Neue Posten in der Abrechnung

  • Mal eine kurze Frage zu neunen Posten in der BK Abrechnung.

    Normalerweise müssen doch diese Posten vor Inrechnugstellung angekündigt werden oder? Dies hat mir mal jemand letztes Jahr erzählt (GESCHENKE werden NICH angenommen :o

    Kann jemand etwas dazu sagen, wiellleicht auch mit einen Verweis aus ein Urteil.

    Etwas zu den Posten: Dieser nennte sich HAusmeistervergütung. Wir haben keinen Hausmeister, sondern nur einen Gärtner der sich um die Grünanlage bzw. teilweise Winterdienst kümmert.

    Ich sage schon mal DANKE.

  • Hallo Kolinum,

    was heißt vernünftige Frage und lesen Sie Ihren Mietvertrag und BKV. 

    Natürlich habe ich meinen Mietvertrag und die Vereinbarung über die Betriebskosten, genauso wie die übrigen Mieter unserer kleinen Wohnanlage gelesen. Dieser Posten taucht dort NICHT auf, ist also NEU.

    Und mein Zitat bezieht sich auf eine Auskunft eines Bekannten. Dieser war vor einiger Zeit Mitglied im Mieterbund. Dort sagte man ihm, das neue Posten vor Inrechnungstellung angekündigt werden müssen. Ist dies nicht der Fall braucht man diesen Posten im ersten Jahr der Inrechnungstellung nicht bezahlen sondern erst im zweiten Jahr. werden müssen.

    Da mein Bekannter leider nicht mehr im Mieterbund ist, kann er leider dort nicht mehr nachfragen. Er brauchte damals Neue Posten in seiner BK Abrechnung nicht bezahlen.

    Ich habe meinen Vermieter ebenfalls darauf angesprochen, aber er besteht auf der Zahlung.

    So, was ist an meiner Frage nicht vernünftig zu verstehen. Ich habe doch nur gefragt, ob Neue Posten in einer BK Abrechnung angekündigt werden müssen und ob jemand ein Urteil hat.

  • Zitat

    Dies hat mir mal jemand letztes Jahr erzählt

    Dann frag doch diesen Jemand, wenn er nicht gestorben ist. Mir hat vor 5 Jahren jemand erzählt, dass Elvis noch lebt. Soviel zum Wahrheitsgehalt.

  • Hallo Mainschwimmer,

    bitte richtig lesen, Bekannter war damals im Mietebund, jetzt leider nicht mehr, deshalb kann er auch nicht mehr nachfragen.

    und

    Unterlagen hat mein Bekannter leider auch nnicht mehr, da er in der besagten Wohnung nicht mehr wohnt, Unterlagen wurden also vernichtet.

    Ich kann nur sagen, das der Mieterbund damals druchgesetzt hat, das er diesen neuen Posten NICHT beazhlen musste.

  • es ist aber auch schwierig ...

    was Mainschwimmer dir sagen möchte, es kommt darauf an was in deinem Mietvertrag steht und den dort aufgeführten Betriebskosten.

    Steht dort z.B. drin dass Hausmeistertätigkeit oder Gartenarbeiten oder was auch immer zu diesem Posten geführt haben abgerechnet werden kann spielt es keine Rolle ob letztes Jahr diese Kosten angefallen sind oder nicht.

    Da wir deinen Mietvertrag nicht kennen, können wir dazu auch nichts sagen. Wenn da steht die Abrechnung der BK erfolgt nach der BKV ist es imho drin. Dass ist dass, was wir aus der dünnen Infolage maximal schliessen können.

    Bitte.

  • Zitat

    bitte richtig lesen, Bekannter war damals im Mietebund, jetzt leider nicht mehr, deshalb kann er auch nicht mehr nachfragen.

    Ich habe richtig gelesen. Aber im Eingangsbeitrag lese ich nichts vom Mieterbund.

    Und nun die obligatorische Frage. Was steht denn im Mietvertrag zum Thema Betriebskosten, sind die einzelnen Kosten dort namentlich genannt, oder steht da nur, dass Betriebskosten nach § 2 der Betriebskostenverordnung zu entrichten sind?

  • HAllo Mainschwimmer,

    gut hat sich wohl überschnitten.

    und nun die Antwort:

    Ja, in unseren Mietvertrag steht im einzelnen was zu den Betriebskosten gehört, also die Posten die abgerechnet werden dürfen bzw. können. Einige Posten wurden aber noch nie Abgerechnet. Der beanstandete neue Posten ist nicht dabei.

  • Zitat

    Ja, in unseren Mietvertrag steht im einzelnen was zu den Betriebskosten gehört, also die Posten die abgerechnet werden dürfen bzw. können. Einige Posten wurden aber noch nie Abgerechnet. Der beanstandete neue Posten ist nicht dabei.

    Genau, das war meine Frage.

    Wurden die einzelnen Posten genau aufgeführt oder wurde nur Bezug auf die Betriebskostenverordnung im allgemeinen genommen.
    Eine Antwort kann dann nämlich ganz verschieden ausfallen.
    Nun sind wir hier alle klüger.

    Wenn die Posten einzeln aufgeführt sind brauchen Sie auch nur diese bezahlen. Ein neuer Posten kann nur miteiner Änderung des Mietvertrages einhergehen.

  • allerdings muss dies nicht wortgenau da stehen

    wenn Hausmeistervergütung in der Abrechnung steht und im Mietvertrag steht die Kosten für den Hauswart ist es trotzdem abgedeckt ..

  • mmh, noch mal konkret nachgehakt: im Standard-Mietvertrag stehen sehr viele Posten, die über Jahre aber gar nicht abgerechnet wurden. Nun kommt "auf einmal" ein Posten davon erstmalig in die Abrechnung.

    Das ist meines Erachtens nicht statthaft, da der Mieter einen Vertrauensschutz hat. Wenn jahrelang nur -sagen wir- 4 Posten in der Abrechnung standen und auf dieser Basis die Höhe der Vorauszahlungen erfolgt, dann kann nicht plötzlich auf einer Abrechnung ein fünfter Posten erscheinen.

    Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden.

  • Hallo Papadopulus,

    ich sehe das anders. Wurden jahrelang erlaubte Positionen in der Betriebskostenabrechnung nicht berücksichtigt, hat der Mieter Glück gehabt. Auf Vertrauensschutz kann er sich meiner Meinung nach nicht berufen.
    Eher hätte er den Vermieter auf den Fehler hinweisen können (nicht ernst gemeint).

    Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden.

    Fairer weise hätte der Vermieter die Vorauszahlungen anpassen können bzw. den Mieter darauf hinweisen können, dass die Betriebskosten höher ausfallen werden als in den letzten Jahren, da nun die Position xy mit aufgenommen wurde.

    Muss er aber nicht! :cool:

    Gruß
    ObiWan

  • mmh, noch mal konkret nachgehakt: im Standard-Mietvertrag stehen sehr viele Posten, die über Jahre aber gar nicht abgerechnet wurden. Nun kommt "auf einmal" ein Posten davon erstmalig in die Abrechnung.

    Das ist meines Erachtens nicht statthaft, da der Mieter einen Vertrauensschutz hat. Wenn jahrelang nur -sagen wir- 4 Posten in der Abrechnung standen und auf dieser Basis die Höhe der Vorauszahlungen erfolgt, dann kann nicht plötzlich auf einer Abrechnung ein fünfter Posten erscheinen.

    Richtigerweise muss also eine erlaubte weitere Position angekündigt werden und wenn es ein hinsichtlich der Mehrbelastung beachtlicher Betrag ist, muss die Vorauszahlung angepasst werden.

    Auch wenn vertraglich vereinbarte Betriebskosten in der Vergangenheit nicht abgerechnet wurden so muss der Vermieter eine zukünftige Abrechnung weder ankündigen noch die Vorauszahlungen anpassen. Entscheidend sind lediglich die vertraglichen Vereinbarungen. Einzig eine rückwirkende Abrechnung ist nicht zulässig.

  • Auch wenn vertraglich vereinbarte Betriebskosten in der Vergangenheit nicht abgerechnet wurden so muss der Vermieter eine zukünftige Abrechnung weder ankündigen noch die Vorauszahlungen anpassen. Entscheidend sind lediglich die vertraglichen Vereinbarungen. Einzig eine rückwirkende Abrechnung ist nicht zulässig.

    wo bitteschön steht das? Das ist doch reine Fiktion...

    Wenn im Mietvertrag tausend Dinge stehen, denen über Jahre keine Bedeutung zu gekommen ist, dann darf der Mieter darauf vertrauen, dass nicht plötzlich und aus heiterem Himmel noch etwas auf ihn zukommt. Der Vermieter muss anfangs einer Abrechnungsperiode darauf hinweisen, dass weitere Kosten entstehen und zukünftig mit umgelegt werden. Sowas ergibt sich aus §242 BGB.

  • wo bitteschön steht das? Das ist doch reine Fiktion...

    im Mietvertrag

    Zitat


    Wenn im Mietvertrag tausend Dinge stehen,

    dann ist das wenn rechtskonform auch nach Jahren gültig. Egal wann. Da steht auch viel was garnicht abgerechnet werden muss weil alle Eventualitäten abgedeckt werden, trotzdem steht es in der BKVerordnung.

    Ich gebe Recht wenn es sich um größere Änderungen wie neue Heizungsanlage, Einstellung eines Hausmeisters usw. geht.

    Der Betrag wurde hier glaube ich nicht genannt, würde mich mal interessieren um wieviel der Threadersteller sich hier streitet.

    Meine Vermutung ist, es musste ein Hausmeisterservice engagiert werden um z.B. Reinigungsarbeiten durchzuführen oder ähnliches.
    Da fragt man nach um was es sich bei dem Posten handelt und wenn es plausibel ist, zahlt man und versucht nicht mit irgendwelchem "ich hab mal gehört" ungarem Halbwissen zu tricksen. Kann teuer werden.

  • Oh je, das nimmt doch langsam groteske Züge an. Wir streiten hier um Dinge, die wir dem TE mit Mühe und Not aus der Nase gezogen haben. Auf meine Bitte, einen Scan von der betreffenden Seite des Mietvertrages hochzuladen, geht er nicht ein.

    Darum sollte man doch erst weiter diskutieren, wenn bekannt ist, was tatsächlich im Mietvertrag vereinbart ist. Denn ob die Person Rasen mäht, Schnee räumt, oder andere Aufgaben ausführt ist doch unter dem Begriff Hausmeister einzuordnen. Oder sehe ich das wieder mal falsch?

    Darum zuerst den Mietvertrag gemeinsam mit der Betriebskostenabrechnung hochladen und schon sieht man klarer.

  • Worum es dem Threadersteller geht ist denke ich klar erkennbar.
    Würde er den Mietvertragsteil hochladen und ggf. mal nachfragen was die Kosten wirklich konkret sind und dies hier posten, könnte er ja Antworten bekommen die nicht in seinem Sinn sind.

  • Hallo nochmal,

    so, jetzt bin ich schlauer.

    Doch zuerst möchte ich sagen, das ich meine BK Vereinbarung (also Posten) gerne eingestellt hätte. Leider habe ich aber zur Zeit keinen Scanner mehr, deshalb war es leider nicht möglich.

    Doch jetzt zu dem "neuen" Posten. Dieser Posten wurde berechnet, für das rein - und rausstellen der schwarzen (Restmüll) und gelben Tonnen. Da ich ich aber genauso wie 3 andere Mieter von 11 Ihre Tonnen selbst rausgestellt haben (Tonne ist verschlossen mit Kette, damit es keine Nachfragen gibt) bzw. teileweise in der gemieteten Garage untergestellt haben, wird dieser Posten bei uns jetzt gestrichen und nach einer anderen Lösung für die Zukunft gesucht. Mal shen was jetzt kommt.

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