Hallo an alle, ich bin neu hier habe das Forum durchsucht aber bin nicht fündig geworden was unser Problem angeht.
Ich hoffe es kann uns jemand helfen!!
Also wir haben unsere Wohnung zum 31.12.12 fristgerecht gekündigt, ziehen aber am 1.12.12 schon aus.
Unser Vermieter war am Anfang entgegenkommend wollte die Wohnung durch eine Maklerin zum 1.12.12 weitervermieten.
Jetzt teilte er uns gestern schriftlich mit dass er verschiedene Absagen von potentiellen Mietern hatte wegen dem Bad ( weil es so schön grün ist
). Jetzt möchte er dass wir für Dezember noch Miete zahlen aber trotzdem am 1.12.12 ausziehen dass er das Bad renovieren lassen kann....ist das rechtens??
Wäre nett wenn mir jemand helfen könnte, denn er kommt heute nachmittag mit den Handwerken um sich Kostenvoranschläge einzuholen.
Vielen Dank im vorraus!!
Mietzahlung trotz Auszug?
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missred -
23. Oktober 2012 um 11:09 -
Erledigt
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Bis zum Kündigungstermin am 31.12. haben Sie das sagen in der Wohnung.
Das die Wohnung aber ab den 1.12. nicht mehr genutzt wird hat darauf keinerlei Einfluß. Sie zahlen weiter die volle Miete und die Betriebskosten bis zum Mietende.
Wenn der Vermieter die Wohnung bereits vor dem Termin die leerstehende Wohnung für Reparaturzwecke nutzen möchte, vereinbaren Sie mit dem Vermieter einen Aufhebungsvertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt. Damit sind Sie von jeglicher Verantwortung und Zahlung ab diesen Zeitpunkt befreit.
Bedenken Sie, das während Ihrer Mietzeit der Vermieter
1. die Wohnung nutzen und
2. Strom, Wärme, Wasser verbrauchen könnte. Wie sollte das dann abgrechnet werden?3. Für mögliche durch ihn selbst verursachte Schäden noch haftbar machen.
Das sollten Sie nicht tun, sondern das Mietverhältnis vor ordentlich mit einem Aufhebungsvertrag beenden.
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Ok, Danke für die schnelle und hilfreiche Antwort

Haben ihm den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen aber das möchte er nicht.
Also haben wir jetzt beschlossen uns Zeit zu lassen mit dem Umzug und so dann doch erst gegen Ende Dezember umzuziehen, denn wenn ich schon doppelt Miete zahlen muss nutz ich das auch aus. -
Sehr guter Kommentar, alle Achtung.
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Zitat
Also haben wir jetzt beschlossen uns Zeit zu lassen mit dem Umzug und so dann doch erst gegen Ende Dezember umzuziehen, denn wenn ich schon doppelt Miete zahlen muss nutz ich das auch aus.
Kluge Entscheidung;)
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Haben ihm den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen aber das möchte er nicht.
Dann bekommt er von Ihnen des Schlüssel zum 31.12.ZitatAlso haben wir jetzt beschlossen uns Zeit zu lassen mit dem Umzug und so dann doch erst gegen Ende Dezember umzuziehen, denn wenn ich schon doppelt Miete zahlen muss nutz ich das auch aus.
Es ist schon nützlich, wenn man beim Wohnungswechsel etwas mehr Zwischenzeit einplant.
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Haben ihm den Aufhebungsvertrag vorgeschlagen aber das möchte er nicht.
Also haben wir jetzt beschlossen uns Zeit zu lassen mit dem Umzug und so dann doch erst gegen Ende Dezember umzuziehen, denn wenn ich schon doppelt Miete zahlen muss nutz ich das auch aus.
Grundsätzlich "richtig".;)
Wie wäre es, wenn Ihr mit ihm eine vertragliche Vereinbarung schliesst:
- MV endet am 15.12.12.
- Rückgabe der Mietsache erfolgt am 30.11.12 mit sämtlichen Schlüsseln und Zählerablesungen.
- Zustand der Mietsache ist vertragsgemäss, VM verzichtet auf evtl. spätere Geltendmachung von versteckten Mängeln.Nur mal so eine Idee von mir...

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