Stromanbieter

  • Denke Das es im richtigen Forumteil ist.
    Die Situation, mein Vermieter hat einen Hauptzähler, jeder Mieter hat einen eigenen Nebenzähler. Wir zahlen gerade 24,2 ct/Kwh, ich habe einen anderen Anbieter welcher 14,6 ct/Kwh verlangt aus gemacht. Mein Vermieter lässt sich aber nicht überzeugen zu wechseln. Kann ich mit meinem Nebenzähler einen eigenen Stromvertrag machen? Oder muss mein Vermieter den Tarif wechseln?


    MfG
    Unas

  • unas:

    "mein Vermieter hat einen Hauptzähler, jeder Mieter hat einen eigenen Nebenzähler."
    Nix versteh...
    Ist Dein Zähler hinter den Hauptzähler geschaltet, also so, dass Dein Strom zunächst durch den Haupt- und dann durch Deinen "Neben"zähler geht?

  • Ja genau. Der Strom läuft über den Hauptzähler und jeder Mieter hat einen Zwischenzähler.


    Das ist eine recht seltene Konstellation... Wohnheim?
    Normalerweise hat ein Mieter "seinen" Zähler mit Vertrag mit dem EVU.
    Bei den Vergleichsportalen sollte man sehhhr vorsichtig sein, so mal btw. Niemand kann auf Dauer etwas billiger verkaufen, als er es einkauft. Schon Teldafa* vergessen?

  • Kann ich mit meinem Nebenzähler einen eigenen Stromvertrag machen? Oder muss mein Vermieter den Tarif wechseln?

    Hallo unas,

    1. Nein
    2. Nein

    Gruß
    ObiWan

  • Hallo unas,

    Zitat:
    Zitat von unas
    Kann ich mit meinem Nebenzähler einen eigenen Stromvertrag machen?

    Hallo unas,
    1. Nein
    Gruß
    ObiWan


    Kommt drauf an mit wem...:confused:

  • Hallo Berny,

    ich verstehe Dich nicht.:confused:

    Was ich sagen wollte war, dass nur der Nutzer des Hauptzählers, in diesem Fall der Vermieter, einen neuen Stromlieferanten wählen darf. Der/Die Nutzer der Nebenzähler dürfen dies nicht.

    Der Vermieter ist auch nicht verpflichtet den billigsten Anbieter zu nehmen.

    Die jüngste Vergangenheit hat uns ja auch vor Augen geführt warum man nicht immer nur nach dem Preis gehen sollte.

    Die hier schon mal genannten 14,6 Ct. kWh sind meiner Meinung nach auch vollkommen unseriös, die 24,2 Ct.kWh sind okay.

    Gruß
    ObiWan

  • Ist der Stromanbieter vom Vermieter mietvertraglich festlegbar?

    Auszugsweise:
    Ob der Vermieter den Stromanbieter vorschreiben kann, hängt allein davon ab, ob der Mieter in seiner Wohnung einen eigenen Stromzähler hat. Ist ein solcher vorhanden, hat jeder europäische Bürger seit Ende der neunziger Jahre das Recht, sich frei und selbstständig auszusuchen, von wem er sich mit Gas und Strom versorgen lässt. Die Liberalisierung der europäischen Energiemärkte, die diese neuen Gesetzen in die einzelnen EU-Länder brachte hatte dabei im Sinn, dass niemand mehr an einen vermeintlich oder auch offensichtlich zu teuren Verbraucher gebunden sein sollte. Das kann auch ein Vermieter nicht umgehen. Anders gelagert ist der Fall, wenn in einem Mietshaus mehrere Parteien über einen Zähler versorgt werden. Allerdings ist es auch dann ungewöhnlich, wenn der Vermieter mietvertraglich vorschreibt, dass die Stromversorgung ausschließlich über den Anbieter XY geschehen darf. Dagegen hat man dennoch kein Recht auf Widerspruch. Stattdessen kann es sinnvoll sein, dem Vermieter Sparmöglichkeiten aufzuzeigen. Sollte er trotz der Forderung mehrerer Mieter nicht auf die Bitte, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, eingehen, kann mit der Kündigung gedroht werden.

  • Sollte er trotz der Forderung mehrerer Mieter nicht auf die Bitte, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, eingehen, kann mit der Kündigung gedroht werden. [/I]

    gibt es hierzu eine entsprechende rechtsprechung?

  • Weiß nicht. Nun suchen Sie mal gefälligst selbst. Bin nicht Ihr Butler.

    das habe ich auch nicht behauuptet, aber wie ich aus ihrer antwort entnehmen kann, posten sie hier sachen, die scheinbar nur an einziger stelle im internet zu finden sind ohne sie kritisch zu hinterfragen.

  • Hallo zusammen,


    Weiß nicht. Nun suchen Sie mal gefälligst selbst. Bin nicht Ihr Butler.

    Ja ich glaube es gibt Urteile dazu,
    kenne aber die Aktenzeichen nicht.
    Es geht um Betriebkosten und Wirtschaftlichkeit,
    hiernach mal googlen.


    VG Syker

  • Ja klar, der VM ist zur Wirtschaftlichkeit verpflichtet und wechselt zu einem scheinbar günstigen Anbieter, bspw. TelDaFax...
    Und wer zahlt dann die Zeche?:mad:

  • ich habe an die betreiber der webseite Ist der Stromanbieter vom Vermieter mietvertraglich festlegbar? eine e-mail geschrieben und nachgefragt, auf welche rechtsprechung ihre entscheidung fußt und auch um informationen gebeten, in wie fern die aussage "Immerhin ist der Vermieter laut Mietrecht dazu angehalten, die Nebenkosten seiner Mieter so gering wie möglich zu halten. Weiger er sich allerdings aus unerfindlichen Gründen gegen die Umsetzung einer spürbaren Einsparung, kann dies als Vertragsbruch angesehen werden." (steht auch auf der webseite) das vorher geschriebene wieder aushebelt.

    jetzt stellt sich für mich natürlich die frage, was sind in diesem zusammenhang unerfindliche gründe, zählen folgende gründe seitens des mieters auch dazu:

    - kein angebot mit vorkasse (teldafax)
    - kein anbieter der noch atomstrom mit drinnen hat
    - wunsch nach einem anbieter mit längerer laufzeit
    - wunsch nach einem anbieter mit preisgarantie
    - wunsch nach einem anbieter mit kurzer kündigungsfrist

    und beim googeln fand ich eben folgenden link Die Nebenkostenabrechnung | hausblick der irgendwie auch nicht wirklich zielführend war.

  • Zitat

    Immerhin ist der Vermieter laut Mietrecht dazu angehalten, die Nebenkosten seiner Mieter so gering wie möglich zu halten.


    Das mache alle VM schon aus eigenem Interesse.

    Zitat

    Weiger er sich allerdings aus unerfindlichen Gründen gegen die Umsetzung einer spürbaren Einsparung, kann dies als Vertragsbruch angesehen werden


    Blödsinn, der Mieter müsste nachweisen, dass bestimmte NK unverhältnismäßig hoch sind. Zudem muss kein VM das billigste Angebot heraussuchen.

  • Auch bei Auswahl des Stromanbieters greift das Wirtschaftlichkeitsgebot

    energieverbraucher.de | BGB § 315 für Mieter: Vermieter ist in der Pflicht

    Ich würde meinen Vermieter nach dem aktuellen Preis (Arbeitspreis & Grundpreis) und nach dem Gesamtstromverbrauch (des Hauptzählers) fragen, um selbst in den Vergleichsportalen (Verivox.de) auf die Suche zu gehen. Wenn man das erst nach Erhalt der NK-Abrechnung durchführt, ist dann ein Vergleich unmöglich.
    Allerdings die Einschränkung "kein Atomstrom drin" ist quark. Weil die Bedingung real gar nicht erfüllbar ist. Auch wer "100 % Strom aus Wasserkraft" einkauft hat denselben Strommix, wie die Nachbarn im nebenstehenden Gebäude, die einen anderen Egal-Stromanbieter haben.
    Auf was ich allerdings achte, dass es ein Anbieter ist, der mit keinem der BIG4 verbandelt ist. Aber das ist schon eine sehr starke Eingrenzung.
    Und wenn man dann einen gefunden hat, das Internet abgrasen, ob sich über den Anbieter schon massig Beschwerden finden.

  • Allerdings die Einschränkung "kein Atomstrom drin" ist quark.

    ich muss zugeben, dass ich keinen schimmer habe, wie man in der realität sicherstellen kann, dass nur atomfreier strom geliefert wird/werden kann, wenn nur anbieter mit atomstrom gesucht werden sollen. wenn ich als vermieter ökostrom wollte, würde ich wohl Verivox wählen und als mieter würde ich meinen vermieter dazu auffordern zu Verivox wechseln, sofern ich zwischenzähler hätte und nicht für mich selbst den stromanbieter wählen könnte.

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