hallo zusammen,
ich habe eine frage zu zwei positionen meiner nebenkostenabrechnung die ich nicht so wirklich verstehe und nicht weiß ob die auf den mieter umgelegt werden kann.
- schmutzwassergebühr
- niederschlagswasser
wir haben ein reihenhaus zur miete. was sind das für zwei positionen? laut internet bedeutet die position niederschlagswasser, dass es sich dabei um das wasser handelt das durch den regen in der kanalisation landet. dafür muss man scheinbar als hausbesitzer in miete auch zahlen!?
bei dem schmutzwasser bin ich etwas verwundert. ich habe immer gedacht, dass das mitbezahlt ist bei den kosten für frischwasser. bisher zumindest musste ich das bei einer wohnung nicht bezahlen (war ein mehrpateienhaus)
dürfen die beiden positionen umgelegt werden auf den mieter. vor allem in welcher art und weise? die kosten für das niederschlagswasser hat mein vermieter gedrittelt (3 häuser) und das schmutzwasser anhand des wasserverbrauchs durch die stadtwerke berechnet.
grüße und vielen dank,
peter