Beiträge von benny15831

    Hallo Berny,

    ja, hat sie, Schrägen meine ich :)

    Hab heute mit `ner Nachbarin gequatscht, sie hat exakt die gleichen Vergleichswohnungen genannt bekommen wie ich, nur sie wohnt im EG?!
    Also hat sie das gleiche Problem, DG u.EG vergleichbar?!

    Ich hoffe ich geh euch nicht auf den Keks und sage Danke für eure Mühe.

    Schönen (Rest) Sonntag
    Gruß
    -Benny15831-

    P.S. Die Gegend hier ist alles andere als nobel :D

    Hallo, huhu,

    Dankeschön! Soweit ist jetzt alles klar......ausser,
    können Dachgeschoss und Erdgeschoss Wohnungen miteinander verglichen werden :)

    Es ist ja immer von Lage der Wohnung die Rede, meiner Logik nach,
    sind DG u.EG nicht miteinander vergleichbar......aber ist es auch dem Gesetz nach so?

    Habe schon Stunden im Internet nach einer klaren Aussage, bezügl. der Lage gesucht und kann leider nichts finden. Bevor ich beim Vermieter den "Aufstand" probe, möchte ich gern Hieb und Stichfeste Argumente sammeln.


    Gruß
    -Benny15831-

    Hallo Mainschwimmer,
    Danke dir, für den Tipp. Einige andere Mieter und ich, haben auch schon überlegt, ob wir die Zustimmung einfach nicht unterschreiben!?
    Da die Anlage im nächsten Jahr verkauft werden soll, "müssen" die Mieten wohl noch ordentlich erhöht werden, macht sich gut in der Bilanz!

    Schönes Wochenende
    Gruß
    -Benny15831-

    ersteinmal, vielen Dank:)!

    Die Wohnungen sind alle von einem Vermieter, ist ein "Wohnpark" mit 550 Wohneinheiten.

    Ein Mietspiegel gibt es leider nicht, würde die Angelegenheit ungemein vereinfachen.

    Im Moment liegt "mein" qm-Preis bei 5,36 Euro,nach der Erhöhung bei 6,01 €. Die Vergl.-Whg. haben 8,14€, 8,50€ und 9,08 € pro qm,
    war da nicht auch irgendetwas, dass die Mieten in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen:confused:.

    Hoffe du kannst helfen. Dankeschön und ein schönes Wochenende.

    Gruß
    -Benny15831-

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Mieterhöhung bekommen, die formell i.o. zu seien scheint. Mein Problem sind die 3 Vergleichswohnungen. Ich bin Mieter einer DG-Whg., als Vergleichswhg. wurden mir ebenfalls 2 DG-Whg. genannt, des weiteren eine Wohnung im Erdgeschoss :(, ist das überhaupt zulässig? Hat für mich etwas, wie Äpfel und Birnen vergleichen!
    Sollte der Vergleich nicht zulässig sein, was muss ich dann tun, bzw. nicht tun?
    Ein dickes Dankeschön für eure Antworten:D.

    Gruß
    -benny15831-

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