Beteiligung an Herd und Spüle... was ist bei Auszug?

  • Hallo zusammen,

    vor gut zwei Jahren haben wir unsere derzeitige Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen. In der Wohnung war keine Küche.

    Die Wohnung wurde durch uns renoviert, da wir hier ursprünglich länger wohnen wollten. Daher sehr hochwertig und fachgerecht.

    Ebenso haben wir uns eine Einbauküche für 7500 € gekauft. Kurz nach Einzug bot sich unser Vermieter an, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 900 € zu zahlen, da er für die Bereitstellung von Herd und Spüle zuständig wäre.

    Dieser Beteiligung stimmten wir wohlwollend zu. Die 900 € waren kurzerhand auf unserem Konto. Eine schriftliche Vereinbarung zu diesem Vorfall gibt es nicht.

    Nach einer Mieterhöhung, mehreren Unstimmigkeiten bzgl. der Nachbarn sowohl persönliche Beleidigungen haben wir den Mietvertrag nun gekündigt.

    Nun stellt sich uns natürlich die Frage, was mit der Beteiligung ist? Eine Übernahme zum Preis von 4500 € der EBK lehnt der Vermieter ab.

    Da wir die notwendigen Renovierungen nach 2 Jahren noch keinesfalls abgewohnt haben, stellt sich mir die Frage ob sich dies gegeneinander ausgleichen lässt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das er das Geld zurück fordern kann ohne Vereinbarung?


    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Zitat

    Kurz nach Einzug bot sich unser Vermieter an, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 900 € zu zahlen, da er für die Bereitstellung von Herd und Spüle zuständig wäre.

    Dann stellt ihm einen Herd und eine Spüle hin und der Fall ist gegessen. Eure komplette Kücheneinrichtung nehmt ihr dann aber mit.

  • Zitat

    Dann stellt ihm einen Herd und eine Spüle hin und der Fall ist gegessen.

    Was dürfte damit

    und

    Zitat

    Eure komplette Kücheneinrichtung nehmt ihr dann aber mit.

    wohl gemeint sein? 3x darfst du raten.

  • Baumarkt ,einfache Spüle mit Armatur --> ca. 100 Euro, gibt es auch günstiger.

    Beim E-Herd ists egal ob Einbau mit Cerankochfeld oder ein Stand alone 4 Platten E-Herd ist.

    Sicherung ausschalten .Küche abbauen und die Teile sauber Eingepackt in Karton oder Ähnlichen (Cerankochfeld) liegenlassen. Das Ceran Kochfeld ist meist mit einem Stecker am Ofen des Herdes angeschlossen ,lässt sich auch von einem Laien bei ausgeschalteter Sicherung die Verbindung trennen. Den Herd (sofern Einbau)kann man auf einer halben Europlaette oder geeigneten Untergrund (Karton,Pappe ,etc.) stellen. Festgeschraubt ist er meist am Rahmen mit 2-4 Schrauben (vorne) .Wenn diese gelöst kann man den Herd aus dem Herdvorbau (Einbaumulde) ziehen. Beim Stand alone ists Selbstklärend

    Wenn die Geräte ausgebaut wurden , den Vermieter darüber Informieren damit es keine Mißverständnisse gibt.

    In meiner alten Wohnung wo ich früher gewohnt hab ,hat der alte Vermieter auch zugestimmt. So hab ich meine alte Küche in meiner neuen Wohnung einbauen können. Geräte hab ich mir neu gekauft.

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