Durch Auszug Aufteilung Nebenkosten Tagesgenau oder Monatsgenau?

  • Hallo,

    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten, dazu habe ich folgende Frage.

    Wir sind an 15.06.2011 augezogen. D.h, das sind entwender 166 Tage oder 5,5 Monate. Mit welchem Faktor muss der Vermieter die Nebenkostenabrechung ansetzten? Muss er Tagegenau berechnen oder darf er Monatsgenau berechen.

    Z.B. Gundsteuer von 160,41 ergibt einen Anteil bei Tagesgenau (365 Tage) von 72,95 und bei Monatsgenau von 73,52.

    Welche gesetzliche Grunslage liegt vor?

    Grüße und vielen Dank!

  • Wir sind an 15.06.2011 augezogen. D.h, das sind entwender 166 Tage oder 5,5 Monate. Mit welchem Faktor muss der Vermieter die Nebenkostenabrechung ansetzten? Muss er Tagegenau berechnen oder darf er Monatsgenau berechen.


    Letzteres. Ich nehme an, dass Euer Mietvertrag zum ME gekündigt war.

  • Es ist bei Ihrer Frage unklar, wann der Mietvertrag endete? Eine Beendigung in der Monatsmitte sorgt für nur noch mehr Spekulation.
    Das ist dann der Maßstab für die Abrechnung. Ein vorheriger Auszug ist dafür ohne Belang.

  • Guten Abend,

    danke für die bisherigen Antworten. Der Mietvetrag hätte bis zum 30.6 laufen sollen. Wir haben jedoch die schriftliche Vereinbarung mit der Vermieterin geschlossen, dass das Mietverhältnis zum 15.6. beendet ist und die Nebenkosten auch nur bis dahin anfallen. Die Nachmieter sind am 15.6 auch gleich eingezogen.

    Grüße und Danke

  • Dann kann auch nur taggenau abgerechnet werden.

    Hmm sorry, aber wo steht das? Insbesondere mit der Einführung der EDV hat es sich eingebürgert taggenau abzurechnen. Aber eine tatsächliche rechtliche Grundlage dafür ist mir nicht bekannt. Entscheidend ist, dass der Zeitraum korrekt berücksichtigt wird. Aber dies kann meines Wissens auch monatlich erfolgen.

  • Hmm sorry, aber wo steht das? Insbesondere mit der Einführung der EDV hat es sich eingebürgert taggenau abzurechnen. Aber eine tatsächliche rechtliche Grundlage dafür ist mir nicht bekannt. Entscheidend ist, dass der Zeitraum korrekt berücksichtigt wird. Aber dies kann meines Wissens auch monatlich erfolgen.


    Oder, wie in diesem Fall, halber Monat.

  • Hallo mietrecht-hilfe123,
    eine tagesgenaue Abrechnung ist mir innerhalb der Betriebskostenabrechnung z.Bsp. bei den Posten "Müllentsorgung" und den Umlageschlüssel Personen bekannt. Der Vermieter sollten dann die genauen Tage auflisten wer und wieviel Tage der entsprechende Abrechnungsposten in Anspruch genommen hat.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Ganz klein wenig nebenbei zur Beachtung:

    1. Schaltjahr
    2. Untertschiedliche Monatslängen

    Genauer ist jedoch eine tageweise Abrechnung. Ob 28 Tage(Februar) oder 31 Tage(Januar) ist schon ein Unterschied von 10%.

  • Guten Abend,

    danke für die bisherigen Antworten. Der Mietvetrag hätte bis zum 30.6 laufen sollen. Wir haben jedoch die schriftliche Vereinbarung mit der Vermieterin geschlossen, dass das Mietverhältnis zum 15.6. beendet ist und die Nebenkosten auch nur bis dahin anfallen. Die Nachmieter sind am 15.6 auch gleich eingezogen.

    Grüße und Danke

    Wenn der Vermieter die Künigung wie geschrieben bestätigt hat, der Nachmieter sodann am 15.06 folglich eingezogen ist muß meines Erachtens der Monat auch nur anteilig agerechnet werden.

    Erfolg
    „Alles Gelingen hat sein Geheimnis, alles Mißlingen seine Gründe.“
    Joachim Kaiser (*1928), dt. Kritiker

  • Wenn der Vermieter die Künigung wie geschrieben bestätigt hat, der Nachmieter sodann am 15.06 folglich eingezogen ist muß meines Erachtens der Monat auch nur anteilig agerechnet werden.

    Oh wow auf diese Antwort habe ich jetzt noch gewartet :rolleyes:

    Warum liest man nicht den Anfangspost?

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