Hallo,
ich habe folgendes Problem:
Seit 01.03.2007 (5 Jahre) habe ich eine Wohnung angemietet mit der Zusage, in der Hofzufahrt mein Fahrzeug abzustellen und hinten in einem großen Abstellraum das Fahrrad und den Fahrradträger unterzustellen. Bei der Nebenkostenabrechnung für 2010, die wir vor Weihnachten 2011 erhielten, stellte ich nun mehr fest, dass dort die Wasser/Abwasserkosten nicht korrekt berechnet wurden. Dieses habe ich bereits zweimal schriftlich mitgeteilt und eine Frist bis zum 19.02.2012 gesetzt. Der Vermieter teilte mir mit dass der Schwiegersohn sich bezgl. eines Termines melden würde - bis dato noch nicht geschehen. Um eine für alle Seiten verständliche Kommunikation zu gewährleisten, habe ich ihn gefragt, ob er mit einem Nachbarn einverstanden wäre, der ggf übersetzen könnte, falls irgendetwas unverständlich wäre. Dieses wurde als Beleidigung aufgefaßt und ich glaube, dass mir jetzt der Stellplatz ohne trfftigen Grund entzogen wird. Kann es sein dass ich mit § 226 BGB dagegen vorgehen kann. Vernünftige sachliche Gespräche mit diesen Leuten sind fast ausgeschlossen und ich stehe größtenteils hilflos dem gegenüber. In einem Schreiben habe ich angekündigt, dass ich die Nachzahlung bis zur Klärung komplett zurückhalte. Ich benötige rechtliche Infos zur weiteren Vorgehensweise
Schikane des Vermieters
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elfriedequack -
16. Februar 2012 um 08:58 -
Erledigt
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"Zusage" heisst nichts schriftliches?
In den Mietvertrag schauen ob der Stellplatz dort mit drin steht.
Zu den beanstandeten Nebenkosten... ja und ? Wayne .. wie ist die Frage.
§ 226 BGB
großes lol
Bei der Nachzahlung würde ich nur den strittigen Teil zurückhalten und unter Vorbehalt zahlen.
Hier gibt es nur Meinungen und keine Rechtsberatung, mir entzieht sich aber gerade die Fragestellung.
- Also steht der Stellplatz explizit im Mietvertrag?
- Auf welche Art wird denn die Nutzung des Stellplatzes entzogen?
- Was war denn an den Wasser/Abwasserkosten nicht korrekt? -
Hallo,
uns wurde in der letzten Wohnung auch der Stellplatz entzogen, weil der Vermieter seine Einfahrt begrünen wollte. Da er nicht im Mietvertrag stand, konnte er das auch ganz einfach tun. Für uns war das nicht so schön
, aber da kann man dann nix machen.Wenn der Stellplatz im Mietvertrag stehen sollte, dann muss der Vermieter einen triftigen Grund für die Kündigung angeben.
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Hallo,
wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten. Die Frist hierfür ist am 31.12.2011 ausgelaufen. D.h. bis zum 31.12.2011 muss eine korrekte Abrechnung vorliegen. Ist etwas falsch und der Vermieter korregiert die Abrechnung und man erhält sie erst nach dem 31.12.11, entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung! Ihr habt dem VM ja sogar noch die Chance gegeben, indem Ihr ihm eine Frist gegeben habt. Er hält sich nicht dran also brauch er auch kein Geld verlangen. Nur wenn die Abrechnung falsch ist und der VM nichts dafür kann (z.b. falsche Datenübermittlung von den Stadtwerken) kann er nachträglich eine Nachzahlung fordern.
Wenn der Stellplatz nicht im Mietvertrag vereinbart wurde, kann der VM zu jederzeit den Stellplatz für etwas anderes nutzen
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Zitat
wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten
Den gleichen Quatsch hast du vor ein paar Tagen schon einmal geschrieben. Bist du der Meinung, dass man Unsinn nur oft genug wiederholen muss, um daraus ein Gesetz zu machen?
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Zitat
wenn die Abrechnung wirklich falsch ist, müsst ihr jetzt keine Nachzahlung mehr leisten.
Die Frist hierfür ist am 31.12.2011 ausgelaufen. D.h. bis zum 31.12.2011 muss eine korrekte Abrechnung vorliegen.Dass ist ja schon fahrlässig vorsätzliche Falschinformation.
Es muss eine ABRECHNUNG vorliegen wenn der Abrechnungszeitraum 2010 war.
Die Abrechnung muss nur zugegangen sein. Inhaltlich kann eine Korrektur sowohl durch den Mieter als auch den Vermieter erfolgen und zwar 12 Monate nach ZUGANG.Zitat
Ist etwas falsch und der Vermieter korregiert die Abrechnung und man erhält sie erst nach dem 31.12.11, entfällt jeglicher Anspruch auf Nachzahlung!Da werden zwei Dinge Dinge in Zusammenhang gestellt die so nicht passen.
Die Korrektur ist auch nach dem 31.12.2011 für 2010 möglich, denn der Mieter hat 12 Monate auch das Recht zu beanstanden. Der Erhalt der Korrektur bricht nicht den fristgerechten Zugang der Abrechnung.Zitat
Ihr habt dem VM ja sogar noch die Chance gegeben, indem Ihr ihm eine Frist gegeben habt. Er hält sich nicht dran also brauch er auch kein Geld verlangen.
Ja und der Weihnachtsmann bringt die Geschenke.Zitat
Nur wenn die Abrechnung falsch ist und der VM nichts dafür kann (z.b. falsche Datenübermittlung von den Stadtwerken) kann er nachträglich eine Nachzahlung fordern.
Nein auch dies ist so nicht korrekt, er kann auch nachkorrigieren wenn ein Posten einfach vergessen wurde, selbst wenn er ein Guthaben schon erstattet hatBGH, Urteil v. 12.1.2011, VIII ZR 296/09
BGH: Vermieter darf Abrechnung auch korrigieren, wenn er Guthaben erstattet hat
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Also auf dieser Internetseite steht unter folgendem Link etwas hierzu:
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung - Fristwahrung
Vielleicht hilft das weiter, denn es muss ja zwischen der Betriebskostenabrechnung unterschieden werden, die vom Vermieter selbst oder durch eine beauftragte Firma erstellt wird.
Viele Grüße
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Wenn der Stellplatz im Mietvertrag stehen sollte, dann muss der Vermieter einen triftigen Grund für die Kündigung angeben.
Hallo Katja, das geht nicht, wenn der Stellplatz im "normalen" MV mit drinnen ist.
PS: Danke für den klarstellenden Link hierunter.
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sorry wenn mein Beitrag nicht richtig war. Es ist hier ja auch nur ein Forum und keine Rechtsberatung! Ich finde es nur schade das User wie du und andere (die ich jetzt hier nicht erwähnen möchte) des öfteren andere User beleidigen, Witze über etwas oder jdm. machen (die übrigends immer sehr lustig sind :eek:)etc. Vlt. solltet ihr euch hier lieber ein anderes Forum suchen!
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Vlt. solltet ihr euch hier lieber ein anderes Forum suchen!
Nöö, dann wärest Du doch janz alleene hier...:(
Das wird Dir doch wohl auch niemand antun wollen...:eek: -
och berny, glaub mir. Es gibt hier noch genügend die normal sind

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Ich verstehe nur nicht, dass man wenn man mehrfach erklärt bekommt, von verschiedenen, erfahrenen Forenteilnehmern, dass man dann nicht aufhört diese falschen Informationen zu verbreiten.
Ich unterstelle da ja fast Absicht und empfehle eher jemand anderem mangels Kenntnis in den Lesen und Lernen Modus zu wechseln.
Die Reaktionen von Mainschwimmer und Berny auf diverse Postings hier sind nachvollziehbar und ich finde sie gerechtfertigt und witzig. Weiter so!

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Ich geb ja zu, der Ton hier ist manchmal etwas barsch. Aber daran sollten wir uns doch zwischenzeitlich gewöhnt haben. Wichtig ist, dass 'Fehlinformationen' korrigiert werden.
@ Mieter88: Auch ich bin vor Schreck fast vom Stuhl gefallen, als ich das erste Post gelesen habe

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Hallo zusammen.Ich bin neu hier und habe ein dringendes Anliegen.
Mein Mann und ich sind vor ca.2 Jahren in eine Wohnung gezogen ohne zu wissen das diese Wohnung Schimmel,feuchten Keller ,nicht isoliert ist und Mietmängel hat die sich vermehrt haben.Zu dem kommen noch Bauarbeiten hinzu die er nicht angekündigt hat.Er sagte immer nur das über unserer Wohnung Bauarbeiten beginnen werden aber nie wann.Der Baulärm zerrt so an den Nerven das man sein eigenes Wort nicht mehr versteht und dazu kommt noch das er uns immer wieder schikaniert wie z.b würden nie lüften,wenn was kaputt ist sind wir Schuld.Er fängt uns ab,kennt jeden Schritt und Tritt und lässt die Nachbarn glotzen ob wir lüften,fragt sie nach uns aus und wirft uns vor wie würden nichts tun,es wäre alles gelogen und Vorwürfe an ihn.Er meint er wäre im Recht und sich keiner Schuld bewusst.Wir haben nun die Miete wie im Mietrecht gekürzt nun droht er uns mit Zwangsräumung.Was sollen wir tun?? Ich bin über jede Antwort dankbar. -
Zitat
Was sollen wir tun?? Ich bin über jede Antwort dankbar.
Bitte einen neuen eigenen Thread beginnen und nicht als Trittbrettfahrer hier rummachen.
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Mach ich.Bin noch dabei es rauszufinden wie es geht.Sorry.
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