mietvertrag: mit ausnahme von als haustieren üblichen kleintieren in ortsüblichen umfang bedarf das halten von haustieren der vorhergehenden einwilligung des vermieters. diese einwilligung kann aus wichtigem grund widerrufen werden. zb wegen gefährdung oder unzumutbarer belästigung durch das haustier.
schriftlich gibts leider nix.
nicht fristlos wär ja ok.
fasse umzug im november ins auge. also kündigung so im juli.
wie lang wären die zeiten bei abmahnung bzw wieviele abmahnungem bis ich raus muß?
oder kann ich ohne sorgen bis november hier weiterleben und in ruhe ausziehen, ohne das ich vorher raus muß?
danke