Eigenbedarfskündigung vom Anwalt

  • Hallo,folgende Situation.Wir wohnen seit ca.7 Jahren in einer Doppelhaushälfte.Unsere Vermieter denen beide Hälften gehören sprechen schon länger davon,das sie die Häuser verkaufen wollen.Letzten Monat war auch schon ein Gutachter in beiden Haushälften.
    Nun bekamen wir und unsere Nachbarn einen Eigenbedarfskündigung über einen Anwalt.Welch Zufall! Angeblich will bei uns ein Bruder und bei den Nachbarn auch ein Bruder der Vermieterin einziehen.Die Bedarfsbegründung bei meinen Nachbarn habe ich gerade nicht zur Hand,werde ich mogen reineditiren. Der genaue Schrieb des Anwaltes bei uns:
    "Aufgrund familiärer Umstände sehen sich diese leider gehalten,nunmehr das Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen.Der Bruder meiner Mandantin lebt seit kurzer Zeit in Scheidung und ist auf eine neue Bleibe angewiesen.Vorübergehend wohnt er in einem kleinen Zimmer zur Miete,das jedoch keine Dauerlösung darstellt und nicht einmal den Besuch durch seinen Sohn und/oder seine 3 Enkelkinder zulässt.Er will/soll daher in die von ihnen genutzten Räumlichkeiten einziehen".

    Fragen:
    Müssen die Bedarfspersonen namentlich genannt werden oder reicht Bruder?
    Ist der Bedarfsgrund ausreichent?

    Danke schon mal für Antworten.

  • Es scheint ja so zu sein das der Name des Bruders angegeben sein muss.
    Aber wie verhalte ich mich jetzt?
    Ist die Kündigung so wie sie ist automatisch unwirksam und ich tue gar nichts?Oder muss ich jetzt unbedingt auch ein Anwalt einschalten?

    Einmal editiert, zuletzt von ricobico (12. Mai 2012 um 13:45)

  • Folgende Kriterien müssen dargestellt werden:

    1. wer die Wohnung in Zukunft nutzen soll

    2. Angabe des Namens, der Anschrift, Angabe der aktuellen Wohnverhältnisse der Person

    Das sollten Sie fordern: Also keine Angst vorm Anwalt!

    Ein Gschmäckle hat allerdings, das die Kündigungen zweimal ausgesprochen wurden.
    Den Rest müssen Sie selbst erledigen.

  • Vielen Dank für die Antwort Kolinum.
    Also warte ich jetzt einfach bis kurz bevor meine Einspruchsfrist abläuft und lege dann Einspruch auf oben genannten Sachen ein.Ist das so richtig?
    Verlängert sich dann falls eine korrekte Kündigung des Anwalts kommt unsere Kündigungsfrist wieder auf 6 Monate?
    Eigentlich will ich gar keinen Stress,da das Mietverhältnis durch solche Sachen eh zerrüttet ist.Die Vermieter hätten nur auf uns zukommen brauchen z.b. mit einem Angebot das wir die Kündigungsfrist nicht einhalten brauchen.
    Es ist ja immer schwer eine passende Wohnung genau am Ende der 3 Monatigen Kündigungsfrist zu finden.
    Doppelte Miete können wir uns nicht leisten.

  • Sollte der Eigenbedarf nur vorgeschoben sein und dem besseren Verkaufserlös geschuldet sein, birgt diese Trickserei das Risiko von Schadensersatzansprüchen.

    Aber wenn sie eh ausziehen wollen, sprechen Sie den Vermieter doch einfach mal auf einen Aufhebungsvertrag an. Sie können da vieles regeln z.B. auch z.B. dass sie flexibel vorher ausziehen können wenn sie eine andere Wohnung gefunden haben. Für den Vermieter wäre dass ja von Vorteil.

    Aber wichtig ist immer schriftlich fixieren.

  • Hallo ricobico,
    folgendes Beispiel soll Ihnen die "Problematik" der Eigenbedarfkuendigung aufzeigen.
    Angenommen Sie wohnen noch in der Wohnung / Haus. Ihr Nachbar ist schon ausgezogen und diese Wohnung / Haus somit leer. Sie erhalten eine Kuendigung wegen Eigenbedarf durch den Vermieter. Sie koennen jetzt beweisen das die Wohnung / Haus neben Ihnen frei ist, vermietet war und event. noch den Vermieter gehoert.
    Dann sollte meines Wissen nach Ihr Vermieter die leere Wohnung Ihnen, mit den Kuendigungschreiben, Sie anbieten. Sog. Anbietpflicht. Macht er dies nicht, dann koennte die Kuendigung meines Wissen nach unwirksam werden.

    Wenn Ihr Vermieter aber schriftlich erklaert, das keine Vermietungsabsicht besteht, stellt sich die Frage warum ausgerechnet Ihre Wohnung / Haus wegen Eigenbedarf gekuendigt werden soll, obwohl die Wohnung / Haus nebenan frei ist.

    Dieses Beispiel soll nur klar machen, dass es nich so einfach ist eine vermietete Wohnung wegen Eigenbedarf zu kuendigen.

    Tipp. Wenn Sie einen guten Kontakt zu Ihren Nachbarn haben, dann ist ein Rechtsanwalt fuer Sie und Ihr Nachbar eine gute Massnahmen.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!