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Beiträge von Ampel
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Nein, es existiert aber ein mündlicher Mietvertrag. Ihr Ex-mann ist daran genauso beteiligt wie Sie. Für die Miete haften Sie gesamtschuldnerisch. Es spielt also keine Rolle, wer die Miete zahlt. Besondere Rechte können Sie deshalb nicht beanspruchen.
Der Mündliche Mietvertrag kann nur bestätigt werden wenn ein Zeuge dies Schriftlich bestätigt (Anwesenheitspflicht), Vermieter wird nicht als Zeuge zu diesem vorgehen Akzeptiert da mögliche Befangenheit existieren kann. Ansonsten besteht keine Handhabe und der Austausch des Zylinders in der Tür rechtens (sofern vom Mieteigentümer veranlasst oder vorgenommen wurde). Im Mietvertrag (sofern existent) ist der Eigentümer des Mietobjektes die Person die dort Unterschieben hat.Wenn kein Mietvertrag zum Objekt (für beide Parteien) existiert sollte schleunigst dies über den Vermieter geregelt werden !.
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Schriftlich Frist setzen zur Rückgabe der Schlüssel.Auch hier schriftlich deinen Ex dazu auffordern zu einem Termin zu erscheinen. Versuchen einen Termin mit dem Vermieter zu erreichen ,so das der Vermieter deinen Ex aus dem Mietvertrag löschen (entlassen) kann. Bei Verstreichung der Frist zur Rückgabe der Schlüssel (auch wenn es ein paar Euro kostet). Verlust der Schlüssel vom Mietobjekt dem Vermieter mitteilen (auch Erwähnen das es dein Ex ist) .Schlösser an der Wohnungstür austauschen (Wohnung) . Schlüssel dem Vermieter vom neuen Schloss geben und sollte es ein Bestimmter Schließzylinder sein der eine Genehmigung bedarf (wie bei einem Zentralen Schließsystem), die Rechte daran dem Vermieter übertragen. Kosten würde dann dein Ex tragen. Da müsstest dann ihm hinterherhecheln um dein Geld zu kriegen. Ist zwar doof (gebe ich gern zu) aber dies wäre der direkte und Korrekte Weg.
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Mein RA Bereich Mietrecht meinte das wenn eine Person mit jemanden in einer Wohnung zusammenleben möchte der Vermieter darüber Informiert werden muss. Dazu erwähnte er irgendwas mit einer Karenzzeit von ca. 1 Monat. Wenn der Mietvertrag es erlaubt Untermieter zu akzeptieren muss auch hier der Vermieter über den Untermieter Informiert werden. Den Vertrag (Untermietvertrag) ,davon muss eine Kopie dem Vermieter vorgelegt werden für seine Unterlagen. In deinem Fall (wie geschildert) sieht es so aus das keinerlei Unterlagen in Form eines Vertrages bzw. Mietvertrages existieren. Ganz krass formuliert ,man könnte so deine Ex ohne Ankündigung problemlos und ohne schwierigkeiten direkt vor die Tür setzten. Sie hat keine Handhabe gegen dich und würde Sie Klagen würde Sie sogar verlieren. Der Mieteigentümer ,bist du ALLEIN ,nicht deine Ex.
Würde ein Untermietvertrag bestehen oder hätte deine Ex im Mietvertrag MIT Unterschrieben ,würde die Sachlage ganz anders aussehen.
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Baumarkt ,einfache Spüle mit Armatur --> ca. 100 Euro, gibt es auch günstiger.
Beim E-Herd ists egal ob Einbau mit Cerankochfeld oder ein Stand alone 4 Platten E-Herd ist.
Sicherung ausschalten .Küche abbauen und die Teile sauber Eingepackt in Karton oder Ähnlichen (Cerankochfeld) liegenlassen. Das Ceran Kochfeld ist meist mit einem Stecker am Ofen des Herdes angeschlossen ,lässt sich auch von einem Laien bei ausgeschalteter Sicherung die Verbindung trennen. Den Herd (sofern Einbau)kann man auf einer halben Europlaette oder geeigneten Untergrund (Karton,Pappe ,etc.) stellen. Festgeschraubt ist er meist am Rahmen mit 2-4 Schrauben (vorne) .Wenn diese gelöst kann man den Herd aus dem Herdvorbau (Einbaumulde) ziehen. Beim Stand alone ists Selbstklärend
Wenn die Geräte ausgebaut wurden , den Vermieter darüber Informieren damit es keine Mißverständnisse gibt.
In meiner alten Wohnung wo ich früher gewohnt hab ,hat der alte Vermieter auch zugestimmt. So hab ich meine alte Küche in meiner neuen Wohnung einbauen können. Geräte hab ich mir neu gekauft.
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Also wie ich damals in mein Mietobjekt eingezogen bin ,Stand weder ein E-Herd noch eine Spüle in der Küche. Hab daraufhin eine Küche selbst Eingebaut ,Wasser und Elektrik selbst Angeschlossen. Bei Wasser hab ich nen Sanitärfachmann zu Rate gezogen der sich das angesehen hat was ich gemacht hab. Nach seinem Ok ist es auch Versicherungstechnisch in Ordung. Die Versicherung hat sich das auch Angesehen (Vertreter geschickt) und Ihr OK dazu gegeben. Bei der Elektrik ists so das ich den Beruf gelernt hab (mit Ausweis der Handwerksinnung) bin also offiziell im Beruf eines Elektrikers (eigentliche Bezeichnung gibts nicht mehr ,heute nennt sich das Mechatroniker) .Also hab ich auch die Kenntnisse wie man mit Strarkstrom umgehen muss. Nachdem ich den E-Herd korrekt angeschlossen hab ,hab ich Sicherheitshalber nen Meister aus meiner Lehre (war sein Sohn der auch E-Meister ist) geholt der das sich angesehen hat und er hat nach seiner Prüfung ein E-Siegel draufgeklebt. Die Versicherung meint auch hier das es Eigentlich unnötig gewesen wäre denn es reicht eigentlich aus das wenn jemand vom Fach ist und es korrekt anschließt dies Versicherungstechnisch gedeckt ist.
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Bin seit 2004 in meinem momentanen Mietobjekt das einem Immobilienkonzern gehört. Ich habe vor ein paar Tagen ein Schreiben erhalten das man mich ersucht und mich sprechen möchte ,ohne Angaben von Gründen oder um was es geht. Jedenfalls hab ich per E-Mail mich mit dem Konzern in Verbindung gesetzt und warte nun auf einen Termin da ich zu dem Zeitpunkt der vorgeschlagen wurde nicht Anwesend bin. Meine Frage dazu ist ob dieser Immobilienkonzern solche Schreiben an Mieter Verschicken darf oder ob solche Schreiben generell nicht ernst nehmen soll. Im Normalfall bin ich es immer gewohnt auch Angaben zu machen bzw. auch Angaben zu bekommen worum es geht.
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