Beiträge von elfriedequack

    Hallo,
    ich habe folgendes Problem:
    Seit 01.03.2007 (5 Jahre) habe ich eine Wohnung angemietet mit der Zusage, in der Hofzufahrt mein Fahrzeug abzustellen und hinten in einem großen Abstellraum das Fahrrad und den Fahrradträger unterzustellen. Bei der Nebenkostenabrechnung für 2010, die wir vor Weihnachten 2011 erhielten, stellte ich nun mehr fest, dass dort die Wasser/Abwasserkosten nicht korrekt berechnet wurden. Dieses habe ich bereits zweimal schriftlich mitgeteilt und eine Frist bis zum 19.02.2012 gesetzt. Der Vermieter teilte mir mit dass der Schwiegersohn sich bezgl. eines Termines melden würde - bis dato noch nicht geschehen. Um eine für alle Seiten verständliche Kommunikation zu gewährleisten, habe ich ihn gefragt, ob er mit einem Nachbarn einverstanden wäre, der ggf übersetzen könnte, falls irgendetwas unverständlich wäre. Dieses wurde als Beleidigung aufgefaßt und ich glaube, dass mir jetzt der Stellplatz ohne trfftigen Grund entzogen wird. Kann es sein dass ich mit § 226 BGB dagegen vorgehen kann. Vernünftige sachliche Gespräche mit diesen Leuten sind fast ausgeschlossen und ich stehe größtenteils hilflos dem gegenüber. In einem Schreiben habe ich angekündigt, dass ich die Nachzahlung bis zur Klärung komplett zurückhalte. Ich benötige rechtliche Infos zur weiteren Vorgehensweise

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