Beiträge von mietrecht-hilfe123

    Hallo,

    wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten, dazu habe ich folgende Frage.

    Wir sind an 15.06.2011 augezogen. D.h, das sind entwender 166 Tage oder 5,5 Monate. Mit welchem Faktor muss der Vermieter die Nebenkostenabrechung ansetzten? Muss er Tagegenau berechnen oder darf er Monatsgenau berechen.

    Z.B. Gundsteuer von 160,41 ergibt einen Anteil bei Tagesgenau (365 Tage) von 72,95 und bei Monatsgenau von 73,52.

    Welche gesetzliche Grunslage liegt vor?

    Grüße und vielen Dank!

    hallo zusammen,

    ich habe eine frage zu zwei positionen meiner nebenkostenabrechnung die ich nicht so wirklich verstehe und nicht weiß ob die auf den mieter umgelegt werden kann.
    - schmutzwassergebühr
    - niederschlagswasser

    wir haben ein reihenhaus zur miete. was sind das für zwei positionen? laut internet bedeutet die position niederschlagswasser, dass es sich dabei um das wasser handelt das durch den regen in der kanalisation landet. dafür muss man scheinbar als hausbesitzer in miete auch zahlen!?

    bei dem schmutzwasser bin ich etwas verwundert. ich habe immer gedacht, dass das mitbezahlt ist bei den kosten für frischwasser. bisher zumindest musste ich das bei einer wohnung nicht bezahlen (war ein mehrpateienhaus)

    dürfen die beiden positionen umgelegt werden auf den mieter. vor allem in welcher art und weise? die kosten für das niederschlagswasser hat mein vermieter gedrittelt (3 häuser) und das schmutzwasser anhand des wasserverbrauchs durch die stadtwerke berechnet.

    grüße und vielen dank,

    peter

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