Ich habe ein Mieterhöhungsverlangen auf Basis von drei Vergleichswohnungen bekommen.
Das Schreiben wurde von der Hausverwaltungsgesellschaft verfasst (ohne Vermieterbestätigung).
Ein Mietspiegel wurde nicht aufgeführt.
Meine Fragen:
1. Auf der Seite der Stadt Eisenach gibt es offiziell einen Mietspiegel der am 31.12.2003 abgelaufen ist und weiter als "Richtschnur" verwendet werden kann (laut Vorbemerkung).
Was soll ich davon halten? Kann ich bei einem Widerspruch auf die Mieterhöhung mich auf diesen Mietspiegel beziehen?
2. Die aufgeführten Vergleichswohnungen sind 21%, 27% und 25% kleiner und entsp. teuer pro qm.
Muß ich diese Wohnungen akzeptieren?
Ich bin sehr gespannt auf Eure Antworten
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