Verlängerte Kündigungsfrist aufheben

  • Guten Morgen, zwar vereinbare ich morgen auch einen Termin beim Mueterverein, aber das Thema lässt mir einfach keine Ruhe. Vielleicht kann mir hier ja schon jemand einen Rat geben. Es geht um Folgendes: Unter Berücksichtigung der dreimonatigen Kündigungsfrist haben wir unsere Wohnung gekündigt. Allerdings wurde die Zeit für uns etwas knapp. Wir haben einen Hund und deswegen gestaltete sich die Wohnungssuche reichlich schwer. Weil wir unter Zeitdruck standen, haben wir unseren Vermieter um eine Verlängerung der Kündigungsfrist gebeten. Diese würde jetzt anstatt bis zum 1.1.17 bis zum 1.3.17 dauern. Wir haben uns dann allerdings gefreut, weil wir doch zum 1.1.17 einen neuen Mietvertrag unterschreiben konnten. Die Freude hielt allerdings nicht lange an, denn unser Vermieter besteht jetzt auf die Verlängerung. Bedeutet für uns natürlich 2 Monate doppelte Miete. Meine Frage wäre jetzt, ob wir zumindest berechtigt sind, selber Nachmieter zu suchen, um unsere eigentliche Kündigungsfrist einzuhalten?! Weil nicht mal das hat er uns angeboten.
    Ich würde mich über Antworten freuen.

  • Gibt es irgend was schriftliches zur Nutzung der Wohnung über das Ende der Kündigungsfrist hinaus?

    Wenn ja was genau steht da drin?

    Zitat

    Meine Frage wäre jetzt, ob wir zumindest berechtigt sind, selber Nachmieter zu suchen, um unsere eigentliche Kündigungsfrist einzuhalten?! Weil nicht mal das hat er uns angeboten.

    Muß er auch nicht.

    Ihr könnt geeignete Interessenten vorschlagen. Akzeptieren muß er keinen davon oder, wenn doch, einen Vertrag abschließen der erst Ende Eurer Nutzungsdauer, z. B. 1.3.17, beginnt.

  • Danke für die sehr schnelle Antwort. Ja, unser Vermieter hatte uns gebeten, die Kündigungsfrist schriftlich zu verlängern. Das hatten wir auch getan.


    Wortlaut dieser "Verlängerung"?

  • ..... Hiermit möchten wir Sie auch schriftlich bitten, unsere Kündigungsfrist bis Ende Februar zu verlängern, da wir noch keine neue Wohnung gefunden haben ......


    Ihr habt doch selbst ganz deutlich geschrieben, dass ihr eine Verlängerung bis Ende Februar wünscht. Diesem Wunsch ist der Vermieter nachgekommen. Ich lese nichts davon, dass die Stellung eines Nachmieters vereinbart wurde. Deshalb könnt ihr nur hoffen, dass durch euren vorzeitigen (vor 28.02.) Auszug die Wohnung schnell vermietet wird, damit ihr von der doppelten Mietzahlung befreit seid. Ansonsten endet der Mietvertrag einschließlich Mietzahlung am 28.02.2017.

  • Dennoch gehe ich zum Mieterverein und sammle weitere Informationen.


    Weitere Informationen, wofür? Meines Wissens hat sich die Rechtslage am Wochenende nicht verändert, aber wenn du schon Mitglied in dem Verein bist, hast du natürlich das Recht, dass die für deinen Beitrag auch was tun sollen.

  • Bisschen patzig kam das jetzt schon rüber, sorry. Möchte mich da natürlich gründlich absichern. Und das war mehr als Verabschiedung hier gemeint. Hatte sicher nix Böses hier im Sinn...

  • Hallo kiranelli,

    NIEMALS kündigt man eine Wohnung, bevor man nicht den Mietvertrag für die neue Wohnung in dne Händen hält - und schon gar nicht, wenn man noch ein Haustier hat....soviel an Tipps für die Zukunft;)

    Aber lass mich doch noch einmal deine Situation rekapitulieren:

    IHR habt die Wohnung gekündigt.
    IHR hattes ein Problem mit drohender Obdachlosigkeit, da ihr rechtzeitig keine neue Wohnung finden zu scheint.
    IHR fragt den Vermieter, ob er nicht einer Verlängerung des Mietverhältnisses zustimmen würde, damit ihr nicht auf der Straße stehen müsst.

    Der Vermieter stimmt dem NETTERWEISE zu - er will ja kein Unmensch sein...

    Nun habt ihr doch rechtzeitig eine Wohnung gefunden und wollt von der VEREINBARUNG nichts mehr wissen.

    FAIRNESS SIEHT WIRKLICH ANDERS AUS!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

    Euch scheint es jetzt egal zu sein, ob nun der Vermieter rechtzeitig einen passenden Nachmieter findet und nun also der Vermieter finanziell möglicherweise das Nachsehen hat.

    Ich muss schon sagen.....so viel Respektlosigkeit muss man erst einmal aufbringen....die Gutmütigkeit des Vermieters soll für ihn nun zum Bumerang werden....das willst du doch nicht wirklich, oder????????????????

    Der einzig FAIRE Weg ist, dass sowohl Vermieter, als auch ihr nun einen passenden Nachmieter findet, der auch schon früher einziehen würde. Und allein der Vermieter entscheidet, welcher Nachmieter tatsächlich "passt".

    Fazit: Wie auch immer die Rechtslage hier tatsächlich ist (ich denke, sie fällt zugunsten des Vermieters aus):

    ES GEHÖRT SICH EINFACH, DASS IHR DIESE VEREINBARUNG AUCH EINGHALTET.
    Ihr solltet euch wirklich schämen - meine Meinung.

    Wenn die Gutmütigkeit von Menschen immer wieder derart ausgenutzt wird, brauchen wir uns nicht zu wundern, wenn es irgendwann in naher Zukunft, solches Entgegenkommen in unserer Gesellschaft überhaupt nicht mehr gibt.

    Gruß,
    anonym2

    Einmal editiert, zuletzt von anonym2 (20. November 2016 um 12:08)

  • Ihr habt doch selbst ganz deutlich geschrieben, dass ihr eine Verlängerung bis Ende Februar wünscht. Diesem Wunsch ist der Vermieter nachgekommen. Ich lese nichts davon, dass die Stellung eines Nachmieters vereinbart wurde. Deshalb könnt ihr nur hoffen, dass durch euren vorzeitigen (vor 28.02.) Auszug die Wohnung schnell vermietet wird, damit ihr von der doppelten Mietzahlung befreit seid. Ansonsten endet der Mietvertrag einschließlich Mietzahlung am 28.02.2017.

    Warum, um alles in der Welt, soll immer der Vermieter das Risiko tragen? Du hast gekündigt, eine Verlängerung gewollt, und das, was jetzt ansteht, ist Dein Problem, nicht das des Vermieters.

  • Hallo kiranelli:

    "... zwar vereinbare ich morgen auch einen Termin beim Mueterverein, ..."
    - worüber Du uns bitte berichten mögest.

    "... haben wir unseren Vermieter um eine Verlängerung der Kündigungsfrist gebeten. Diese würde jetzt anstatt bis zum 1.1.17 bis zum 1.3.17 dauern.
    unser Vermieter hatte uns gebeten, die Kündigungsfrist schriftlich zu verlängern. Das hatten wir auch getan."
    - Eure Kündigung zum 31.12.2016 (Wohnraummietverträge enden grundsätzlich zum Ablauf des Monats) gilt nach wie vor. Das anschliessende Geplänkel ist rechtlich irrelevant. Eine Kdg ist eine einseitige Willenserklärung und kann nicht abgeändert werden. Der Kritik meines Vorredners schliesse ich mich an.

    "..... Hiermit möchten wir Sie auch schriftlich bitten, unsere Kündigungsfrist bis Ende Februar zu verlängern, da wir noch keine neue Wohnung gefunden haben ...... "
    - Man möchte nicht bitten, sondern man bittet.:o

  • Mietersausbeutung, mal wieder.

    ;)

    Warum Mieterausbeutung, aufgrund wessen? Fakt ist, der Mieter hat gekündigt ohne eine andere Wohnung zu haben, hat sich damit in eine mißliche Lage gebracht. Frage: inwiefern ist das Ausbeutung, und von wem wird er ausgebeutet? Wer soll nun Deiner Meinung nach für seine Dummheit bzw. Unvorsichtigkeit aufkommen bzw. bezahlen?

    Bitte höflich um Erklärung.

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