahlungen einbehalten.

    Ich habe das Protokoll vom Einzug nun gefunden. Darin sind lediglich 3 Wohnungsschlüssel angegeben und diese habe ich auch zurückgeben.

    Dann ist das Problem ja erledigt.

  • Amtsgerichtsurteile sind keine Grundsatzurteile und sind in der Regel zu vergessen.

    Mit der Rückzahlung der Kaution kann sich der Vermieter bis 6 Monate Zeit lassen. Danach darf er einen bestimmten Anteil zur Sicherung möglicher Betriebskostennachzahlungen einbehalten.

    Aber warum sollte der Vermieter MEIN Geld solange einbehalten, wenn doch nichts zu beanstanden ist?
    Ich muss ja schließlich für die neue Wohnung auch Kaution hinterlegen und zieh mir das nicht mal eben so aus den Achseln hervor.
    Das Urteil was ich gepostet habe, sagte ja auch, dass er diesen Zeitraum hat, aber NUR wenn er etwas beanstandet.

    Bei meinem Umzug davor hat der Vermieter noch nicht mal auf Briefe reagiert, bis ich 8 Monate später einen Anwalt einschalten musste und dann war das Geld in ein paar Tagen da. Ich verstehe das nicht, dass die sich so ewig Zeit lassen.

  • Ob der Vermieter nach Ihrem Auszug noch irgend etwas zu beanstanden hat wissen Sie nicht. Das da wären z.B. verdeckte Mängel, welche sich erst später herausstellen.
    Sie können das schlecht finden, andere finden das notwendig.
    Ihre persönliche Meinung ist zwar verständlich, können daran aber nichts ändern.

  • Ich möchte noch den Satz aus meinem Mietvertrag zitieren:
    "Dieser Kautionsbetrag ist bei Beendigung des Mietverhältnisses an den Berechtigten zurückzuzahlen, wenn keinerlei Ansprüche des Vermieters as dem Mietverhältnis bestehen"

    Es bestehen außer der Betriebskostenabrechnung keine Ansprüche und dafür kann die Vermietung ja einen realistischen Teilbetrag einbehalten. So verstehe ich das und habe es nun auch mehrfach gelesen.

  • Ob der Vermieter nach Ihrem Auszug noch irgend etwas zu beanstanden hat wissen Sie nicht. Das da wären z.B. verdeckte Mängel, welche sich erst später herausstellen.
    Sie können das schlecht finden, andere finden das notwendig.
    Ihre persönliche Meinung ist zwar verständlich, können daran aber nichts ändern.


    Bei der Übergaben wurde mir gesagt, das die Wohnung komplett neu saniert und renoviert wird. Das ist mit der Wohnung gegenüber auch schon gemacht worden, weil es ein ausgebautes Dachgeschoss ist, was schlecht ausgebaut wurde. Beim Nachbarn ist der Boden durchgebrochen.
    Somit gibt es keine verdeckten Mängel.

  • bally:

    "Aber warum sollte der Vermieter MEIN Geld solange einbehalten, wenn doch nichts zu beanstanden ist?"
    Schon mal etwas von zinslosem Kredit gehört?
    Und ausserdem, Du könntest ja zwischendurch ... (ich möchte mich nicht versündigen, wünsche Dir natürlich alles Gute).

    "Ich muss ja schließlich für die neue Wohnung auch Kaution hinterlegen"
    welches Deinen bisherigen VM soo sehr interessiert... (willkommen in der Gegenwart...:p).

    "..., dass er diesen Zeitraum hat, aber NUR wenn er etwas beanstandet."
    Es könnte ihm ja doch noch was einfallen...:o

    "Bei meinem Umzug davor hat der Vermieter noch nicht mal auf Briefe reagiert, bis ich 8 Monate später einen Anwalt einschalten musste und dann war das Geld in ein paar Tagen da. Ich verstehe das nicht, dass die sich so ewig Zeit lassen."
    Wie ich schon sagte...: Willkommen im Leben...:eek:

  • Ich habe mich jetzt dazu entschlossen einen Brief and die HV zu schreiben, worin ich alles ins Detail darlege und ihnen eine Frist zur Rückzahlung setze. Schauen wir mal, was dabei rauskommt.

  • Ich habe mich jetzt dazu entschlossen einen Brief and die HV zu schreiben, worin ich alles ins Detail darlege und ihnen eine Frist zur Rückzahlung setze. Schauen wir mal, was dabei rauskommt.


    Ohne jetzt den Thread nochmals zu lesen...: Ist die HV auch Dein Mietvertragspartner, also Vermieter?

  • Bei der HV ist es so, dass alles erst einmal an die zuständige Sachbearbeiterin geht und die schreibe ich an.


    Hast Du den Sinn meiner Frage nicht verstanden??

  • Die Hausverwaltung vertritt eine andere GmbH & Co. wieso fragen Sie?


    Weil Du ein Rechtsverhältnis ausschliesslich mit Deinem Vertragspartner hast. Nur DEN kannst Du an den Hammelbeinen packen, es sei denn, dass Du von Deinem VPartner schriftlich hast, dass er von XY in allen Angelegenheiten vertreten wird.

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