Beiträge von Bürger

    Der Gesetzgeber hat sicher nichts dagegen, er war nicht Ihr Vermieter.

    Was für eine blöde und klugscheißerische Antwort!

    Wer macht denn die Gesetze, auf die der Vermieter sich stützt?


    Verabschieden Sie sich von den Gedanken eines Wohnungsbesetzers und finden Sie ganz schnell eine Bleibe. Eine Wohnung gibt man nicht auf, bevor man eine neue hat.

    Wie kommst du Hanswurst nur darauf, dass hier irgendeiner, noch die geringste Interesse hat, eine Wohnung zu besetzen? Lasse die Welt, mit deinen dummen Annahmen und Unterstellungen in Ruhe! Wenn man deine Beiträge sich anschaut, sieht man, welch ein unangenehmer Zeitgenosse du bist!

    Hallo liebe Forumgemeinde,

    ich habe ein Problem, welches mir Sorgen bereitet.

    Mit der Hoffnung, dass ich rechtzeitig eine neue Wohnung finde, hatte ich im Voraus gekündigt. Leider habe ich in der Zeit keine geeignete Wohnung gefunden. Ich habe den Vermieter gebeten, zu gedulden, bis ich eine neue Wohnung habe. Das hat der Vermieter abgelehnt.

    1. Hat der Gesetzgeber was dagegen, wenn ich weiterhin in der gekündigten Wohnung bleibe, bis ich eine andere gefunden habe?

    2. Welche Nachteile, wie Strafen oder Kosten können mir entstehen? Und warum, wenn ich fleißig Miete bezahle?

    3. Ich meine, wenn dem Vermieter keine finanziellen Nachteile entstehen, was will das Gesetzt mich als zahlender Mieter bestrafen und für was?

    Damit keine Leerzeiten und somit kein Schaden für den Vermieter entsteht, werde ich selbstverständlich für neue Nachmieter sorgen und diese dem Vermieter mitteilen.

    Bitte um Hilfe!

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