Nebenkostenerstatung vs. nachträglicher Kautionseinbehalt

  • Hallo mietrecht.de Forum,

    ich bin ende Dezember aus meiner alten Wohnung ausgezogen und habe die Kaution vollständig zurück erhalten, nach einer gemeinsamen Begehung mit dem Vermieter.

    Mitte des Jahres (jetzt) kommt die NK-Abrechnung. Nun habe ich ein Guthaben darauf. Der Vermieter möchte den Betrag nun behalten mit der Begründung das die Armaturen der Dusch-Badewanne verkalkt war, das hat er bei der Begehung nicht richtig gesehen da im Bad kein Licht mehr war. Er habe die Badewanne und Armaturen getauscht (über 700€). Und ein Untertisch Boiler in der Küche sei verrostet und mußte aus getauscht werden. Der Boiler ist 3 Jahre alt, ich selber hatte diesen nicht benutzt und hatte den in einem Schrank 3 Jahre gelagert.

    Meine Frage hat der Vermieter das Ret das einzubehalten? Muß er mir einen Nachweis der Schäden beibringen?

    Die Badewanne und Armaturen waren von anno 197x. Und Kalk ist meiner Meinung nach eine Verschmutzung kein Schaden. Ein Boiler besteht aus Plastik und Kupfer, wüste nicht was dort "rosten" könnte.

    Danke und Grüße Oli

    Einmal editiert, zuletzt von oli2012 (10. Juni 2012 um 13:20)

  • Sie haften eventuell nur für verdeckte Mängel.
    Hier handelt es sich um offensichtliche Mängel.
    Die Begründung, das es dunkel war und man das nicht sehen könnte, ist nicht haltbar. Der Vermieter nimmt die Wohnung ab und hat dafür Sorge zu tragen, das das korrekt geschieht.
    Ich würde seine Forderung zurückweisen.

  • Sie haften eventuell nur für verdeckte Mängel.
    Hier handelt es sich um offensichtliche Mängel.
    Die Begründung, das es dunkel war und man das nicht sehen könnte, ist nicht haltbar. Der Vermieter nimmt die Wohnung ab und hat dafür Sorge zu tragen, das das korrekt geschieht.
    Ich würde seine Forderung zurückweisen.


    Schliesse mich an (bin selbst Mieter und auch Vermieter).

  • Vielen Dank für die Antworten! Wie sollte ich jetzt vorgehen? Ich dachte daran einen Brief zu formulieren wo ich den Vermieter auffordere mir das Nebenkostenguthaben zu überweisen. Gibt es da Formulierungen worauf ich achten sollte?

    Grüße Oli

  • Wie sollte ich jetzt vorgehen?

    Ich dachte daran einen Brief zu formulieren wo ich den Vermieter auffordere mir das Nebenkostenguthaben zu überweisen. Gibt es da Formulierungen worauf ich achten sollte?


    Hi Oli,
    wie bereits gesagt, ist Rechtsberatung hier verboten.
    ICH würde den VM schriftlich bitten, innerhalb einer angemessenen Frist das Guthaben zu erstaten, da es offensichtlich bei der Rückgabe der Mietsache keine versteckten Mängel gab.
    Siehe auch [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]

  • Hi Oli,
    wie bereits gesagt, ist Rechtsberatung hier verboten.
    ICH würde den VM schriftlich bitten, innerhalb einer angemessenen Frist das Guthaben zu erstaten, da es offensichtlich bei der Rückgabe der Mietsache keine versteckten Mängel gab.
    Siehe auch [url=http://www.google.de/#sclient=psy-a…iw=1170&bih=581]Google[/url]


    Genau so.....!!!!

    Da hat der alte Vermieter nur jemanden gesucht, um die Kosten abzuwelzen....

    Sowas muss man sich nicht gefallen lassen....

  • Ich habe an meinen Vermieter eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten, habe aber momentan nicht das Geld dafür. Darf der Vermieter meine hinterlegte Kaution dafür nutzen, damit er sein Geld bekommt ?
    Braucht er mein Einverständnios dafür oder kommt er auch so an das Geld?
    regfue

  • [quote='1']Ich habe an meinen Vermieter eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten, habe aber momentan nicht das Geld dafür. Darf der Vermieter meine hinterlegte Kaution dafür nutzen, damit er sein Geld bekommt ?
    Braucht er mein Einverständnis dafür oder kommt er auch so an das Geld?
    Ich bitte um Hilfe bei der Beantwortung meiner Fragen und ich bedanke mich schon im Voraus dafür, weil ich weiß, dass hier " Experten" am Werke sind.
    regfue

  • Ich habe an meinen Vermieter eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten, habe aber momentan nicht das Geld dafür. Darf der Vermieter meine hinterlegte Kaution dafür nutzen, damit er sein Geld bekommt ?
    Braucht er mein Einverständnis dafür oder kommt er auch so an das Geld?


    Sinn der Kaution ist, etwaige Ansprüche des VM NACH Beendigung des Mietverhältnisses auszugleichen.
    Solltest Du Dein Einverständnis dazu geben, müsstest Du auf Verlangen die fehlende Kaution wieder ausgleichen.
    An Dein Kautionskonto wird er auch ohne Dein Einverständnis herankommen können.
    Ich würde auf jeden Fall versuchen, unter Umgehung des Kautionskontos eine Ratenzahlungsvereinbarung zu treffen. (Habe als VM auch sowas gemacht: Der eine Mieter zahlt ab jetzt mtl. 10€ mehr, der andere 20€.)

  • Zitat

    (Habe als VM auch sowas gemacht: Der eine Mieter zahlt ab jetzt mtl. 10€ mehr, der andere 20€.)


    Allein bei nur 360€ hättest Du in 3 Jahren bzw. 18 Mon. deine Kohle, dazwischen kommen aber auch wieder Abrechnungen und evtl. Mieterhöhungen.
    Auf Dauer wird das nicht klappen.

  • Allein bei nur 360€ hättest Du in 3 Jahren bzw. 18 Mon. deine Kohle, dazwischen kommen aber auch wieder Abrechnungen und evtl. Mieterhöhungen.
    Auf Dauer wird das nicht klappen.


    Natürlich wird das klappen bis zur nächsten BetrkAbr im Okt d.J.

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