das ist doch illegal oder?

  • hallo ihr lieben

    ich bin mieter in einem haus, das ursprünglich ca 160m² wohnfläche besaß und geteilt wurde.
    ich wohne nun im größeren teil, der 100m² umfasst.
    die Heizung steht in meinem Keller, zu dem mir der Zutritt ausdrücklich untersagt wurde, und versorgt mich (hausnr 7a) und meinen nachbarn (hausnr. 7).

    jetzt die sagenhafte Situation:

    ich wohne seit dem 15.11.2011 in dieser wohnung und habe eine betriebskostenabrechnung bekommen, die eine DIN A4 seite mit einer selbstkonstruierten exeltabelle umfasst.
    darin sind kosten mit eingerechnet, die ich allerdings schon mit der Miete monatlich und pünktlich überweise.
    ZB: parkplatzmiete, 10 euro mntl.

    da alles so seltsam mit irgendwelchen faktoren berechnet wurde, was für mich in keinsterweise ersichtlich war (einmal mit 4 multipliziert, einmal durch 5,3 dividiert und so weiter), bin ich zu meinem anwalt gegangen, und habe darum gebeten dies für mich zu überprüfen.

    der bekam einen lachkrampf als er dieses "Schmierblättchen" zu gesicht bekam und wandte sich schriftlich an die gute frau, mit der bitte, zu belegen oder einsicht zu gewähren in die rechnungen usw.

    5 tage darauf kam die vermieterin bei mir in das haus gestürmt und sagte das wäre eine unverschämtheit, und ich solle zusehen dass ich das haus verlasse, ansonsten würde es eine sehr unangenehme mietsituation werden.


    (fortsetzung folgt)

  • also die im Topik gestellte Frage ist ja nur rhetorisch, aber ein paar allgemeine Anmerkungen:

    - Vermieter sind bisweilen ein lustiges Völkchen
    - nach wenigen Wochen in der neuen Wohnung/mit einem neuen Vermieter würde ich nicht gleich zum Anwalt rennen.

    Jetzt ist es verrissen, aber ich hätte auf jedenfall zuerst versucht, mit der Vermieterin zu sprechen...

  • Hallo JayInvisible,

    mich würde auch mal interessieren, warum Du direkt zum Anwalt rennst, nur weil Du die Betriebskostenabrechnung nicht verstehst.

    Machst Du das immer so?

    Falls ja, brauchst Du Dich über derartige Reaktionen Deiner Vermieterin nicht zu wundern.

    Übrigens: Betriebskostenabrechnungen in Excel zu machen ist nicht verboten!

    Gruß
    ObiWan

  • Zitat


    die Heizung steht in meinem Keller, zu dem mir der Zutritt ausdrücklich untersagt wurde,

    Warum haben Sie sich nicht gewehrt. Ist Ihnen das Mietvertrag zugesichert worden?

    Zitat

    habe eine betriebskostenabrechnung bekommen, die eine DIN A4 seite mit einer selbstkonstruierten exeltabelle umfasst.

    Das ist erlaubt, nur verständlich muß diese sein.

    Zitat

    darin sind kosten mit eingerechnet, die ich allerdings schon mit der Miete monatlich....überweise.
    ZB: parkplatzmiete, 10 euro mntl.

    Diese haben in der Betriebskostenabrechnung nichts zu suchen.

    Zitat


    5 tage darauf kam die vermieterin bei mir in das haus gestürmt und sagte das wäre eine unverschämtheit, und ich solle zusehen dass ich das haus verlasse, ansonsten würde es eine sehr unangenehme mietsituation werden.

    Das müssen Sie erst mal abwarten.

  • naja ich habe diesen topic auf der arbeit geschrieben und musste los, deshalb kam es warscheinlich auch zu missverständnissen hier.

    also ich wäre definitiv nicht zum anwalt gegangen, wenn das das erste gewesen wäre was vorgefallen ist.

    beispielsweise waren vorher auch noch folgende sachen vorgefallen.

    ich wurde bereits mehrmals aufs übelste beschimpft, weil irgend etwas nicht so lief, wie die vermieterin es sich vorgestellt hatte.

    beispielsweise kam sie anfangs jede woche zwei mal unangekündigt vorbei und verlangte zutritt zu meiner wohnung um den stand des heizöls zu kontrollieren.
    als ich dann einmal arbeiten war (schichtdienst) machte ihr dann logischerweise niemand auf, und sie meinte daraufhin ähnlich aufbrausend wie im ersten beschriebenen fall zu mir: es wäre eine frechheit, die schlösser auszuwechseln, und ihr keinen zweitschlüssel für meine wohnung zu geben, der stehe ihr ja schließlich zu, weil es erstens ihr eigentum ist, und im falle eines problems mit der heizung niemand schnell in den keller kann, und ich mich nach ihr zu richten habe. das heist ich muss quasi 24 stunden täglich zuhause warten ob sie nicht vielleicht klingeln kommt.

    des weiteren darf ich absolut keine gegenstände in meinen flur stellen, keine komode, kein teppich, garnichts, weil falls einer schnell das wasser abstellen muss, es zu lange dauern würde in den keller zu kommen.

    nebenbei bemerkt mein flur (also wenn ich zur haustüre reinkomme ist sehr geräumig, und selbst ein nashorn würde in 10 sekunden im keller das wasser abgestellt haben, trotz kommode und ähnlichem.


    nächstes thema keller treppe:

    ich dürfe diese nicht betreten, diese sei von der anmiete ausgeschlossen, und ich habe da nichts verloren.
    allerdings soll ich diese wöchentlich reinigen, weil sie dazu keine lust habe.


    da sind noch einige andere sachen vorgefallen die ich schnell beschreiben werde.

    um ratten auf dem speicher wurde sich einen monat lang nicht gekümert, meine heizung viel aus und ich musste drei tage bei minusgraden in meiner wohnung verbringen ohne reaktion der vermieterin, sie durchsucht meinen sperrmüll auf meiner terasse und droht diesen gegen kosten zu entsorgen, wenn ich diesen "unrat" nicht ins haus stellen würde (in mein wohnzimmer warscheinlich, denn in den flur darf ich ja nich), sie durchsucht meinen briefkasten, und öffnet meine post, bereits 2 mal vorgekommen, einmal von der ista und einmal rwe (ich kenne die briefträgerin persönlich und sie sagte mir das sie mir diese post in meinen briefkasten geworfen habe), sie vereinbart termine mit zb heizungsinstallateuren, ohne mein wissen und wenn ich nicht zuhause bin, berechnet sie mir die erneute und fehlgeschlagene anfahrt, ich habe einmalverglasung, und ein loch ist im glas, direkt in meinem schlafzimmerfenster, und sie weigert sich was dagegen zu tun, ich könnte noch seitenweise solche sachen hier schreiben, und sie merken vielleicht dabei wohl, ICH WOHNE ERST SEIT KNAPPEN DREI MONATEN DORT!

    dies war also nur der tropfen, der das fass zum überlaufen brachte, um dem ganzen einhalt zu gebieten.

    übrigens geht die erste geschichte auch noch weiter.

    ich hatte ein paar tage bevor sie das anwaltliche schreiben erhielt bei ihr, und habe gefragt, ob ich einen hund halten darf, zusammen mit meiner freundin, und sie sagte ja das dürfen sie, allerdings wenn dieser hund ein kleffer ist muss er wieder weg. was ja auch gerechtfertigt ist. aber da der hund nie bellt, nicht wenn die klingel geht, nicht wenn er alleine ist... nie, habe ich mich einverstanden erklärt, und habe diesen hund angeschafft.

    als dann das schreiben kam, und sie sich aufregte und wieder ging, dauerte es keine halbe stunde, da hatte ich zwei briefe an der türe

    im ersten stand:

    wir setzen sie hiermit darüber in kenntnis, das wir die haltung eines hundes in ihrem haus nicht gestatten!

    (der nachbar, in besagter hausnummer 7 hat einen hund, und dies ist ein kleffer! und mein hund ist ein kleiner hund, und kein kamphund oder ähnliches)

    der zweite brief war eine saftige heizkostenrechnung von 500 euro mit der ersten seite eines briefes von der ista der insgesammt 3 seiten umfasste, die 8 räume berechnet, obwohl ich nur 7 heizkörper besitze. die darin angegebene wohnfläche war auch nicht 100m² und dann nochmal 59m². mein name stand zwar auf der rechnung aber auch die hausnummer stimmte eher mit der meines nachbarn überein als mit meiner.
    der berechnungszeitraum gilt vom 16.05.2011. ich wohne seit dem 15.11.2011 dort.

    ich muss an dieser stelle sagen, es ist ein wahres märtyrium mit dieser frau. aber ich werde ihr nicht den gefallen tun und ausziehen, wobei ich gerade erst die wohnung für ca 1500euro renoviert habe.

  • Ich glaube er muss sich nur mal auskotzen.

    Sollten sich konkrete Fragen aus dem Erguß ergeben, bitte die offenen Fragen formulieren, sofern eine Antwort gewünscht wird.

  • Vermieter, sie haben recht, die fragen werde ich zdu gegner zeit stellen, danke auf jeden fall schonmal fuer die antworten.
    Jetzt erstmal etwas akuteres:
    Nach diesem hick hack hat die besagte vermieterin noch einen zettel geschrieben in dem steht: hiermit teile ich ihnen mit, da aufgrund von gestiegenen kosten von heizoel, versicherungen, strom wasser versicherungen etc. ihre nebekosten steigen werden. Damit belaufen sich die monatlich zu zahlendden betraegeauf 280euro statt bish
    er 220 euro
    Jetzt meine frage: darf sie jetzt meine nebenkosten erhoehen?

    Muss ich das auch hinnehmen, wenn alle anderen nachbarn keine hoeheren betraege zahlen muessen?

    muss sie dies irgendwie belegen?

  • JayInvisible:

    "...hat die besagte vermieterin noch einen zettel geschrieben"
    Den kannste nehmen um Dir etwas abzuputzen. Üblich ist ein Schreiben mit Absender, Datum, Empfänger, Text, Unterschrift.

    "in dem steht: hiermit teile ich ihnen mit, da aufgrund von gestiegenen kosten von heizoel, versicherungen, strom wasser versicherungen etc. ihre nebekosten steigen werden. Damit belaufen sich die monatlich zu zahlendden betraegeauf 280euro statt bisher 220 euro
    Jetzt meine frage: darf sie jetzt meine nebenkosten erhoehen?"
    Sie darf Deine Nebenkosten nicht erhöhen, bestenfalss die monatlichen Vorauszahlungen.
    Aber auch diese nur in Verbindung mit der letzten Betriebskostenabrechnung, welcher man die jährlichen Kosten entnehmen kann. Diese geteilt durch 12 und auf volle 5 oder 10€ aufgerundet ergeben dann die zukünftige mtl. Vorauszahlung. So einfach ist das.

    "..., wenn alle anderen nachbarn keine hoeheren betraege zahlen muessen?"
    Mit denen hast Du nichts zu tun.

    2 Mal editiert, zuletzt von Berny (7. Februar 2012 um 00:59)

  • Zitat von JayInvisible


    ....hiermit teile ich ihnen mit, da aufgrund von gestiegenen kosten von heizoel, versicherungen, strom wasser versicherungen etc. ihre nebekosten steigen werden. Damit belaufen sich die monatlich zu zahlendden betraegeauf 280euro statt bish
    er 220 euro
    Jetzt meine frage: darf sie jetzt meine nebenkosten erhoehen?

    Hier sind möglicherweise die monatlichen Vorauszahlungen gemeint.
    Die Höhe prüfen Sie anhand Ihrer letzten Abrechnung. Sollten Sie dort Nachzahlungen getätigt haben, dann rechnen Sie die Gesamtsumme durch 12 und hätten dann den Wert. Die neue monatliche Betriebskostenvorauszahlung sollte diesen Wert aber nicht erheblich überschreiten.

    Nachbarn sind tabu.

  • Hier sind möglicherweise die monatlichen Vorauszahlungen gemeint.
    Die Höhe prüfen Sie anhand Ihrer letzten Abrechnung. Sollten Sie dort Nachzahlungen getätigt haben, dann rechnen Sie die Gesamtsumme durch 12 und hätten dann den Wert. Die neue monatliche Betriebskostenvorauszahlung sollte diesen Wert aber nicht erheblich überschreiten.
    Nachbarn sind tabu.


    Exakt doppelt gemoppelt..., vielleicht begreift er es nun....?!

  • also irgendwie verstehe ich gerade nicht was die letzten posts zu bedeuten hatten, ihr habt es hier nicht mit irgendnem dummen menschen zu tun, sondern ich wohne wie gesagt seit dem 15.11.2011 das ERSTE mal alleine und zur miete.
    vorher haben sich meine eltern um so etwas gekümmert.
    also bitte nicht gleich abstempeln als idiot, sondern bitte ein wenig verständnis, das ich mich erst mit der materie an sich vertraut machen muss.

    mein gedanken-konflikt ist gerade:

    ihr schreibt letzte abrechnung durch 12 und so weiter...
    ich wohne aber erst seit jetzt knapp 3 monaten dort, und die nebenkostenabrechnung bezieht sich auf den zeitraum vom 15.11.2011 bis zum 31.12.2011 also 1,5 monate!
    also kann die vermieterin jetzt sagen: okey, wir nehmen den wert von dem zeitraum den ich da wohne, oder muss sie wirklich 12 monate ab einzug warten?

    übrigens berny:
    ein einfaches ja oder nein hätte mir deutlich besser weitergeholfen als : ich habe mich klar ausgedrückt.

    wie gesagt da ich mich vorher nie mit sowas beschäftigt habe ist mir das nicht so klar wie euch.
    und den post nochmal lesen kann ich auch ohne weiteren verweis auf diesen.
    habe ich auch mehrmals gemacht, und für mich hört es sich so an, als wenn die VM erst nach der nächsten nebenkostenabrechnung also vom 01. januar 2012 bis zum 31. dez 2012 und sie anhand dieser abrechnung meine neuen nebenkosten-Vorauszahlungen berechnen kann. liege ich also mit dieser annahme richtig, oder nicht?

  • also, nochmal zum mitdenken: du zahlst keine 280 EUR Nebenkosten, sondern jeden Monat Vorauszahlungen auf die Nebenkosten. Am Ende einer Abrechnungsperiode bekommst du eine Rechnung, auf der deine tatsächlichen Kosten drauf stehen. Von den dort stehenden Kosten werden deine monatl. Voruaszahlungsbeträge abgezogen und die Differenz muss ausgeglichen werden.

    Wenn du nun höhere Vorauszahlungen machst, dann hast du am Ende in der Abrechnung weniger nachzuzahlen oder bekommst sogar etwas raus.

    Also: die Vermieterin hat nicht deine Kosten erhöht, sie möchte nur mehr Vorauszahlungen. Das scheint mir legitim, mindestens bis zur nächsten Abrechnung. Wenn die dann soweit ok ist und sich herausstellt, dass du viel Guthaben hast, dann kann man für die Folgezeit über eine Verringerung der mtl. Vorauszahlungen nachdenken.

    Alles klar? wenn nicht ==> elterlichen Rat holen

  • JayInvisible:

    "ihr schreibt letzte abrechnung durch 12 und so weiter..."
    Klar, wenn sie über 12 Monate ging.

    "ich wohne aber erst seit ... vom 15.11.2011 bis zum 31.12.2011 also 1,5 monate!"
    Um also von diesem Zeitraum zunächst einmal hochzurechnen auf den Jahrsverbrauch:

    Allgemeinkosten (ausser Heizung) von 1,5 auf 12 Monate hochrechnen (also geteilt durch 1,5, dann mal 12).

    Heizkosten werden dann sinnvollerweise nach der Heizgradtagetabelle (DIN 4713, Teil 5) berechnet: Halber November hat 60, Dezember hat 160, also zusammen 220 Heizgradtage.
    Das ganze Jahr het 1000 HGTg. Also rechneste die Heizkosten geteilt durch 220, dann mal 1000.
    Soweit klar?
    Jetzt addierst Du Allgemein- und Heizkosten, ergibt Gesamtjahresbedarf. Geteilt durch 12, ergibt den Monatsbedarf, den Du zur Nettomiete addierst, ergibt Monatsbruttomiete.

    "muss sie wirklich 12 monate ab einzug warten?"
    Muss nicht, aber von 1,5 Monaten hochzurechnen gibt natürlich, v.a. bzgl. Heizkosten, Spielraum durch Wetterschwankungen.
    Sie kann es ja nach dem jetzigen Abrechnungszeitraum erneut berechnen (Du ja nun auch;)).

  • ahso okey danke das hat jetzt geholfen.

    aber unfair ist das schon, dass als berechnungsgrundlage einer der haupt-heiz monate gilt.
    naja egal, wenn ich ein bedeutendes guthaben vorrausgezahlt habe kann ich doch die differenz einfordern oder?

  • JayInvisible:

    "aber unfair ist das schon, dass als berechnungsgrundlage einer der haupt-heiz monate gilt."
    Jay hat es noch nicht verstanden, aber ich gebe nicht auf.
    Denk' nach: Der Dez. hat 160 HGTge. Das ist ja schon rund 1/6 des Jahres (mit 1000 HGtge) für 1/12 der Zeit eines Jahres.
    Beispielsweise hat der Juni nur 15, der Juli 10, der August 15 HGTge. Somit gleicht sich das (in etwa...) aus, lt. DIN.

    "wenn ich ein bedeutendes guthaben vorrausgezahlt habe kann ich doch die differenz einfordern oder?"
    Latürnich ja, Guthaben sind zu erstatten, logo.

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