Hallo zusammen,
vor gut zwei Jahren haben wir unsere derzeitige Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen. In der Wohnung war keine Küche.
Die Wohnung wurde durch uns renoviert, da wir hier ursprünglich länger wohnen wollten. Daher sehr hochwertig und fachgerecht.
Ebenso haben wir uns eine Einbauküche für 7500 € gekauft. Kurz nach Einzug bot sich unser Vermieter an, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 900 € zu zahlen, da er für die Bereitstellung von Herd und Spüle zuständig wäre.
Dieser Beteiligung stimmten wir wohlwollend zu. Die 900 € waren kurzerhand auf unserem Konto. Eine schriftliche Vereinbarung zu diesem Vorfall gibt es nicht.
Nach einer Mieterhöhung, mehreren Unstimmigkeiten bzgl. der Nachbarn sowohl persönliche Beleidigungen haben wir den Mietvertrag nun gekündigt.
Nun stellt sich uns natürlich die Frage, was mit der Beteiligung ist? Eine Übernahme zum Preis von 4500 € der EBK lehnt der Vermieter ab.
Da wir die notwendigen Renovierungen nach 2 Jahren noch keinesfalls abgewohnt haben, stellt sich mir die Frage ob sich dies gegeneinander ausgleichen lässt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das er das Geld zurück fordern kann ohne Vereinbarung?
Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.