Eigenbedarfskündigung

  • Hallo zusammen,

    ich bin neu hier im Forum. Auch habe ich bereits im Netz recherchiert würde aber trotzdem gerne Eure Meinung hören.
    Folgender Sachverhalt:

    Wir sind am 01.06.2009 in eine 5-Zi.-Whg. gezogen. Am 19.3.2012 rief unser Vermieter an u. teilte mit, dass "ein Umstand eingetreten wäre und er die Wohnung bräuchte". Er würde gerne für den 30.3. einen Termin für ein persönliches Gespräch vereinbaren.
    Dieses Gespräch fand nun heute Abend statt und es sieht wie folgt aus:
    Der Vermieter benötigt die Wohnung für seinen Sohn, der bisher im EG in einer 2-Zi-Whg. wohnt (50 m²) und nun mit seiner neuen Lebensgefährtin zusammenziehen möchte und zwar in unsere Wohnung im 1. Stock (5 Zi. 120 m²).
    Im 2 Stock befindet sich noch eine fast identische Wohnung (1 Zimmer weniger) welche von einer alleinstehenden Ärztin bewohnt wird, die aber irgendwo in Calw oder Freiburg (wir leben im Saarland) arbeitet und - wenn überhaupt - nur an den Wochenenden zu Hause ist. Ansonsten steht die Wohnung leer.

    Hinzukommt,dass ich Schmerzpatient bin (nehme Morphium), 50% behindert und seit 2005 mehrheitlich arbeitsunfähig geschrieben bin. Zuletzt jetzt wieder seit April 2011 und die Krankenkasse verweigert seit Mai l. J. die Krankengeldzahlung, so dass wir einzig und allein auf das Gehalt meines Mannes gestellt sind.
    Seit Januar 2010 kämpfe ich um die Erwerbsminderungsrente u. beide Verfahren sind mittlerweile vor dem Sozialgericht anhängig. Allein das Sozialgerichtsverfahren wegen der EM-Rente macht mich schon fertig. Allein die ganzen Gutachten (bisher 6 an der Zahl und das 7. ist im Anmarsch) und die Streitigkeiten bzgl. des Krankengeldes. Das zehrt alles enorm an meiner Kraft und Psyche; beides ist aufgrund der ganzen Medikamente schon mehr als angeschlagen.

    Aufgrund der ganzen Medikamente die ich nehme habe ich natürlich auch massive Nebenwirkungen und bin eigentlich zu fast gar nichts mehr in der Lage. Ich bin fast nur noch am Schlafen. Auch eine mittelschwere Depression wurde mittlerweile diagnostiziert.
    Ich bin 51 und mein Mann ist 63. Für uns bedeutet ein Umzug eine unwahrscheinliche Härte, zumal wir auch beim Einzug in diese Wohnung viel Geld, Zeit und Arbeit investiert haben. (Von der Malerprovision mal ganz abgesehen). Nach nur 2 3/4 Jahren soll nun alles wieder von vorne anfangen? Wir können uns das schon finanziell nicht leisten und der Vermieter kommt uns lediglich mit 1 Monat Fristverlängerung entgegen.

    Was die Freundin des Sohnes betrifft: Als wir 2009 eingezogen sind war der Sohn auch schon in einer Beziehung; diese ging allerdings ca. 3/4 Jahr später auseinander. Kurz darauf hatte er dann seine jetzige Freundin. Und wenn ich das von der rechtlichen Seite her richtig deute, war ja bereits bei der Vermietung der Wohnung davon auszugehen, dass dieser Umstand eintreten könnte. Somit hätte der Vermieter die Wohnung entweder gar nicht vermieten oder eben nur befristet vermietet werden dürfen.

    Auf die Frage hin, warum die Dame über uns nicht auszieht wurde uns erklärt, dass sie seit 8 Jahren hier wohnt und die Kündigungsfrist ja viel länger wäre (9 Monate) und die Mieterin auch gar nicht ausziehen wolle (das will ich auch nicht).
    Eine alleinstehende Ärztin (also relativ wohlhanbend), die so gut wie nie da ist, bewohnt eine sehr große 4 Zimmer-Wohnung, die für eine ganze Familie ausreichend ist.

    Auch sind wir 2009 aus beruflichen Gründen nach Saarbrücken gezogen. Wenn ich heute die Wohnungsanzeigen (egal ob Zeitung o. übers Internet) anschaue stelle ich fest, dass ich eine solche Wohnung zu diesem Preis und in dieser Lage nicht wieder bekomme (5 Zi., 120 m² für 520 Euro kalt). Garage, Keller, Balkon inbegriffen.

    Nun meine Frage: Wie schätzt ihr die Lage ein? Haben wir hier vor Gericht eine Chance? Zumal noch das Problem hinzukommt, dass mein Mann lieber auszieht und dem Gerichtsstress zu entgehen. Aber erstens haben wir noch keine Wohnung gefunden die wir auch bezahlen können und zweitens fühle ich mich einfach körperlich, psychisch und auch finanziell nicht in der Lage umzuziehen. Mein Mann ist berufstätig und ich bin krank. Wer soll hier wann einen Umzug planen und in die Wege leiten?
    Was meint ihr, soll ich einfach nachgeben oder gegen die Kündigung kämpfen.
    Das Kündigungsschreiben ist rechtlich gesehen übrigens in Ordnung. Ich denke, es sind alle Voraussetzungen wie Hinweis auf Widerspruchsrecht, Grund für die Eigenbedarfskündigung etc.)erfüllt.

    Bin für Eure hilfreichen Antworten sehr dankbar.

    LG und ein schönes Wochenende
    Tina

  • Hallo Tina,

    m.E. sind 50m² für zwei Personen durchaus ausreichend, jedoch 5 Zi. 120m² mehr als übertrieben gross.
    Ich würde alle hier geschilderten Eure Argumente tabellarisch (wenn's geht, irgendwie nach Kategorien geordnet) aufschreiben und einen Fachanwalt mitsamt Attesten, Mietvertrag und Kündigung konsultieren.
    Viel Glück Euch! - und lass' bitte wieder von Dir lesen.

  • Hallo sonnenschein112002,
    es ist nicht entscheidend was Ihr Vermieter gerne haette, sondern es kommt jetzt vielmehr auf den Inhalt der schriftlichen Kuendigung an. Es besteht die Moeglichkeit fuer den Vermieter auf Eigenbedarf zu kuendigen. Aber dazu sind Besonderheiten beim Kuendigungsinhalt zu beachten. Bsp. der Kuendigungsgrund muss klar und deutlich erwaehnt werden. "Eigenbedarf" alleine wuerde hier in der Regel nicht ausreichen.
    Der Kuendigungsgrund muss deutlich und nachvollziehbar sein.

    Gemaess Ihre Beschreibung auf den Gesundheitszustand koennte die sog. Sozialklausel Paragraf 574 BGB zur Geltung kommen. Ab hier faengt dann aber die Rechtsberatung an, wo es zu empfehlen ist, sich an einen fachkundigen Rechtsanwalt zu wenden.
    Tipp: Sollten Sie vor den Kosten eines Rechtsanwalt zurueck schrecken, koennen Sie event. bei Amtgericht in Bezug auf Antwaltkostenhilfe nachfragen oder den Mieterschutzbund aufsuchen. Hier koennten dann in der Regel etwas anderer Mitgliedbeitraege bei Neumitgliedschaft anfallen. Am besten vorab informieren
    Fazit: Sobald Sie die schriftliche Kuendigung erhalten an die oben genannten Moeglichkeiten wenden.

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

    3 Mal editiert, zuletzt von Bokiwi (2. April 2012 um 20:38)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!