Versuchte Rechtfertigung von mir, weil ich 2 x das gleiche Problem angesprochen habe im Forum. " der-Mieter" und " Berny" haben mich darauf aufmerksam gemacht. Bitte, seht es mir nach. Ich bin 70 + Jahre alt und ich habe mich einfach nicht gut auf der Seite ausgekannt. Ich war mir nicht sicher, ob die 1. Anfrage erfasst wurde, deshalb habe ich noch " einen draufgesetzt". Sorry an alle, die es nicht toll fanden. Ich bin Laie am PC , somit nicht versiert genug, um alles richtig zu machen.
Trotzdem danke für die Hilfe durch Eure Antworten.
regfue
Beiträge von regfue
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Vielen Dank an alle, die mir geschrieben haben. Ich werde es erst einmal selbst mit dem Entkalken versuchen, vielleicht tut sich da was mit dem Spülkasten. Ansonsten muss ich wohl selbst den Klempner bezahlen, denn in meinem Mietvertrag steht, dass ich für eine Reparatur bis 80,--€ , die Kosten selbst tragen muß. Ich denke mal, dass es nicht darüber sein wird.
Also, herzlichen Dank an Euch und bis zum n ächste Problöem....
regfue -
Hallo,
ich habe folgende Frage an jemanden, der sich mit " Kleinkram "auskennt :
Spülkasten ist undicht und tropft in die Toilettenschüssel. Muss sich der Mieter um die Instandsetzung kümmern oder muss das der Vermieter tun?
und,- steht der Mieter in der Pflicht, sich erst einmal selbst zu bemühen, die Kalkablagerungen mit Essig o.ä. zu behandeln, da wir hier sehr kalkhaltiges Wasser haben?
Falls ein Fachmann hinzugezogen werden muß, wer trägt die Kosten für die Instandsetzung?
Ich bitte um eine Auskunft und ich bin sicher, diese zu erhalten, ich habe schon gute Erfahrungen in diesem Forum gemacht.
Vielen Dank im Voraus.
regfue -
Hallo,
ich habe folgende Frage an jemanden, der sich mit mit " Kleinkram" auskennt:
Spülkasten ist undicht und tropft in die Toilettenschüssel. Muss der Mieter sich um die Instandsetzung kümmern oder muß das der Vermieter tun?
Und,- steht der Mieter in der Pflicht, sich erst einmal selbst zu bemühen, die Kalkablagerungen mit evtl. Essig o.ä. zu behandeln ?
Falls ein Fachmann zugezogen werden muß, wer trägt die Kosten für die Reparatur?
Ich bitte um eine Auskunft und bin sicher, diese hier zu erhalten, ich habe schon gute Erfahrungen in diesem Forum gemacht.
Vielen Dank im Voraus.
regfue -
Ich danke Euch sehr, dass ihr mir Antworten auf meine Fragengegeben habt. Mir ist sehr geholfen worden.
Danke Linus2011, danke Berny !!!!!!!
regfue -
Ich bitte um Hilfe für folgende Situation:Ich bin in eine Mietwohnung gezogen, die ohne Küchenmöbel war. Nun habe ich mir eine Einbauküche besorgt und als mein Elektriker Herd, Spülmaschine, Boiler u.s.w. anschließen sollte, hat er nach Prüfung der Stromleitung festgestellt, dass für alle Geräte zusammen die Kapazität nicht ausreicht und er müßte eine neue Leitung legen bzw.einen F1 Schalter mit steckbarem Stecker oder so ähnlich legen müsste. Das würde ca.115 ,-€ kosten. Muss ich allein die Kosten tragen oder muss die mein Vermieter bezahlen?
Und gleich noch ein Problem: Mir ist etwas in mein Badwaschbecken gefallen und ich konnte das über meine Versicherung regeln, aber der Klempner, den ich bestellt hatte, meinte, dass die Armatur doch auch gleich neu gemacht werden könne, was er dann auch tat. Die alte Armatur war nicht kaputt, sah aber nicht mehr so schön aus.
Wer trägt die Kosten für die Armatur, Vermieter oder Mieter?
Ich bin sehr gespannt auf Antworten, bitte helft mir, dass auch alles seine Richtigkeit hat.
Danke regfue -
[quote='1']Ich habe an meinen Vermieter eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten, habe aber momentan nicht das Geld dafür. Darf der Vermieter meine hinterlegte Kaution dafür nutzen, damit er sein Geld bekommt ?
Braucht er mein Einverständnis dafür oder kommt er auch so an das Geld?
Ich bitte um Hilfe bei der Beantwortung meiner Fragen und ich bedanke mich schon im Voraus dafür, weil ich weiß, dass hier " Experten" am Werke sind.
regfue -
Ich habe an meinen Vermieter eine Nachzahlung der Nebenkosten zu leisten, habe aber momentan nicht das Geld dafür. Darf der Vermieter meine hinterlegte Kaution dafür nutzen, damit er sein Geld bekommt ?
Braucht er mein Einverständnios dafür oder kommt er auch so an das Geld?
regfue -
Hi, Berny, danke für Deine Auskunft über die Kosten der Zwischenablesung bei Mietern, die vorzeitig ausziehen. Ich nehme zur Kenntnis, dass der Vermieter diese tragen muß, warum auch immer. Erstaunt bin ich jedoch darüber, dass die Abrechnungsfirma, die von mir, als Vermieter, ziemlich viel Geld verlangt für so eine Abrechnung und mir, auf Anfrage ,die Auskunft erteilt, derjenige, der auszieht, muß diese Ablesung auch bezahlen.
Nun lese ich, dass das eben nicht zutrifft. Ich wundere mich aber dennoch sehr, dass dieses Thema den Abrechnungsfirmen scheinbar n icht bekannt ist. Nun muß ich mich selbst daran machen, die Abrechnung zu überprüfen und zu korrigieren. Leider, denn ich habe der Korrektheit wegen die Abrechnung von einer Firma machen lassen.
Danke noch einmal für dsie Auskunft und....... Frohe Weihnachten, Berny!
regfue -
Ist die Abrechnungsfirma berechtigt, den Mietern, die vorzeitig ausgezogen sind, die Kosten der Zwischenablesung in Rechnung zu stellen oder muß diese der Vermieter tragen ?
Bitte um Hilfe, denn der Mieterbund meint, dass die Kosten der Vermieter zu tragen hat,- die Abrechnungsfirma meint, dass der, der auszieht auch die Zwischenablesungskosten zahlen muß.
Wer weiß es gaaaaaanz genau???
Regfue
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