hund erst ja dann nein?

  • hallo

    da der mieter unter mir auszieht und dieser gerade einen kleinkrieg mit dem vermieter führt und ich sehe wie der vermieter plötzlich so sein kann, frage ich mich was mich jetzt erwartet.

    als wir vor 4 jahren einzogen, haben wir zuvor wegen hund gefragt.
    aussage vermieter" wenn es denn unteren nicht stört- kein problem"

    unteren störte es nicht,also einzug, aber was wenn jetzt die nachmieter ein problem mit dem hund haben?

    kann der vermieter mich dann fristlos kündigen?

    danke schonmal

  • Da es den unteren Mieter nicht störte darf man von einer Duldung des Vermieters ausgehen. Wenn der Hund also seit diesen Zeitpunkt bereits Mitbewohner ist, kann das Ihnen nicht urplötzlich verboten werden.

  • was steht zur Haustierhaltung im Mietvertrag ?

    gibt es was Schriftliches zur Genehmigung der Hundehaltung und wenn ja wie formuliert ?

    die Frage ob rechtlich auch ist so einfach nicht zu beantworten. Zum einen kennen wir hier nicht alle Fakten im Detail, zum anderen dürfen wir keine Rechtsberatung geben und zum 3. auf hoher See und vor Gericht ist man allein in Gottes Hand .. :)

    ahso und fristlos kündigen sehe ich keinen Grund er könnte höchstens die Erlaubnis zur Haltung zurückziehen, dann Abmahnen wenn der Hund nicht abgeschafft wird und ggf. dann kündigen, aber nicht unbedingt fristlos und spätestens dann wäre ich beim guten Anwalt.

  • mietvertrag: mit ausnahme von als haustieren üblichen kleintieren in ortsüblichen umfang bedarf das halten von haustieren der vorhergehenden einwilligung des vermieters. diese einwilligung kann aus wichtigem grund widerrufen werden. zb wegen gefährdung oder unzumutbarer belästigung durch das haustier.

    schriftlich gibts leider nix.

    nicht fristlos wär ja ok.
    fasse umzug im november ins auge. also kündigung so im juli.
    wie lang wären die zeiten bei abmahnung bzw wieviele abmahnungem bis ich raus muß?
    oder kann ich ohne sorgen bis november hier weiterleben und in ruhe ausziehen, ohne das ich vorher raus muß?

    danke

  • Ich denke Sie können da auch noch länger wohnen ohne aufgrund des Hundes gekündigt zu werden. Gibt es denn schon konkret Anzeichen, dass der Vermieter oder der neue Mieter ggf. etwas gegen den Hund hat?

    Wenn Sie zu einem von Ihnen gewünschten Termin ausziehen möchten, kündigen Sie mit der gesetzlich vorgesehenen Kündigungsfrist. Bis zum 3. Werktag zum Ende des übernächsten Monats. Aber lieber etwas früher und nachweisbar. Es ist unwahrscheinlich, dass der Vermieter selbst in übelster Absicht Sie überhaupt und schon garnicht schnell aus der Wohnung bekommt.

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