Hallo,
wir haben unsere Nebenkostenabrechnung erhalten, dazu habe ich folgende Frage.
Wir sind an 15.06.2011 augezogen. D.h, das sind entwender 166 Tage oder 5,5 Monate. Mit welchem Faktor muss der Vermieter die Nebenkostenabrechung ansetzten? Muss er Tagegenau berechnen oder darf er Monatsgenau berechen.
Z.B. Gundsteuer von 160,41 ergibt einen Anteil bei Tagesgenau (365 Tage) von 72,95 und bei Monatsgenau von 73,52.
Welche gesetzliche Grunslage liegt vor?
Grüße und vielen Dank!