Hallo Zusammen,
ich habe eine Mieterhöhung bekommen, die formell i.o. zu seien scheint. Mein Problem sind die 3 Vergleichswohnungen. Ich bin Mieter einer DG-Whg., als Vergleichswhg. wurden mir ebenfalls 2 DG-Whg. genannt, des weiteren eine Wohnung im Erdgeschoss :(, ist das überhaupt zulässig? Hat für mich etwas, wie Äpfel und Birnen vergleichen!
Sollte der Vergleich nicht zulässig sein, was muss ich dann tun, bzw. nicht tun?
Ein dickes Dankeschön für eure Antworten:D.
Gruß
-benny15831-