Beiträge von Andy09

    Hallo,

    folgendes Problem:

    Warmwasser kommt bei uns erst nach langer Ablaufzeit in der Wohnung an. Man muss mind. 5 bis 10 Liter ablassen, ehe das Wasser warm bzw. heiß wird.

    Es ist auch so, das wenn z.B. das Wasser heiß geworden wird, das ganze nach 2 Stunden von vorne beginnt, d.h. wieder 5 bis 10 ablassen ehe es heiß wird.


    Ein Techniker war bereits vor Ort, hat aber nichts gefunden. Das ist aber keine annehmbare Lösung als Mieter. In der Wohnung war der Techniker z.B, NICHT.

    Auch gibt zumindest einen weiteren Mieter der Probleme mit WW hat.

    Wir haben auch schon selbst versucht, der Ursache auf dem Grund zu gehen. So haben wir u.a. die Mischbatterie erneuert aber auch das Eckventil gegen ein neues getauscht. Das führte zu keinen Erfolg.

    Können wir in diesen Fall unsere Mietkosten (Kaltmiete) senken und wenn ja um wieviel?


    Danke + Gruß

    Andy

    Hallo,

    folgende Sachlage:

    Vermieter hat unsere Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2016 am 29.12.2017 zugestellt.

    Leider waren wiederholt meine / unsere geleisteten Vorauszahlungen falsch aufgeführt, in meinen Fall über 200,00 € zu wenig Vorauszahlungen berücksichtigt. Dies habe ich meinen Vermieter bereits am 3.1.2018 schriftlich mitgeteilt.

    Mittlerweile habe ich meinen Vermieter 2 mal angeschrieben. Eine schriftliche Stellungnahme / Rückmeldung dazu, habe ich bis heute nicht erhalten. Bei einen kurzen mündlichen Gespräch, teile uns der Vermieter mit, das der bzw. die Eigentümer der Abrechnungsfirma wohl verstorben sind und der Sohn der die Firma übernommen hat, sich wohl erst in die Ganze Thematik einarbeiten muss. Anzumerken ist hier aber, das die Mitarbeiter dort immer noch arbeiten und sich deshalb trotzdem weiterhin in dieser Abrechnungsthematik auskennen.

    Mittlerweile habe ich auch durch einen Anruf bei der Abrechnungsfirma erfahren, das denen nicht Bekannt ist, das mein Vermieter einen Auftrag zur Änderung zur Änderung unserer Betriebskostenabrechnung gegeben hat. Nun sind wir natürlich total verunsichert. Was für ein Spiel treibt wohl unser Vermieter?

    Deshalb einige Fragen:

    Kann es sein, das unser Vermieter auf Zeit drängt, damit eine Frist verstreicht? Bis heute haben wir darauf verzichtet, einen Widerspruch zu dieser Thematik zu verfassen, da wir aufgrund dieses eindeutigen Fehlers von einer zeitnahen und unkomplizierten Korrektur hofften. Damit meine ich, das wir, wenn unser Vermieter die Abrechnung in diesen Jahr nicht mehr korrigiert, wir gegen diese Abrechnung keinen Anspruch auf Korrektur mehr haben?

    Kann ich damit recht haben?

    Was kann ich als Mieter machten, das sich mein Vermieter um eine Zeitnahe kurzfristige Lösung bemüht?

    Kann ich mit Fristsetzung drohen, das ich nach verstreichen dieser, das Guthaben, was in meinen Fall über 400 € beträgt, mit meinen Mietzahlung (Warmmiete) verrechne? Ist diese Möglichkeit rechtlich ohne mögliche Rechtsfolgen möglich oder darf mein Vermieter das ablehnen? Das würde u.a. heißen, das ich für einen Monat überhaupt keine Mietzahlung leisten müsste.


    Ich hoffe, es kann jemand etwas dazu sagen.

    Gruß + Danke

    Andy

    Ausschlaggebend ist aber der Mietpreis auf Seite 3. Wenn dieser gestrichen wurde, dann ist der Stellplatz kostenfrei, d.h. für 0,00 € vermietet.

    Ja, der Stellplatz wurde gestrichen, aber leider wurde die Gesamtmiete durch die damalige Wohnungsverwaltung nicht geändert. Der Gesamtmietzins ist also gleich geblieben.

    Und der Vermieter ist gleich geblieben, nur die Verwaltung hat sich geändert.

    Mit einer Wohnungsverwaltung habe ich einen Mietvertrag, in dem auch ein Pkw Stellplatz enthalten sein sollte abgeschlossen. Unter § 1 des Mietvertrages steht u.a. 1 Stellplatz wird mit diesem Vertrag mit vermietet. Auf Seite 3 des Mietvertrages, sind dann die einzelnen Kosten, u.a. auch den des Stellplatzes aufgeführt.

    In meinen Fall war es nun so, dass ich eigentlich in der neuen Wohnung noch keinen Stellplatz benötigte. Deshalb hat die Wohnungsverwaltung den Stellplatz, i.E. die Kosten des Stellplatzes auf Seite 3 des Mietvertrages gestrichen, mit Kürzel (Unterschrift) Auf Seite 1 des Mietvertrages, stand bzw. steht weiterhin 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.

    Ein halbes Jahr später, habe ich dann meinen Mietvertrag geändert, da ich jetzt auch einen Stellplatz benötigte. Das lief auch alles problemlos ab.

    Jetzt, wurde meiner Wohnungsverwalterin gekündigt und der Vermieter hat einen neuen Verwalter. Dem ist es aufgefallen, das ich eigentlich schon ein halbes Jahr früher, Stellplatzkosten hätte bezahlen müssen. Er begründet das damit, das die Wohnung nicht hätte ohne Stellplatz vermietet werden können und beruft sich auf § 1 des Mietvertrages, wo es ja heißt, 1 Stellplatz wird mit diesen Vertrag mit vermietet.

    Hat er damit Recht?

    Handelt es sich um ein 1 Familienhaus oder ein Mehrfamilienhaus? Im EFH könntest du dem VM eine Vertragsänderung vorschlagen, dass du dich in Zukunft selber um den Ölnachschub kümmerst.
    Im Gegenzug entfallen die Vorrauszahlungen (bis auf Wartung, Schornsteinfeger etc..)

    Mehrfamilienhaus

    Das sollte aber alles:rolleyes:wohlüberlegt sein...

    genau, denn müßten ja alle Mieter mitziehen.

    Ja, könnte... - Und, ausserdem entbindet es den VM nicht von seinen Pflichten, auch, wenn er finanziell schwach auf der Brust, äh, auf dem Konto, ist.

    sehe ich genau so. Dafür sollte ein guter VM ja Rücklagen bilden.

    Sag´dem Vermieter doch einfach immer kurz Bescheid, wenn z.B. nur noch 10% Füllstand angezeigt werden. Dann muss der Vermieter dafür sorgen, dass schnellstmöglich wieder aufgefüllt wird. Und gut ist es. Mach keine Probleme, wo eigentlich doch gar keine sind... die Welt ist anderweitig schon genug aus den Fugen...

    Der VM weiß Bescheid, mehr kann man eigentlich nicht mehr machen.

    Du erwartest ja auch von Deinem Vermieter, dass er den Geldbeutel aufmacht und für seine Mieter in Vorleistung geht obwohl er die Zahlungen von den Mietern erst im nachhinein über die NK VZ bekommt.

    Nein, ich erwarte, das der VM seinen Pflichten nachkommt, nicht mehr und nicht weniger.

    Wenn das Öl jetzt erneut aus geht und die Mieter erneut alle in ihren kalten Wohnungen sitzen, ist das natürlich vollkommen in Ordnung, die Mieter werden sich schon melden, wenn die Heizung/Wasser kalt bleibt.

    Und:

    Sicherlich ist es so, der VM in Vorleistung geht. Aber ein VM sollte auch regelmäßig Rücklagen bilden um diesen Zeitraum zwischen NK VZ und Erstattung über die NK Abrechnung auszugleichen. Viele VM machen das sicherlich, aber nicht alle, leider.

    Also wie ich das das sehe, kannst du für den Zeitraum wo die Heizung ausfällt natürlich die Miete kürzen, alles andere ist eher nicht deine Sache. Wann und wieviel der Vermieter tankt, ist im Prinzip nicht deine Baustelle.

    Bleibt die Frage was könnte man kürzen? Theoretisch ja bis zu 100% wenn ich das richtig sehe, außer natürlich die BK/HK VZ.

    Ein Öltank zu füllen übersteigt heute leider auch bei vielen Vermietern die finanziellen Kapazitäten - daher mein Vorschlag mit der Beteiligung des Mieters auf freiwilliger Basis.

    Das versteht man ja auch. Aber warum soll ich lt. deinen Vorschlag auf freiwillger Basis etwas zusätzlich vorrauszahlen? Man bezahlt ja schon reichlich HK VZ.

    Gab es denn schon konkrete Ausfälle der Heizungsanlage, die durch Heizölmangel ausgelöst wurden? wichtig ist.

    Leider ja, ist aber schon länger her.

    Biete doch Deinem Vermieter an, Dich an der nächsten Füllung auch vorab zu beteiligen (Verrechnung dann über die NK-Abrechnung), wenn Dir das so wichtig ist.

    Das ist auch nicht die Lösung. Eine Unterbrechung der Vorsorgung sollte ja vermieden werden. Also hat der VM auch dafür zu sorgen, das eine Unterbrechung nicht eintritt oder?

    Folgendes:

    Unser Vermieter läßt den Heizöltank nie Minimum volltanken. (mal 1000 l , mal 1500 l, selten mal 2000 l ) Gut, damit kann man leben, obwohl das eigentlich nicht den Grundsatz entpricht, das man die Kosten gering halten soll, gerade, wenn der Heizölpreis niedrig ist.

    Jetzt zu meiner Frage:

    Wenn es aufgrund dieses Verhaltens zu einen Ausfall der Heizung und des Warmwassers kommt, das heißt, das Heizöl ist zu Ende, kann man dann:

    Ohne Fritstsetzung des Vermieters die Mietkosten kürzen?
    Muss man den Vermieter trotzdem informieren?
    Wie viel könnte man kürzen?

    Der VM hat ja dafür zu sorgen, das immer ausreichend Heizöl zur Verfügunh steht oder?


    Gruß

    Andy

    Erfahrungswerte sind m.W. zw. 3 und 50% und nicht irgendwo regelmentiert. Bei Streitigkeiten steht es dem VM fei, auf seine Kosten einen Zwischenzähler anzubringen...;)

    50 % sind ja bestimmt falsch. :(

    Wie anitari schrieb, 3 bis 6 % sind schon realistisch.

    Weil es dafür keine feste Regelung gibt. Lediglich den Richtwert das zwischen 3 und 6 % der Brennstoffkosten als Betriebsstrom angesetzt werden dürfen.

    Aber anscheinend ist dies bei meinen VM nicht so wichtig. Da er den Betriebsstrom nicht immer ansetzt. Oder aber die Abrechnungsfirma hat das sehr oft vergessen, da diese ja die Abrechnung im Auftrag meines VM erstellt.

    § 2 Betriebskostenverordnung Punkt 4

    4. die Kosten
    a) des Betriebs der zentralen Heizungsanlage einschließlich der Abgasanlage,

    hierzu gehören die Kosten der verbrauchten Brennstoffe und ihrer Lieferung, die Kosten des Betriebsstroms, die Kosten der Bedienung, Überwachung und Pflege der Anlage, der regelmäßigen Prüfung ihrer Betriebsbereitschaft und Betriebssicherheit einschließlich der Einstellung durch eine Fachkraft, der Reinigung der Anlage und des Betriebsraums, die Kosten der Messungen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, die Kosten der Anmietung oder anderer Arten der Gebrauchsüberlassung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung sowie die Kosten der Verwendung einer Ausstattung zur Verbrauchserfassung einschließlich der Kosten der Eichung sowie der Kosten der Berechnung und Aufteilung

    ... und als Ergänzung auch noch die Heizkostenverordnung: https://www.google.de/?gws_rd=ssl#q=heizkostenverordnung&*


    Ja, soweit war ich auch schon.

    Aber warum darf man z.B. einmal 3% und einmal 5 % des Betriebsstromes ansetzen. Das habe ich noch nicht herausfinden können.

    Habe mal eine Allg. Frage zu den Heizungsbetriebskosten.

    Es ist mir aufgefallen, dass der VM mal

    Betriebsstrom gar nicht abrechnet, dann mal mit 3 % und dann mal mit 5 %

    Das gleiche gilt für die Gerätemiete der WWZ, mal werden diese berechnet, mal nicht.

    Habe mal die letzten Jahre verglichen.

    2011 Heizungsnebenkosten
    Schornsteinfeger
    Heizung Wartung
    Gerätemiete
    Ablesen und Abrechnen


    2012 Heizungsnebenkosten
    Betriebsstrom 3 %
    Schornsteinfeger
    Wartung Heizung
    Gerätemiete WWZ
    Ablesen und Abrechnen


    2013 Heizungsnebenkosten
    Schornsteinfeger (71,14 €)
    Schornsteinfeger (10,95 €)
    Ablesen und Abrechnen


    2014 heizungsbetriebskosten
    Schornsteinfeger
    Ablesen und Abrechnen


    2015 Heizungsbetriebskosten
    Betriebsstrom 5,00 %
    Schornsteinfeger
    Gerätemiete WWZ
    Eichaustausch WWZ
    Gerätemiete HKV

    Ablesen und Abrechnen


    Einige Punkte sind für uns sogar von Vorteil, einige vielleicht aber auch nicht.

    Was kann der VM also zu den Heizungsbetriebskosten abrechnen?

    Gruß

    Andy

    Die Gewerbeeinheit hat mit Sicherheit separate Abfallbehälter deren Entsorgung separat abgerechnet wird. Vielleicht sogar direkt mit dem Entsorger. Folglich hat die Gewerbeeinheit in diesen Punkt nichts mit den Wohneinheiten zu tun.

    Übrigens ist die Entsorgung von Gewerbemüll meistens teurer als der von "normalen" Haushalten. Angenommen alles, Gewerbe- und Haushaltsmüll, würde auf alle Nutzer im Haus umgelegt, wird das für die Wohnungsmieter mit Sicherheit teurer.

    Nein, kein seperater Abfallbehälter, sondern nur die Abfallbehälter den auch die normalen Mieter nutzen.
    Und ich bezahle z.B. dieses Jahr über 30 € mehr für die Müllentsorgung, obwohl sich nichts geändert hat, an den Müssbehältern.
    [quote='1']

    Besagte Kostenarten fallen für die Gewerbefläche nicht an bzw. gesondert abgerechnet. Da ist zulässig.

    fallen nicht an bzw. werden gesondert berechnet???
    Wie werden dann diese Flächen berechnet?
    Kann es wirklcih sein, das der normale Mieter in diesen Fall höhere Verbrauchtskosten tragen muss wie der Gewerbemieter???


    Was nicht mehr zulässig ist, ist die Ermittlung des der Warmwasserkosten mittels Formel. Seit 2014 sind separate Wärmemengenzähler dafür vorgeschrieben.

    Was ist, wenn der VM diese Wärmemengenzähler nicht hat? Es gibt ja nur Warmwasserzähler bei uns pro Wohnung.

    Was ist mit Wärmemengenzähler gemeint?
    Schon gefunden: Wärmemengenzähler erfassen den Wärmeverbrauch in Heizkreisläufen.
    lässt sich ermitteln, welche Menge von Wärme beispielsweise von einer Wohneinheit oder zur Brauchwassererwärmung aus dem Heizkreislauf entnommen wurde.

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