Beiträge von Mietwohnung44

    Ist ja witzig zu Lesen... Anscheinend besteht dieses Forum aus 3 "Hauptschreibern" die alle anderen für ziemlich unklug erklären wollen...

    Ich habe mir in diesem Forum auch mehr Unterstützung und Hilfe erhofft - leider fehl am Platz...

    29 Gefällt mir Klicks - jetzt weiss ich auch warum!


    Ich denke übrigens auch, dass das Bohren von 2 Löchern durchaus erträglich für eine Wand sein sollte!

    Warum muss er auf so eine Kündigung nicht reagieren?

    Wenn mein Chef mir morgen die Kündigung überreicht und ich meine, das sie unwirksam ist, muss ich auf seine Handlung nicht reagieren... na dann kann ja bald jeder machen was er will...


    Wenn Unterschriften immer zwingend notwenig sind, stellt sich mir die Frage, wozu eine Vollmacht?

    Zu Beginn des Mietverhältnisses haben wir uns als Ehepartner gemäß §174 zu gegenseitigen Rechtsgeschäften bevollmächtigt. Diese Bevollmächtigung kennt der Vermieter!

    Diese Vollmacht berechtigt zu allen Rechtsgeschäften. Wenn ich vor jedem Rechtsgeschäft eine eigene Vollmacht ausstellen und beglaubigen lassen sollte, mach das für mich keinen Sinn. Dies wollten wir durch die regelmäßige längerfristige Entfernung doch gerade absichern...

    Aber gut, vielleicht sollte ich mir darüber klar sein, das meine notarielle Bevollmächtigung für 325,00 € keinen Sinn macht.

    Das mach ich heute Abend... Danke!

    Bist du eigentlich Anwalt oder woher weisst du alles so genau? Ich zitiere die § ja als Laie wenigstens noch bis zu ende und nicht bis zu dem Punkt wo sie meiner Meinung enstsprechen!


    Der Mieterschutzbunf ist übrigens bzgl der fristgerechten Zurückweisung gleicher Meinung, wie ich soeben telefonisch erfahren habe!

    Er hat die Kündigung aber nicht zurück gewiesen?! Willst du das nicht lesen oder kannst du nicht? Er hätte die Kündigung schriftlich unter Begründung einer fehlenden Vollmacht zurück weisen müssen! Dies ist bis heute nicht passiert!

    Er hat die zweite Kündigung akzeptiert und die erste ignoriert. Das ist aber nicht gerechtfertigt!

    Und wie soll das gehen wenn mein Mann 3000 km weit weg ist? Ich hatte zu keinem Zeitpunkt vor, die fehlende Unterschrift nachzureichen! Die Kündigung erfolgte im Namen beider Mietparteien, jedoch mit nur einer Unterschrift!

    Wenn du mich nicht verstehen willst und mein Gejammer nicht hören willst, lass doch einfach das Antworten!

    Die Entscheidung über eine neue Wohnung ist am 02.02.12 gefallen. Darauf habe ich mit meinem Mann telefoniert, welcher zu diesem Zeitpunkt bereits zwei Wochen ausgelegen hat. Gemeinsam haben wir entschieden, die Kündigung noch zum 03.02.12 persönlich in einer Entfernung von über 200 km zuzustellen, da die gesamte Situation im Haus uns mehr oder weniger keine Wahl lässt.

    Und welche fehlende Unterschrift sollte ich bis Mitternacht beibringen?

    Hallo, ich war ja bereits beim Anwalt. Dieser hat mich auf die bereits genannten § verwiesen und meinte das wir im Recht sind, da eine Kündigung bei fehlender Vollmacht entsprechend zurück gewiesen werden muss.

    Morgen habe ich nochmal Termin bei einer anderen Anwältin um mir eine 2. Meinung einzuholen.

    Heute früh auf dem Weg zum Auto bin ich meinem Vermieter erneut begegnet. Ich habe ihn begrüßt, worauf er mich fragt: Mehr hast du nicht zu sagen? Er hielt es für nötig, mir erneut mitzuteilen das er kein Vertrauen mehr zu mir hat und wir allein den Hausfrieden stören würden. Diesen Vorwurf habe ich bereits mehrfach vernommen.

    Ich werde heute Nachmittag meine Sachen packen und vorübergehend in die Ferienwohnung ziehen. Ich ertrage diese ständigen Vorwürfe und Beschuldigungen auch keine 5 Wochen mehr.
    Meine Tochter hat Angst alleine über den Hof zu gehen, da sie bereits mehrfach beim Spielen und Toben im Garten von den Mietern ermahnt wurde. Sie will gar nicht mehr nach Hause, wenn sie zu laut spielt werden Gegenstände an die Heizung geschlagen oder mit lautem Getrampel darauf aufmerksam gemacht das wir zu laut sind.

    Kurz zur Erklärung: Über uns wohnt die Teilzeit-Freundin von unserem Vermieter. 40 jahre - keine Kinder, arbeitslos

    Unter uns wohnt die Mutter. 60 Jahre - alleinstehend, arbeitslos

    Mein Mann ist LKW Fahrer, oftmals zwei bis drei Wochen unterwegs im Ausland. Daher war es weder möglich, dass er die Kündigung selbst unterschreibt, als das er eine entsprechende Vollmacht dafür unterschreibt.

    Aus diesem Grund haben wir unseren Vermieter schon zu Beginn des Mietverhältnisses über die gegenseitige Bevollmächtigung informiert.

    Mein Mann hat ihn am 03.02.12 ja auch telefonisch noch mit ihm darüber gesprochen, welches dann nur mit einem genervten "ja ja, sonst noch was..." abgewimmelt wurde.


    Die gesamte Situation ist einfach blöd... Einerseits Vorwürfe über die Haltung einer Katze, Lärmbelästigung durch unsere Tochter, Nicht-Abmelden während eines vergangen Urlaubs etc... einerseits tut er alles um uns los zu werden und jetzt wo wir endlich bereits sind unsere toll renovierte Wohnung zu räumen, lässt er uns nicht gehen....?!

    Seid mir bitte nicht böse, aber ich klammere mich an jeden Strohalm... unsere Nerven liegen blank... und ich hoffe natürlich das unsere Chancen gut stehen... :(


    Zu beachten: Die Kündigung ist aber nicht allein deshalb unwirksam, weil die Vollmacht nicht im Original beilag. Der Empfänger der Kündigung hat aber in diesen Fällen - eine Vollmacht lag nur in Kopie oder überhaupt nicht bei - die Möglichkeit die Kündigung unverzüglich zurückzuweisen (§ 174 BGB). Bei einer solchen Zurückweisung ver-liert die Kündigung ihre Wirksamkeit.
    Unverzüglich bedeutet "ohne schuldhaftes Verzögern". Dem Kündigungsempfänger ist dabei zuzubilligen, sich Rechtsrat einzuholen. 14 Tage Zeit für die Zurückweisung nach Zugang der Kündigung sind aber zu lang. (LG Hagen Be v. 7. 9. 1990, Az: 13 T 500/90) 1 Woche aber wohl ausreichend (LG München II WuM 1995, 478). Ehegatten können sich demnach für eine Kündigung auch gegenseitig bevollmächtigen.


    Bevollmächtigte
    Der Kündigende kann sich bei der Kündigung vertreten lassen. Dies gilt natürlich auch für Personenmehrheiten. Spricht der Vertreter sodann die Kündigung aus, muß er der Kündigung einen Nachweis seiner Berechtigung zur Kündigung, also eine Vollmacht, beifügen. Der Vertreter muß eine ihm gegebene Vollmachtsurkunde im Original beilegen.
    Ersatzweise reicht auch die Ausfertigung einer notariellen Beurkundung aus. Eine (Fax-) Kopie reicht dagegen nicht aus. Aus der Vollmacht muß hervorgehen, daß der Vertreter zur Kündigung berechtigt ist.
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    Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, kann der Kündigungsempfänger, gleich, ob Vermieter oder Mieter, die Kündigung zurückweisen, § 174 Abs. 1 BGB, mit dem Grund, der Kündigungserklärung liege kein oder kein ausreichender Vollmachtsnachweis bei. Die Kündigung ist dann unwirksam. Die Zurückweisung der Kündigung muß unverzüglich erfolgen.
    Der Kündigungsempfänger kann sich aber dann nicht auf den fehlenden Vollmachtsnachweis des Kündigenden berufen, das heisst, die Kündigung nicht zurückweisen, wenn der Vertretene den Kündigungsempfänger von der Bevollmächtigung des Erklärenden vorher in Kenntnis gesetzt hatte, § 174 S.2 BGB. Beispiel: Der Vermieter überläßt sein Haus einer Firma zur Verwaltung. Er benachrichtigt die Mieter, daß ab jetzt die Hausverwaltung für ihn tätig wird und zur Abgabe und Entgegennahme von Kündigungen usw. bevollmächtigt ist.
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    Warum denn so gereizt? Du hast mich doch nach der näheren Erläuterung zur Kündigung gebeten? Eigentlich ging es ja mehr um die Katze...

    Sicherlich ist die ganze Kündigungssache sehr "kompliziert", aber nachdem ich diverse § gelesen habe, halt ich unsere Situation nicht für ganz hoffnungslos... Eine Beratung beim Anwalt hatte ich nur sehr kurz und eigentlich gehofft, eine Lösung für beide Parteien ohne Anwalt zu finden... Diese schließt der VM allerdings aus...


    Wir haben bereits nach 15 Monaten die erste Mieterhöhung bekommen, weit über die ortsübliche Vergleichsmiete... dies haben wir alles geduldet weil wir keinen Streit wollten... nun muss aber mal Schluss sein...

    Wenn er von einer Vollmacht in Kenntnis gesetzt wurde, ist dies meiner Meinung nach durchaus rechtskräftig?!

    Er hat die Kündigung nicht in der vorgeschrieben Form und Frist zurück gewiesen.
    Er bestätigt uns den Eingang der zweiten Kündigung und erklärt die erste Kündigung für unwirksam wegen der fehlenden Unterschrift BEIDER Eheleute. Aus den angehängten Beiträgen lese ich heraus (so auch mein Anwalt) das er schnellst möglich die Kündigung aufgrund der fehlenden Vollmacht zurück weisen hätte müssen.

    Kündigung im Mietrecht

    Mietrecht: Die fristlose Kündigung durch den Vermieter

    Dies sieht mein RA aber anders:


    Bevollmächtigung (§§ 167, 174 BGB)
    Die Vornahme einer Kündigungserklärung seitens des Mieters oder Vermieters ist auch durch einen Dritten möglich. Dieser muss jedoch seine Bevollmächtigung nachweisen. Dies kann in der Weise geschehen, dass dem Kündigungsschreiben eine entsprechende Vollmachts-Urkunde beigefügt wird. Sollte diese fehlen, hat der Mieter/ Vermieter das Recht, die Kündigung unverzüglich zurückzuweisen (Siehe: BGH WuM 1981, 258). Macht der Mieter/ Vermieter von diesem Recht keinen Gebrauch, ist die Kündigung wirksam.

    ZUR KÜNDIGUNG:


    Am 03.02.2012 habe ich die Kündigung im Namen beider Mietparteien gekündigt, jedoch nur mit der Unterschrift meiner Frau. Die Kündigung wurde persönlich überbracht und wir (mein Mann) haben uns telefonisch über den fristgerechten Eingang der Kündigung informiert.

    Nach einer Woche erhielten wir einen Anruf, dass unsere Kündigung nicht wirksam wäre, da nicht beide Unterschriften vorhanden wären. Der Ordnung halber sollten wir eine Kündigung mit beiden Unterschriften nachsenden. Wir haben darauf hingewiesen das unsere erste Kündigung davon unberührt bleibt und eine zweite Kündigung mit zwei Unterschriften und dem Datum 03.02.12 übermittelt.

    Nach einer weiteren Woche kam ein Schreiben vom Vermieter, mit der Mitteilung das die erste Kündigung wegen fehlender Unterschrift unwirksam sei und die zweite Kündigung nicht fristgerecht eingegangen sei. Die Kündigung sei somit erst zum 31.05.2012 wirksam.

    Der Vermieter wurde bereits bei Einzug über eine Vollmacht in allen Belangen an meine Frau informiert, wovon er aber nun nichts mehr wissen will. Da ich beruflich für längere Zeiten (2-3 Wochen) abwesend bin, haben wir uns damals zu diesem Vorgang entschieden.

    Durch Interessenten haben wir nun erfahren, das die Wohnung seit dem 01.05. zur Vermietung angeboten wird.

    Die Gesamtmiete beläuft sich auf 820 € - für uns eine Menge Geld. :(

    Gerade eben hatten wir mal wieder ein ziemlich deprimierendes Gespräch mit unserem Vermieter.

    Nachdem wir unsere Wohnung nun gekündigt haben, holt er so einiges hoch und legt sich die Dinge entsprechend zurecht. Unsere Kündigung müssen wir nun mit einem Anwalt durchsetzen...

    Unter anderem kam es auf das Thema "Katze". Durch einen Todesfall in der Familie kam es vor 6 Monaten dazu, das wir die Katze unserer Oma adoptierten. Fälschlicher Weise haben wir unseren Vermieter nicht um Genehmigung gefragt. Beschwerden gab es bisher keine.
    Kann er im Streitfall jetzt etwas gegen uns unternehmen? Wir wohnen jetzt nur noch knapp vier Wochen hier...

    Hallo zusammen,

    vor gut zwei Jahren haben wir unsere derzeitige Wohnung in einem unrenovierten Zustand übernommen. In der Wohnung war keine Küche.

    Die Wohnung wurde durch uns renoviert, da wir hier ursprünglich länger wohnen wollten. Daher sehr hochwertig und fachgerecht.

    Ebenso haben wir uns eine Einbauküche für 7500 € gekauft. Kurz nach Einzug bot sich unser Vermieter an, eine Kostenbeteiligung in Höhe von 900 € zu zahlen, da er für die Bereitstellung von Herd und Spüle zuständig wäre.

    Dieser Beteiligung stimmten wir wohlwollend zu. Die 900 € waren kurzerhand auf unserem Konto. Eine schriftliche Vereinbarung zu diesem Vorfall gibt es nicht.

    Nach einer Mieterhöhung, mehreren Unstimmigkeiten bzgl. der Nachbarn sowohl persönliche Beleidigungen haben wir den Mietvertrag nun gekündigt.

    Nun stellt sich uns natürlich die Frage, was mit der Beteiligung ist? Eine Übernahme zum Preis von 4500 € der EBK lehnt der Vermieter ab.

    Da wir die notwendigen Renovierungen nach 2 Jahren noch keinesfalls abgewohnt haben, stellt sich mir die Frage ob sich dies gegeneinander ausgleichen lässt. Gibt es überhaupt eine Möglichkeit das er das Geld zurück fordern kann ohne Vereinbarung?


    Für Eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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