Beiträge von stoffel78

    mietvertrag: mit ausnahme von als haustieren üblichen kleintieren in ortsüblichen umfang bedarf das halten von haustieren der vorhergehenden einwilligung des vermieters. diese einwilligung kann aus wichtigem grund widerrufen werden. zb wegen gefährdung oder unzumutbarer belästigung durch das haustier.

    schriftlich gibts leider nix.

    nicht fristlos wär ja ok.
    fasse umzug im november ins auge. also kündigung so im juli.
    wie lang wären die zeiten bei abmahnung bzw wieviele abmahnungem bis ich raus muß?
    oder kann ich ohne sorgen bis november hier weiterleben und in ruhe ausziehen, ohne das ich vorher raus muß?

    danke

    hallo

    da der mieter unter mir auszieht und dieser gerade einen kleinkrieg mit dem vermieter führt und ich sehe wie der vermieter plötzlich so sein kann, frage ich mich was mich jetzt erwartet.

    als wir vor 4 jahren einzogen, haben wir zuvor wegen hund gefragt.
    aussage vermieter" wenn es denn unteren nicht stört- kein problem"

    unteren störte es nicht,also einzug, aber was wenn jetzt die nachmieter ein problem mit dem hund haben?

    kann der vermieter mich dann fristlos kündigen?

    danke schonmal

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