Hallo ich habe eine Frage zum Thema Nachmieter !!! Und zwar habe ich meine Wohnung gekündigt und suche jemanden der meine Möbel übernimmt .... Die Wohnung ist komplett eingerichtet , da hat der Vermieter auch erst nix dagegen .. Muss auch erst am 01.11 raus möchte auch nicht vorzeitig beenden das Mietverhältnis ... Will einfach nur jemanden finden der die Möbel mit abnimmt !! Das war auch erst so abgemacht das ich jemanden suchen und wenn der in Frage kommt zum Vermieter schicke jetzt plötzlich wollen Sie das nicht mehr , wollen den Schlüssel von der Wohnung weil ich selten da bin zwecks Besichtigung usw... Ich möchte aber keine Fremden Leute in meine Wohnung lassen ....Ich verstehe auch nicht warum der es jetzt so eilig hat ! Er hat selbst einen Anzeige geschaltet und hat einem Interessenten die Telefonnummer gegeben mit dem haben ich gesprochen und der würde sogar die Möbel übernehmen , aber möchte mit dem erstmal alleine sprechen jetzt , haben die mich aufgefordert das ich keine Alleingänge machen soll meine Anzeige aus dem Netz nehmen soll usw... Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll .... Was sind meine Rechte und Pflichten !!!! Ich muss doch auch nicht jeden einzelnd gucken lassen die können doch auch schließlich Sammel Termine machen ... Letzten habe ich ein Pärchen gehabt die wollte schauen dann sind die nochmal vorbei gekommen mit der Mutter und immer musste ich extra zur Wohnung fahren ...Ist das alles so richtig ??? Vielen Dank
Frage zum Thema Nachmieter !!
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Annika82 -
11. August 2012 um 19:18 -
Erledigt
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Deine Pflicht ist es die Kündigungsfrist einzuhalten. Ohne Erlaubnis des Vermieters bist Du nicht berechtigt Nachmieter zu suchen. Folglich auch keine diesbezüglichen Anzeigen zu schalten o. ä.
Das Recht des Vermieters sich seine Mieter selbst auszusuchen. UND die Wohnung zwecks Besichtigung mit Mietinteressenten zu betreten.
Wenn Du selten da bist leg selbst Termine fest an denen Besichtigungen möglich sind und teile diese dem Vermieter schriftlich mit.
Besichtigungen gänzlich und grundlos verweigern kann zu Schadenersatzansprüchen des Vermieters führen.
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Hakko Annika82,
auch viele Satzzeichen machen Deinen Beitrag weder wichtiger noch interessanter.
Was Du mit dem Möbeln machst, ist unwichtig.
Du hast die Mietsache nicht am 01.11., sondern bereits am 31.10. dem VM zurückzugeben, und zwar grundsätzlich in dem Zustand, wie Du sie übernommen hast.
Evtl. Nachmieter haben mit Deinem Mietvertrag nichts zu tun.
Der VM hat das Recht, mit Mietinteressenten die Mietsache zu besichtigen. Es liegt an ihm, mit Dir einen Termin abzustimmen. Üblich sind nach meiner Erkenntnis höchstens 2 pro Woche, und das erst in Deinem letzten Mietmonat.
Dass Du einen Nachmieter suchst (welches den VM keinesfalls bindet), halte ich für völlig überflüssig und unangebracht.
Ich empfehle Dir, Dich mal über Mietrecht im BGB zu informieren, Google hilft dabei. -
dein vermieter kann auch sagen nachmieter mache ich gar nicht, wenn er dir entgegenkommt und sagt "wenn ich einen finde, der deine sachen übernimmt ok". dann solltest du ihm auch entgegen kommen.
freunlichkeit sollte man mit freundlichkeit begenen.
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Hallo Annika,
noch ein paar Tipps
Wohnungschluessel: Solange der Mietvertrag noch besteht, muessen Sie den Vermieter die Wohnungsschluessel nicht ueberlassen. Aber Sie duerfen auch nicht den Zutritt von Interessenten verweigern. Siehe Beitrag von "Berny".Moebeln: Wenn es keine schriftliche Vereinbarung zwischen den Mieter und Vermieter in Bezug auf die Moebel besteht, habe Sie auch die Moeglichkeit die Moebel vorher zu verkaufen, unabhaengig vom nachfolgenden Mieter.
Wohnungsabnahme: Unterschaetzen Sie die event. noch auszufuehrende Schoenheitsreaparaturen, Maengelbeseitigungen etc. nicht. Hier kann eine Besichtigung zur Bestandsaufnahme mit den Vermieter (i.d.Regel zwei Wochen vorher) in Bezug auf die noch auszufuehrenden Massnahmen sehr hilfreich sein. Und das ist bei einer leerstehenden Wohnung dann einfacher durchzufuehren.
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Ich glaube auch, dass du es hier mit einem hilfsbereiten Vermieter zu tun hast, was nicht oft passiert. Von daher überlege dir gut und in Ruhe, wie du die Sache angehst. Am besten du besprichst noch einmal mit dem Vermieter das gemeinsame Vorgehen, bevor noch mehr Missverständnisse aufkommen.
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