Entschuldigt bitte den Wortsalat (war mein erster Beitrag :o), hier noch einmal in etwas strukturierterer Version:
Hallo allerseits,
Wir haben folgendes Problem:
Wir sind vor einem Jahr aus unserer alten Wohnung ausgezogen.
Leider sind die Vermieter nicht zum Übergabetermin erschienen und deswegen haben wir ihnen die Schlüssel mit Zeugen in den Briefkasten geworfen.
- War das so in Ordnung?
An der Wohnung war nichts zu beanstanden. Im Mietvertrag stand, dass renovierungsbedürftige Tapete zu entfernen sei und das haben wir auch in zwei Räumen getan (war echt schwer, weil zum Teil 3-4 Tapeten übereinander klebten, den einen Raum haben wir orange gestrichen, im anderen ist uns ein Maleur passiert, beim Umzug ist der Kaffe umgekippt...).
- Ist es OK, wenn sie nun für einen der Räume Tapentenkosten verlangen, obwohl im Mietvertrag steht, dass die Kosten einer Neutapezierung die Vermieter übernehmen (Der zweite Raum war mit ihnen nicht abgesprochen, aber der große Kaffeefleck machte ihn renovierungsbedürftig)?
In dem Raum, in dem die meisten Tapeten übereinandergeklebt waren, waren einige unablösbare Schnipsel noch an der Wand, die man aber hätte übertapezieren kann. Nach ein paar Wochen haben wir dann einen großen Brief vom Anwalt unserer ehemaligen Vermieter bekommen, in dem sie alle möglichen Mängel festgestellt hatten.
Zum Glück können wir mit Fotos und Zeugen beweisen, dass die Wohnung sauber und vertragsgemäß übergeben wurde. Vermieter machten dann ihre eigene Abnahme mit eigenen Zeugen und eigenen Fotos (anscheinend haben sie vorher noch ein wenig an der Wohnung rumgespielt...) und behaupteten wir wären einfach nicht zur Abnahme erschienen.
- Ist deren Abnahmeprotokoll gültig, wenn sie es nach unserer Abnahme erstellt haben?
Der Mieterverein hat uns zum Glück unterstützt und alles in Frage gestellt. Die Kaution haben wir bis heute nicht zurück und der Mieterverein meint, dass wir um einen Prozess nicht rumkommen werden, weil die ehemaligen Vermieter ständig die Nebenkostenabrechnung erhöhen durch zum größten Teil nicht umlagefähige Betriebskosten (Mülltonnenreinigung, Brennholz für deren Werkstatt, das ja das Treppenhaus durch die offenstehende Tür mit geheizt hätte usw. und so fort...).
- Wie oft darf man eine Nebenkostenabrechnung verändern und dann immer wieder neue und auch höhere Beträge verlangen?
Wir haben bis jetzt sicher sechs verschiedene Nebenkostenabrechnungen erhalten, sollen die Reinigung des PVC-Bodens (ist während der Mietzeit von knapp 3 Jahren etwas nachgedunkelt, also man sieht, wo die Möbel standen), die Entfernung der restlichen Tapetenreste (ein paar unlösbare Schnipsel), Verspachtelung der Dübellöcher, Teilkosten an neuem Kühlschrank (wurde direkt nach unserem Einzug ausgetauscht, da nicht richtig funktioniert, haben wir gleich beanstandet und wurde uns zuvor nicht in Rechnung gestellt), Reperatur an Küche (um den Herd hat sich die Folie etwas gelöst, Küche ist über zwölf Jahre alt und das war vorher auch schon so).
- Gibt es hier etwas, das sie doch umlegen dürfen?
Zu Beginn haben sie uns viele Kostenvoranschläge geschickt (Reinigungsfrima, Malerfirma....) und am Ende alles selbst gemacht und ihre Arbeitsstunden wollen sie dafür auch bezahlt haben, nur frage ich mich, was sie da genau gemacht haben... Fotos und Zeugen beweisen doch, dass die Wohnung in einem ordnungsgemäßem Zustand war.
Wir haben ihnen über den Mieterverein einen Vergleich angeboten, aber sie sind nie auf uns zugekommen und haben immer nur neue Forderungen gestellt. Ständig kamen neue Beträge dazu... unsere Nerven sind so ziemlich am Ende, weil wir unsere Kaution dringed benötigen. Einen Betrag von 140 Euro von den fast 1400 haben sie uns zurücküberwiesen und wollen jetzt noch mal 14 Euro haben.
Wir haben Angst, dass wir den Prozess verlieren könnten und dann eigentlich schlechter dastehen würden, als vorher (ohne Kaution + zu tragende Prozesskosten).
Haben wir realistische Chancen zu gewinnen? Schon jetzt mal danke für die Antworten.