Mietminderung bei nicht fertiggestellter Außenanlage

  • Lieber Kolinum,

    genau, darum geht es. Mietrecht kann man über eine fundierte Ausbildung erlernen und vor allem durch Erfahrung. Ich bin Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Immobilienfachwirt und seit 10 Jahren für Vermieter tätig.

    Und ich bin der Kaiser von China. Sie sind ja doch nur ein erbärmlicher Kaufmann in der Grundstücks- und Wohnungswirtschaft und Immobilienfachwirt und seit 10 Jahren für Vermieter tätig. Da muß man sich natürlich nicht über die vielen Immobilienskandale wundern.

  • Dieses Forum soll eine Hilfe sein und deshalb soll mann wenn man etwas weiß, darüber berichten. Aber wenn man etwas nicht weiß, dann hilft es niemanden, irgendetwas zu schreiben. Ich habe Leute angeschrieben, die falsche Sachen geschrieben haben, und Tipps gegeben haben, die niemanden helfen.

    Weiter unten habe ich genau beschrieben, warum die gesamte Anlage zur Mietsache gehört und nicht allein die Mietwohnung. Das können Sie gern lesen. Abgekürzt würde ich sagen: Man stelle sich vor, die Wohnung an sich ist in Ordnung und der gesamte Rest des Hauses wird abgerissen, ist dann eine Mietminderung gerechtfertigt?

    Wenn Sie eine Wohnung in einer "reiche Leute Siedlung" anmieten und die Aussenanlagen besonders gepflegt sind, es einen schönen Spielplatz gibt, schöne Gartenflächen weil man auch mehr Geld dafür bezahlt, ist der Mietzins den ich leiste minderungsfähig, wenn diese ganzen Dinge vernachlässigt werden, das ist einfach so. Nur darum geht es.

  • Sie wissen gar nicht, ob ich "wider besseren Wissens rede". Erstens schreibe ich, und zweitens hätte ich es nicht geschrieben, wenn ich es besser wüsste, schon weil es wenig Sinn macht. Ihre Tipps an Ratsuchende sind schlichtweg schlecht und weitgehend falsch. Es ist furchtbar, dies zu lesen. Ich weiß natürlich nicht, worauf Sie Ihre "Behauptungen" begründen aber ich kann Ihnen wenigstens sagen, dass das was ich schreibe der Wahrheit entspricht und sachlich richtig ist.

    Und selbstverständlich gehören alle gemeinschaftlich genutzten Bereiche zur Mietsache dazu. Man mietet natürlich diese Flächen mit dazu. Und wenn es Aussenanlagen gibt, die möglicherweise besonders schön sind, dann wird das doch in den Mietpreis einkalkuliert, der sich dadurch natürlich erhöht. Und wenn ich dann eine hohe Miete zahle, und der Aussenbereich verkommt, ist voller Ratten, oder Müll, oder sonstwas, dann kann ich natürlich die Miete mindern, weil der Wohnwert dadurch eingeschränkt ist. Bei der Mietminderung geht es darum, inwieweit der Wohnwert eingeschränkt wird und dazu gehören alle Bereiche, nicht nur die Wohnung. Was machen Sie denn, wenn der Flur voller Müll, Ratten, oder sonstwas ist. Dann kann man ja Ihrer Aussage nach auch die Miete nicht mindern, weil es ja nicht die Wohnung ist. Oder wenn der Aufzug nicht funktioniert, oder die Aussenbeleuchtung, oder die Flurbeleuchtung, oder oder oder...

    Genau deshalb geht es beim Mietrecht um eine Mietsache und nicht um eine Mietwohnung. Wenn Sie kein fundiertes Wissen haben, dann sparen Sie sich doch einfach Ihre Stellungnahmen oder erkundigen Sie sich genauer. Aber solchen Unsinn zu schreiben, ist völlig daneben. Echt furchtbar mit solchen Kerlen wie Sie es sind.


    PS: Ihren Satz mit der Rechts- oder Steuerberatung können Sie sich sparen. Ernst zu nehmen sind Ihre Anekdoten eh nicht. Echt nervig so etwas.

  • Das spielt doch gar keine Rolle. Ihre falsche Antwort steht doch noch immer hier und erscheint jedem, der sich die gleiche Frage stellt. Dem entsprechend ist es schon wichtig, dass man Ihre falschen unfundierten Antworten richtig stellt.

    Meine Antwort hat Substanz, im Gegensatz zu Ihrer. Woher nehmen Sie Ihr vermeindliches Wissen denn? Haben Sie etwas entsprechendes gelernt, beschäftigen Sie sich regelmäßig mit der Materie. Ich habe selten so einen Blödsinn gelesen, wie Sie ihn verbreiten. Ein Landgerichtsurteil ist 1 Instanz vom BGH entfernt. Dann solch dummes Zeug zu verbreiten ist nervig. Wenn Sie keine Ahnung haben, dann geben Sie niemanden einen Tipp.

  • Ich danke Ihnen für diesen Tread. Genau diese Antwort spiegelt wieder, worum es hier geht. Was können Sie denn vorweisen, haben Sie etwas derartiges gerlernt? Was haben Sie zu bieten. Ihre vorherige Antwort ist bezeichnend, vielen Dank dafür.

  • ein kleines Wort ist hier das entscheidende: Alle "gemeinschaftlich" genutzten................das war bei der Person, der die Frage gestellt hat, nicht der Fall, weil er die Grünfläche nicht nutzen darf. Wenn ich diese nutzen darf, dann wird auch die Pflege entsprechend geregelt (entweder durch die Mieter selbst oder durch einen Gärtner) und umgelegt. Dann darf ich mindern.

    Wenn ich in einer gehobeneren Siedlung das schöne Umfeld "mit miete" ist das auch etwas anderes, weil wie Sie bereits schrieben der Mietpreis dementsprechend ist. Das war in diesem Fall auch nicht gegeben bzw. die Außenanlage war bei Einzug noch nicht fertiggestellt...

  • wenn aber ein Mieter in einer gehobenen Wohngegend eine Miete zahlt, die am unteren Limmit liegt und er einen schönen Ausblick nach draußen erhält durch eine wunderschöne Grünanlage, Wald etc., die aber nur dem Vermieter zugänglich ist und auch von diesem gepflegt wird und den Mietern nicht berechnet wird; dieser die Pflege aber aus welchen Gründen auch immer vernachlässigt, ist das kein Grund die Miete zu mindern, es sei denn er ist bereit, sich an den entstehenden Kosten bei Einstellung eines Gärtners zu beteiligen....

  • Wenn ich in einer gehobeneren Siedlung das schöne Umfeld "mit miete" ist das auch etwas anderes, weil wie Sie bereits schrieben der Mietpreis dementsprechend ist. Das war in diesem Fall auch nicht gegeben bzw. die Außenanlage war bei Einzug noch nicht fertiggestellt...


    Gib' Dir keine Mühe, Rudolpho. Ihm kommt es offensichtlich darauf an, hier etablierte User oberlehrerhaft und besserwisserisch anzugreifen und sich auszukotzen. Damit muss man leider leben, zumindest so lange, bis er gesperrt wird. Hatten wir die letzte Zeit bereits zweimal (einmal vor, einmal während Deiner Zeit).

  • Dass ihr beide Kumpel seid, dass war ja klar. Gründet doch ein neues Forum: Das Berny und Koli "Captain Einsicht" Forum. Das würde passen ihr zwei unwissenden Helden ihr. Von nix ne Ahnung , erst recht nicht vom Mietrecht.

  • ein kleines Wort ist hier das entscheidende: Alle "gemeinschaftlich" genutzten................das war bei der Person, der die Frage gestellt hat, nicht der Fall, weil er die Grünfläche nicht nutzen darf. Wenn ich diese nutzen darf, dann wird auch die Pflege entsprechend geregelt (entweder durch die Mieter selbst oder durch einen Gärtner) und umgelegt. Dann darf ich mindern.

    Wenn ich in einer gehobeneren Siedlung das schöne Umfeld "mit miete" ist das auch etwas anderes, weil wie Sie bereits schrieben der Mietpreis dementsprechend ist. Das war in diesem Fall auch nicht gegeben bzw. die Außenanlage war bei Einzug noch nicht fertiggestellt... [/I]

    Es ist uninteressant, ob man die Grünfläche "gemeinschaftlich genutzt", oder nur "gemeinschaftlich" nennt. Es ist die Grünfläche, die zum Haus gehört. Auch wenn er diese Grünfläche niemals betreten wird, gehört sie zur gesamten Anlage der Immobilie. Dies erwähnt er, weil er auch Kosten trägt, die für die Grünanlage anfallen. Dadurch, dass es eine zum Haus gehörende Anlage ist, hat er ein Recht darauf, dass diese einen ordnungsgemäßen vereinbarten Zustand aufweist. Ist dies nicht gegeben, ist der Wohnwert der Mietsache eingeschränk. Dass er dann vor Gericht lediglich 1% Mietminderung durchsetzen kann, ist eine andere Thematik. Aber er hat ein Recht darauf, dass diese Anlage in einem ordnungsgemäßen, vereinbaretn Zustand ist, fertig aus.

    Und natürlich muss der

  • wenn aber ein Mieter in einer gehobenen Wohngegend eine Miete zahlt, die am unteren Limmit liegt und er einen schönen Ausblick nach draußen erhält durch eine wunderschöne Grünanlage, Wald etc., die aber nur dem Vermieter zugänglich ist und auch von diesem gepflegt wird und den Mietern nicht berechnet wird; dieser die Pflege aber aus welchen Gründen auch immer vernachlässigt, ist das kein Grund die Miete zu mindern, es sei denn er ist bereit, sich an den entstehenden Kosten bei Einstellung eines Gärtners zu beteiligen....


    Absolut richtig! Diese Grünanlage gehört aber zum Haus, weil die Wege dort hindurchführen, die von den Mietern genutzt werden. Auch müssen sich die Mieter an den Kosten beteiligen, wie der Fragesteller schreibt. Dadurch, dass die Grünanlage eben schon allein durch die Wege zur Immobilie gehört, gehört es zur Mietsache. Ob er die Fläche betreten darf oder nicht, spiel doch keine Rolle. Die Flächen werden doch dann trotzdem gepflegt und über die Betriebskosten wird die Pflege berechnet.


    Ob die Miete am untersten Limit liegt, das wissen wir doch gar nicht. Sie und ich nicht. Auch spiel das keine Rolle. Das "hochwertige Anlage Beispiel" war, um zu beschreiben was ich meine.

  • Gib' Dir keine Mühe, Rudolpho. Ihm kommt es offensichtlich darauf an, hier etablierte User oberlehrerhaft und besserwisserisch anzugreifen und sich auszukotzen. Damit muss man leider leben, zumindest so lange, bis er gesperrt wird. Hatten wir die letzte Zeit bereits zweimal (einmal vor, einmal während Deiner Zeit). Share
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    LikeHier äussere ich stets nur meine Meinung als Mieter und Vermieter, keine Rechts- oder Steuerberatung.

    Es grüsst Berny.


    Worum geht es dir denn hier in diesem Forum Berny? Ich habe noch nicht einen Tread von dir gelesen, der irgendwie zielführend war. Ich bin mal gespannt, wann man mich sperrt, und vor allem ob überhaupt. Gründe gibt es keine. Sie sollte man sperren, weil Sie hier völlig unbrauchbar sind und mehr Schaden anrichten als alles andere.

    Es ist schlimm genug, dass Sie sich selbst als etabliert bezeichnen.

  • Diese Grünanlage gehört aber zum Haus, weil die Wege dort hindurchführen, die von den Mietern genutzt werden. Auch müssen sich die Mieter an den Kosten beteiligen, wie der Fragesteller schreibt. Dadurch, dass die Grünanlage eben schon allein durch die Wege zur Immobilie gehört, gehört es zur Mietsache. Ob er die Fläche betreten darf oder nicht, spiel doch keine Rolle. Die Flächen werden doch dann trotzdem gepflegt und über die Betriebskosten wird die Pflege berechnet.

    sorry aber ich versuche immer korrekte Antworten zu geben und in diesem Fall ist es nicht korrekt: Der Mieter GLAUBT sich an den Kosten zu beteiligen über die Miete (muss aber nicht sein; Mieter glauben vieles wenn sie sich im Recht fühlen und in diesen Dingen bin ich Fachmann!). Bezüglich der Nebenkosten und ob die Pflege dort abgerechnet wird, kann er gar nichts zu sagen, weil er erst 1,5 Monate dort wohnt und noch keine Abrechnung erhalten hat. .......und bzgl. Grundsteuer wenn die nach Wohnfläche abgerechnet wird fallen auch dort keine Kosten an............Und ob er sie betreten darf oder nicht spielt eine große Rolle, es soll noch Vermieter geben, die auch NUR DANN die Pflege über die Mieter abrechnen.......So und nun?

  • Der Mieter GLAUBT sich an den Kosten zu beteiligen über die Miete (muss aber nicht sein; Mieter glauben vieles wenn sie sich im Recht fühlen und in diesen Dingen bin ich Fachmann!).

    ---Das stimmt.

    Bezüglich der Nebenkosten und ob die Pflege dort abgerechnet wird, kann er gar nichts zu sagen, weil er erst 1,5 Monate dort wohnt und noch keine Abrechnung erhalten hat. .......

    ---Naja. Die Betriebskostenabrechnung hat er noch nicht erhalten, das stimmt natürlich. Aber i. d. R. sind die einzelnen Betriebskostenarten im Mietvertrag aufgeführt, sodass der Mieter erkennen kann, ob Kosten für die Gartenpflege im Zuge der Betriebskostenvorauszahlung mit berechnet werden.

    ...und bzgl. Grundsteuer wenn die nach Wohnfläche abgerechnet wird fallen auch dort keine Kosten an.....


    ---Die Grundsteuer berechnet sich anhand des Grundstücks und der bebauten Fläche, sodass die Grünflächen Bestandteil der Grundsteuer ist. Gerade wenn die Grundsteuer nach Wohnfläche, oder Anteilen, berechnet wird, kann ein Mieter fast gar nicht nachvollziehen, welche Flächen mit drin sind. Da die Wege Bestandteil der Mietsache sind, halte zumindest ich es für ausgeschlossen, dass die Grünflächen, die ja um die Wege herum gebaut sind, nicht mit drin sind.

    .....Und ob er sie betreten darf oder nicht spielt eine große Rolle, es soll noch Vermieter geben, die auch NUR DANN die Pflege über die Mieter abrechnen....

    ---Ja, vielleicht gibt es die. Ich bin eigentlich ein fairer Mensch. Allerdings würde ich sagen, dass es unrealistisch ist. Man muss bedenken, dass der Vermieter alle Gartenpflegekosten auf den Mieter umlegen könnte, auch wenn er verbietet, dass die Grünfläche genutzt werden darf. Ich würde immer alle Betriebskostenarten ausschöpfen, schon weil es wirtschaftlich klug wäre in solch einem Fall. Auch bezogen auf die Betriebskostenabrechnung begibt sich der Vermieter in Gefahr, weil im Zweifel die Abrechnung anfechtbar ist, weil er immer die Wege von den Grünflächen abgrenzen müsste. Die Versicherung zum Beispiel ist nach Grundfläche berechnet. Wenn er jetzt die Wege rein und die Wiese raus rechnet, wird es kompliziert. Und wehe ein Mieter bekommt das mit, na dann gute Nacht. Es wäre ein Leichtes die Betriebskostenabrechnung anzuzweifeln, weil sie sehr kompliziert wäre, wenn er die Grünflächen raus rechnet bei vielen einzelnen Betriebskostenpositionen.

    .......So und nun?


    ---So und nun?

  • Hallo.

    Mir ist gar nicht klar, warum man dem Fragesteller solche falschen Antworten liefert. Ich habe mir das durch gelesen und bin über die eher dümmlichen Antworten sehr verwundert. Man fragt sich tatsächlich, ob dies hier ein Mietrecht-Helfe- Forum ist, oder nicht, wo ist die Hilfe.

    Da muss ich dir nun absolut mal recht geben! Endlich sagt es mal einer!
    Ich bin die Tage zufällig bei der Suche nach Informationen zu einem Problem auf dieses Forum gestossen und habe in diesem gestöbert ob ich eine Antwort finde.

    Ich konnte auch nur den Kopf schüttel wie sich manche hier aufspielen.

    Es wir oft garnicht auf die Fragen eingegangen und nach dem Motto "hauptsache ich geb meinen Senf dazu" irgendwas geantwortet.

    Alleine ein paar Fragestellungen aus den letzten Tagen zeigt dieses Verhalten. Wirkliche Hilfe oder gar noch richtige Antworten haben die wenigsten Fragesteller erhalten.

    So wurde sich lieber aufgespielt und kommentare abgegeben ob jemand zu dumm sei etwas zu verstehen.
    Oder falsche Aussagen getroffen und somit völlig irrführender Rat erteilt.
    Dumm daher gelabert ohne das es eigentlich noch mit den eigentlichen Fragen zu tun hatte.
    Sich leiber über Satzzeichen aufgeregt usw.
    Es sind auch immer die selben 2-3 Namen die da auffallen!

    Dies hier soll ein Forum sein in welchem Ratsuchende Hilfe finden, nicht mehr oder nicht weniger.
    Wenn ihr etwas nicht 100% wisst weil ihr keine Profis seit dann haltet euch doch besser zurück und sagt lieber garnichts!

    Immernoch besser als ganze Beiträge zu zerreissen, bis am Ende keiner mehr weiß um was es eigentlich geht!

    Man kann hier sehr gut beobachten das Fragen nicht mal richtig gelesen werden aber dafür umso dümmer kommentiert werden.

    Wenn ihr z.B. keinen Bock darauf hab mal etwas längere Berichte zu lesen, in welchen der Fargesteller sein Problem schildert, dann lasst es doch einfach sein und kommentiert dann aber auch nicht dumm rum!

    So einfach kann ein Forum sein!

  • Zitat

    Da muss ich dir nun absolut mal recht geben! Endlich sagt es mal einer!

    Auch du gehörst zu den Leuten, die die Glocken läuten hören, aber nicht wissen, wo sie hängen. Oder anders gesagt, dein großes Vorbild Fredi hat von diesem Thema keine Ahnung und das gefällt dir, richtig?

    Zitat

    Wirkliche Hilfe oder gar noch richtige Antworten haben die wenigsten Fragesteller erhalten.

    Und woher willst du denn wissen, welche Antworten richtig und welche falsch waren. Oder bist du vielleicht auch wie Fredi gelernter Immobilienkaufmann, oder einfach nur selbsterlernter Stänkerer?

  • Wieder mal jemand, welcher nichts zum Thema beiträgt, aber hier die moralische Instanz sein will.
    Schneien einfach hier herein, ohne die geringste Ahnung zu haben und zensieren Artikel und Leute von deren Existenz sie bisher nichts wußten.
    Hier ist kein Platz für sogenannte Gutmenschen und Sozialfaschisten.

    Alle ständig Beteiligten geben sich Mühe eine gesetzeskonforme Lösung zu finden. Wer hier auf krumme Schliche oder gar Ungesetzlichkeiten hofft, liegt falsch.
    Allerdings sind die gestellten Fragen oft auch nicht zumutbar. Das betrifft nicht das vergessene Satzzeichen oder ein holpriges Deutsch bei Immigranten. Da wird schon mal "Hey" als Anrede geschrieben oder wenn eine Antwort nicht wunschgerecht ausfällt als Dank beschimpft.
    Hilfe erhalten alle diejenigen, welche nicht so kundig sind, oft den unlauteren Machenschaften ihres Vermieters und auch des Mieters ausgesetzt sind.

    2 Mal editiert, zuletzt von Kolinum (31. August 2013 um 09:25)

  • Naja das ihr euch darauf jetzt stürzt war ja eh klar..

    Ich kenne diesen Fredi nicht aber er hat ganz offensichtlich mehr Ahnung als ihr.

    Ihr solltet euch mal bewusst werden das dieses Forum Miet RECHT Forum heißt und jeder der hier eine Frage stellt und solche falschen Aussagen bekommt wie sie hier zum größten Teil stattfinden, erheblichen Schaden erleiden kann wenn er euch glauben schenkt!

    Macht euch mal klar das ihr auch die Verantwortung habt wenn ihr hier Ratschläge gebt, unabhänig davon ob ihr Profis seit!
    Wenn ihr etwas nicht 100% wisst dann besser schweigen..

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