Renovierung bei Auszug

  • Hallo,

    Ich habe folgendes Problem: Meine Vermieter beharren darauf, dass ich und meine Mitbewohnerin komplett alles renovieren wenn wir ausziehen. Ist ja schön und gut aber sie wollen, dass wir einen Maler dafür anstellen und die Kosten selber tragen.
    "Sie sind laut Vertrag dazu verpflichtet, die Räumlichkeiten in dem Zustand zu verlassen, wie Sie diese zu Mietbeginn übernommen haben, § 10 Abs. 3., § 16 Abs. b; fachgerecht renoviert bedeutet: die Arbeiten werden durch eine Fachfirma ausgeführt." Ich habe darauf auch per Brief reagiert und Ihnen geschrieben das Ihre Klauseln nicht rechtens sind. Darauf kam zurück das es ein "frei formulierter Einzelvertrag war, der von den Vertragsparteien unterschrieben wurde und in der Gesamtheit, incl. Anängen, Geltung hat."

    Des Weiteren ist zu sagen das wir hier seit 1 1/2 Jahren wohnen. Klar sieht man hier und da Gebrauchsspuren an den Wänden aber die Frist von 2 Jahren (Renovierung der Schlafzimmer etc.) ist nicht mal abgelaufen.

    Ich hoffe ich kann da noch irgendwie gegen angehen und ihr könnt mir irgendwie helfen. Ich habe echt die faxen dicke von den beiden :mad:.

    Hoffe bin im richtigen Unterforum gelandet ;)

    Danke im Voraus und liebe Grüße :)

  • Knackpunkt ist hier imho ob der Vermieter beweisen kann, dass es ein freiformulierter Einzelvertrag ist.
    Gibt es noch mehr Mieter, handelt es sich um eine Verwaltung?
    Ich würde einfach mal andere Mieter ansprechen und anfragen, ob sie das gleiche im Mietvertrag stehen haben.
    Eine solche Klausel wird automatisch zur AGB wenn alleine die mehrfache Verwendung beabsichtigt ist oder sie mindestens 3 mal verwendet wurde. An eine AGB werden dann viel höhere Anforderungen gestellt als an eine Individualvereinbarung.
    Somit wäre diese dann wegen unangemessene Benachteiligung des Mieters nichtig. Also wenn ihr 2 Mieter findet welche die gleiche Formulierung im Vertrag haben, kann sich der Vermieter den Einzelvertrag schonmal in die Haare schmieren.

    Renovierung nur durch Fachbetrieb - unzulässige Klausel? Mietrecht, Wohnungseigentum frag-einen-anwalt.de

    http://meinews.niuz.biz/zul-t327822.html?

    Ich befürchte aber, dass hier wirklich bei einem nicht einsichtigen Vermieter nur ein Anwalt hilft. Zu Prüfen wäre vorher, inwieweit der Kostenaufwand für das Streichen die Anwaltskosten ggf. ausgleicht.

    Imho kann der Vermieter euch nicht verweigern, die Wohnung selbst ordentlich und fachgerecht zu streichen. Leider muss ich aus Erfahrung sagen, dass da die Meinungen zu fachgerecht sehr auseinandergehen, wer die Lichtschalter, Fußleisten und Steckdosen mitstreicht, was ich leider schon erlebt habe, sollte es wirklich lieber einem Fachbetrieb überlassen.

    Einmal editiert, zuletzt von Vermieter (29. März 2012 um 11:42)

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