Guten Tag,
ich habe meine Wohnung zum 30.09.2012 gekündigt und die Abnahme erfolgte am 01.10.2012 problemlos. Ich habe auch ein Abnahmeprotokoll bekommen.
Zwei Wochen später schreibt mir die Hausverwaltung, dass Schlüssel fehlen würden. Ich weiß aber, dass ich nicht mehr Schlüssel hatte und zudem ist in der Forderung auch ein logischer Fehler, denn in dem Schreiben steht, es würden Sicherheitsschlüssel fehlen. Die Wohnungstür hatte aber nie ein Sicherheitsschloss. Zudem fehlt ein Haustürschlüssel. Diese Information entnahm die Hausverwaltung dem Übergabeprotiokoll. Das Haus hatte zu unserem Einzug allerdings noch gar kein Schloss (Altbau, war sogar noch ohne Klingelanlage unten).
Die Frage ist, ob es die Hausverwaltung überhaupt geltend machen kann, weil das Abnahmeprotokoll bereits unterschrieben wurde ohne diesen Schlüsselhinweis. Bzw. stimmen ihre Informationen ja auch gar nicht.
Jetzt komme ich zur Rückzahlung der Kaution. Wenn ich richtig informiert bin, kann ich die Kaution zurückverlangen und die Hausverwaltung darf einen angemessenen Teil einbehalten für die Betriebskostenabrechnung.
Nur, wie sieht das jetzt im Zusammenhang mit dem Schlüsselproblem aus?
Vielen Dank im Voraus!