Hallo,folgende Situation.Wir wohnen seit ca.7 Jahren in einer Doppelhaushälfte.Unsere Vermieter denen beide Hälften gehören sprechen schon länger davon,das sie die Häuser verkaufen wollen.Letzten Monat war auch schon ein Gutachter in beiden Haushälften.
Nun bekamen wir und unsere Nachbarn einen Eigenbedarfskündigung über einen Anwalt.Welch Zufall! Angeblich will bei uns ein Bruder und bei den Nachbarn auch ein Bruder der Vermieterin einziehen.Die Bedarfsbegründung bei meinen Nachbarn habe ich gerade nicht zur Hand,werde ich mogen reineditiren. Der genaue Schrieb des Anwaltes bei uns:
"Aufgrund familiärer Umstände sehen sich diese leider gehalten,nunmehr das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen.Der Bruder meiner Mandantin lebt seit kurzer Zeit in Scheidung und ist auf eine neue Bleibe angewiesen.Vorübergehend wohnt er in einem kleinen Zimmer zur Miete,das jedoch keine Dauerlösung darstellt und nicht einmal den Besuch durch seinen Sohn und/oder seine 3 Enkelkinder zulässt.Er will/soll daher in die von ihnen genutzten Räumlichkeiten einziehen".
Fragen:
Müssen die Bedarfspersonen namentlich genannt werden oder reicht Bruder?
Ist der Bedarfsgrund ausreichent?
Danke schon mal für Antworten.