Wohnung fristgemäß gekündigt - keine neue Wohnung gefunden! Was nun?

  • Hallo liebe Forumgemeinde,

    ich habe ein Problem, welches mir Sorgen bereitet.

    Mit der Hoffnung, dass ich rechtzeitig eine neue Wohnung finde, hatte ich im Voraus gekündigt. Leider habe ich in der Zeit keine geeignete Wohnung gefunden. Ich habe den Vermieter gebeten, zu gedulden, bis ich eine neue Wohnung habe. Das hat der Vermieter abgelehnt.

    1. Hat der Gesetzgeber was dagegen, wenn ich weiterhin in der gekündigten Wohnung bleibe, bis ich eine andere gefunden habe?

    2. Welche Nachteile, wie Strafen oder Kosten können mir entstehen? Und warum, wenn ich fleißig Miete bezahle?

    3. Ich meine, wenn dem Vermieter keine finanziellen Nachteile entstehen, was will das Gesetzt mich als zahlender Mieter bestrafen und für was?

    Damit keine Leerzeiten und somit kein Schaden für den Vermieter entsteht, werde ich selbstverständlich für neue Nachmieter sorgen und diese dem Vermieter mitteilen.

    Bitte um Hilfe!

  • Zitat


    Ich habe den Vermieter gebeten, zu gedulden, bis ich eine neue Wohnung habe. Das hat der Vermieter abgelehnt.

    1. Hat der Gesetzgeber was dagegen, wenn ich weiterhin in der gekündigten Wohnung bleibe, bis ich eine andere gefunden habe?

    Der Gesetzgeber hat sicher nichts dagegen, er war nicht Ihr Vermieter.

    Zitat

    2. Welche Nachteile, wie Strafen oder Kosten können mir entstehen? Und warum, wenn ich fleißig Miete bezahle?

    Könnte den Straftatbestand einer Nötigung erfüllen mit den dafür vorgesehenen Konsequenzen. Die Mietzahlung entschuldigt nicht. Der Vermieter würde diese wahrscheinlich zurückweisen.

    Zitat

    3. Ich meine, wenn dem Vermieter keine finanziellen Nachteile entstehen, was will das Gesetzt mich als zahlender Mieter bestrafen und für was?

    Bereits unter Punkt 2. beantwortet

    Zitat

    Damit keine Leerzeiten und somit kein Schaden für den Vermieter entsteht, werde ich selbstverständlich für neue Nachmieter sorgen und diese dem Vermieter mitteilen.

    Den der Vermieter aber nicht annehmen muß.

    Verabschieden Sie sich von den Gedanken eines Wohnungsbesetzers und finden Sie ganz schnell eine Bleibe. Eine Wohnung gibt man nicht auf, bevor man eine neue hat.

  • 1. Hat der Gesetzgeber was dagegen, wenn ich weiterhin in der gekündigten Wohnung bleibe, bis ich eine andere gefunden habe?
    -> We bereits geschrieben wurde, der Gesetzgeber hat sicher nichts dagegen, aber der Vermieter vielleicht.

    2. Welche Nachteile, wie Strafen oder Kosten können mir entstehen? Und warum, wenn ich fleißig Miete bezahle?
    -> Zuersteinmal kann für die Zeit eine Nutzungsentschädigung in Höhe der Miete verlangt werden. Hinzu kommt ggf. Schadenersatz, falls die Wohnung neu vermietet wurde, und die nächsten Mieter solange im Hotel untergebracht werden und die Sachen eingelagert werden müssen.

    3. Ich meine, wenn dem Vermieter keine finanziellen Nachteile entstehen, was will das Gesetzt mich als zahlender Mieter bestrafen und für was?
    -> Wie gesagt, dem Vermieter kann dann ein Schaden entstehen, wenn er die Wohnung schon im Anschluss neu vermietet hat.

    Ich würde mit dem Vermieter reden, ihm die Situation erklären. Vielelicht ist er ja bereit, das Mietverhältniss um 1-2 Monate zu verlängern.

  • Hallo Buerger (sorry habe keine Gaensefuesse),

    es gibt noch eine eventuelle Moeglichkeit die Ihnen helfen koennte. Da aber Ihr Vermieter ja schon "abgelehnt" hat, kann es schwierig werden.

    Es gibt den Paragrafen 545 BGB. Stillschweigende Verlaengerung des Mietverhaeltnis. Diese beginnt mit der Fortsetzung des Gebrauchs der Mietsache und wenn innerhalb von zwei Wochen Ihr Vermieter sich nicht dagegen entscheidet wandelt sich das ehm. Mietverhaeltnis in ein unbefristeten Mietvertrag um.
    Koennte aber schwer werden fuer Sie, da er ja schon abgelehnt hat.
    Es stellt sich hierbei nur die Frage ob es muendlich ausreicht oder ob Schriftlichkeit fuer die Ablehnung von Ihren Vermieter erforderlich ist. Am besten einen Rechtsanwalt fragen.

    Es gibt noch ein Hinweis auf eine leergezogene Wohnung in einer "gefragten" Wohnlage. Mit jeder neu Vermietung hat der Vermieter die Moeglichkeit den Mietwert zusteigern. Das kann in Form einer Anhebung des Mietzins sein oder auch eine Modernisierung mit anschliessender Mieterhoehung usw.

    Hinweis: Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung
    D-D-I

    Hinweis: Dieser Beitrag beruft sich auf eine unverbindliche Privatmeinung, daher ist der Beitrag keine Rechtsberatung.
    Gruß Bokiwi

  • Der Gesetzgeber hat sicher nichts dagegen, er war nicht Ihr Vermieter.

    Was für eine blöde und klugscheißerische Antwort!

    Wer macht denn die Gesetze, auf die der Vermieter sich stützt?


    Verabschieden Sie sich von den Gedanken eines Wohnungsbesetzers und finden Sie ganz schnell eine Bleibe. Eine Wohnung gibt man nicht auf, bevor man eine neue hat.

    Wie kommst du Hanswurst nur darauf, dass hier irgendeiner, noch die geringste Interesse hat, eine Wohnung zu besetzen? Lasse die Welt, mit deinen dummen Annahmen und Unterstellungen in Ruhe! Wenn man deine Beiträge sich anschaut, sieht man, welch ein unangenehmer Zeitgenosse du bist!

  • Was für eine blöde und klugscheißerische Antwort!

    Wer macht denn die Gesetze, auf die der Vermieter sich stützt?


    Wie kommst du Hanswurst nur darauf, dass hier irgendeiner, noch die geringste Interesse hat, eine Wohnung zu besetzen? Lasse die Welt, mit deinen dummen Annahmen und Unterstellungen in Ruhe! Wenn man deine Beiträge sich anschaut, sieht man, welch ein unangenehmer Zeitgenosse du bist!


    Jetzt ist mir klar warum der Vermieter einer Verlängerung des Mietvertrags widersprochen hat!:mad:

  • War auch mein erster Gedanke.

    Stillschweigende Verlaengerung des Mietverhaeltnisses nach § 545 BGB ist im Regelfall in Standardmietverträgen ausgeschlossen.

    Genau aus solchem Grund.

  • befremdlich:
    du hast gekündigt, das ist dein gutes Recht. Der Vermieter kann sich dagegen nicht wehren. Hat das Gesetz etwas gegen Vermieter?

    Der Vermieter hat sich seit der Kenntnis über deinen Auszug den Kopf darüber zerbrochen, einen Nachmieter zu finden, da die regelmäßigen Kosten des Mietobjekts weiter laufen. Soll er gezwungen werden, die Wohnung für alle Eventualitäten noch für einige Zeit nach dem Kündigungstermin freizuhalten? Wenn ja, für wie lange?

    Geh davon aus, dass der Vermieter gegen eine für ihn kostensparende Fortsetzung des Mietverhältnisses nichts einzuwenden hätte. Wenn er aber bereits wirtschaftlich gut gestellt ist (Nachmieter vorhanden oder so), dann wird er dir die Wohnung gar nicht überlassen können (den der Gesetzgeber liebt auch die anderen Mieter, die Ihre Wohnung gekündigt haben, weil sie bereits eine neue angemietet haben).

  • Hm wie sieht es eigentlich aus, wenn man vorher einvernehmlich mit einem Nachmieter vereinbart, dass dieser einzieht. Ich hab gehört, dass der Vermieter für die 3 Monate noch vom alten Mieter Mietgebühren verlangen kann (also für die Zeit der Kündigungsfrist). Stimmt das?

  • Zitat

    vorher einvernehmlich mit einem Nachmieter vereinbart

    Das funzt nicht! Du kannst mit einem potentiellen Nachmieter keine Vereinbarungen über die Wohnung treffen. Vertragspartner ist und bleibt immer der Vermieter/Eigentümer.

    Wenn also mit dem Nachmieter kein Vertrag zustande gekommen ist, hast du die Wohnung bis zum Ende der Mietzeit weiterhin an der Backe.

    Wenn du ihm aber deine Lampen verkaufen willst, kannst du dementsprechende Vereinbarungen treffen.

  • Was für eine blöde und klugscheißerische Antwort!

    Wer macht denn die Gesetze, auf die der Vermieter sich stützt?

    Wie kommst du Hanswurst nur darauf, dass hier irgendeiner, noch die geringste Interesse hat, eine Wohnung zu besetzen? Lasse die Welt, mit deinen dummen Annahmen und Unterstellungen in Ruhe! Wenn man deine Beiträge sich anschaut, sieht man, welch ein unangenehmer Zeitgenosse du bist!

    Man hat Ihnen eine korrekte Antwort gegeben und Sie reagieren frech und unverschämt!
    In diesem Fall würde ich mit Christoph Sonntag antworten: Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die Fresse halten" Sorry, auf einen groben Klotz gehört ein grober Keil!
    Als Vermieter würde ich mich freuen, Sie loszukriegen!

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