Vergleichswohnungen

  • Hallo Zusammen,

    ich habe eine Mieterhöhung bekommen, die formell i.o. zu seien scheint. Mein Problem sind die 3 Vergleichswohnungen. Ich bin Mieter einer DG-Whg., als Vergleichswhg. wurden mir ebenfalls 2 DG-Whg. genannt, des weiteren eine Wohnung im Erdgeschoss :(, ist das überhaupt zulässig? Hat für mich etwas, wie Äpfel und Birnen vergleichen!
    Sollte der Vergleich nicht zulässig sein, was muss ich dann tun, bzw. nicht tun?
    Ein dickes Dankeschön für eure Antworten:D.

    Gruß
    -benny15831-

  • ersteinmal, vielen Dank:)!

    Die Wohnungen sind alle von einem Vermieter, ist ein "Wohnpark" mit 550 Wohneinheiten.

    Ein Mietspiegel gibt es leider nicht, würde die Angelegenheit ungemein vereinfachen.

    Im Moment liegt "mein" qm-Preis bei 5,36 Euro,nach der Erhöhung bei 6,01 €. Die Vergl.-Whg. haben 8,14€, 8,50€ und 9,08 € pro qm,
    war da nicht auch irgendetwas, dass die Mieten in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen:confused:.

    Hoffe du kannst helfen. Dankeschön und ein schönes Wochenende.

    Gruß
    -Benny15831-

  • Hallo Mainschwimmer,
    Danke dir, für den Tipp. Einige andere Mieter und ich, haben auch schon überlegt, ob wir die Zustimmung einfach nicht unterschreiben!?
    Da die Anlage im nächsten Jahr verkauft werden soll, "müssen" die Mieten wohl noch ordentlich erhöht werden, macht sich gut in der Bilanz!

    Schönes Wochenende
    Gruß
    -Benny15831-

  • Hi Benny, bei diesen Preisen muss das ja eine recht noble Gegend sein...
    Die zum Vergleich herangezogenen anderen Wohnungen dürfen natürlich NICHT vom gleichen Vermieter sein. Müsste auch irgendwo in @Mainschwimmers Link stehen.

    "war da nicht auch irgendetwas, dass die Mieten in einem bestimmten Verhältnis zueinander stehen müssen"
    Nicht, dass ich wüsste. Ein Mietvertrag hat mit anderen nichts zu tun.

    "Dankeschön und ein schönes Wochenende."
    Danke, gleichfalls.

    PS: Verständlich, die Taktik bzgl. Verkauf...

    Einmal editiert, zuletzt von Berny (11. Februar 2012 um 14:56)

  • Zitat

    anderen Wohnungen dürfen natürlich NICHT vom gleichen Vermieter sein

    Das war einmal, unten ein Auszug aus der Website des Berliner Mietervereins:

    Berliner Mieterverein Menu

    Vergleichswohnungen

    Die einfachste - für den Mieter aber gefährlichste - Begründungsmöglichkeit ist der Hinweis auf die Miethöhe in drei vergleichbaren Wohnungen. Bei Begründungen dieser Art ist besondere Vorsicht geboten. Denn die Miete von drei Vergleichswohnungen stellt in der Regel nicht die ortsübliche Vergleichsmiete dar. Erfahrungsgemäß suchen sich Vermieter nach Möglichkeit solche Vergleichswohnungen heraus, die besonders teuer vermietet worden sind.

    Der Vermieter kann seine Mieterhöhung auch mit Wohnungen aus dem eigenen Wohnungsbestand begründen; die Wohnungen können sogar im selben Haus liegen.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die im Mieterhöhungsschreiben angegebenen Vergleichswohnungen genau zu beschreiben. Dazu genügt es im Regelfall, dem Mieter Informationen über Namen des Wohnungsinhabers, Adresse, Geschoss und Quadratmeter-Preis zu geben. Grundsätzlich dürfen die Vergleichswohnungen kleiner oder größer sein als die Wohnung des Mieters. Entscheidend ist die Angabe des Quadratmeter-Preises.

  • Der Vermieter kann seine Mieterhöhung auch mit Wohnungen aus dem eigenen Wohnungsbestand begründen; die Wohnungen können sogar im selben Haus liegen.

    Der Vermieter ist verpflichtet, die im Mieterhöhungsschreiben angegebenen Vergleichswohnungen genau zu beschreiben. Dazu genügt es im Regelfall, dem Mieter Informationen über Namen des Wohnungsinhabers, Adresse, Geschoss und Quadratmeter-Preis zu geben. Grundsätzlich dürfen die Vergleichswohnungen kleiner oder größer sein als die Wohnung des Mieters. Entscheidend ist die Angabe des Quadratmeter-Preises.


    Uups, danke für die Info!:eek::)

  • Hallo, huhu,

    Dankeschön! Soweit ist jetzt alles klar......ausser,
    können Dachgeschoss und Erdgeschoss Wohnungen miteinander verglichen werden :)

    Es ist ja immer von Lage der Wohnung die Rede, meiner Logik nach,
    sind DG u.EG nicht miteinander vergleichbar......aber ist es auch dem Gesetz nach so?

    Habe schon Stunden im Internet nach einer klaren Aussage, bezügl. der Lage gesucht und kann leider nichts finden. Bevor ich beim Vermieter den "Aufstand" probe, möchte ich gern Hieb und Stichfeste Argumente sammeln.


    Gruß
    -Benny15831-

  • benny15831:

    "können Dachgeschoss und Erdgeschoss Wohnungen miteinander verglichen werden"
    Meiner unmassgeblichen Meinung nach nicht. Hat Deine Wohnung Schrägen?

    "Habe schon Stunden im Internet nach einer klaren Aussage, bezügl. der Lage gesucht"
    Dafür gibt es dann notfalls gerichtliche Einzelentscheidungen...:D

  • Hallo Berny,

    ja, hat sie, Schrägen meine ich :)

    Hab heute mit `ner Nachbarin gequatscht, sie hat exakt die gleichen Vergleichswohnungen genannt bekommen wie ich, nur sie wohnt im EG?!
    Also hat sie das gleiche Problem, DG u.EG vergleichbar?!

    Ich hoffe ich geh euch nicht auf den Keks und sage Danke für eure Mühe.

    Schönen (Rest) Sonntag
    Gruß
    -Benny15831-

    P.S. Die Gegend hier ist alles andere als nobel :D

  • ja, hat sie, Schrägen meine ich :)


    Hi, kannste m.E. wirklich nicht vergleichen, bspw. sind ja auch die Wohnflächen anders zu berechnen...
    [Ironie an] Oh wie schön, schon wieder Stoff für die Herrschaften in schwarz...[Ironie aus]:D

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