Atomstrom und Ökostrom usw. ist einfach nur polemisches Geschwätz der Ökofaschisten.
Beiträge von Niemand2000
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Wenn ein Mieter selbst wechselt... bitteschön, sein Risiko.
hier in der fragestellung ging es unter anderem um die seltenen fälle, bei denen der mieter nicht selbst seinen stomanbieter wählen kann, weil es bauartbedingt nur einen hauptzähler und mehrere zwischenzähler gibt.
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Verivox ist kein eigener Stromanbieter, sondern lediglich ein Vergleichsportal von vielen, das mit manchen Anbietern allerdings auf Provision arbeitet.
ist mir bekannt, die beiden links, die ich gepostet habe führen zum einen zu einem anbieter der atomstrom mit drinnen hat und zum anderen zu einem anbieter, der keinen mit drinnen hat.
Ein aussagekräftiges Zertifikat, dass der Strom, den man kauft auch aus Erneuerbaren ist, soll bald kommen: UBA - HKNR Register
bin mal auf dieses zertifikat gespannt.
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Allerdings die Einschränkung "kein Atomstrom drin" ist quark.
ich muss zugeben, dass ich keinen schimmer habe, wie man in der realität sicherstellen kann, dass nur atomfreier strom geliefert wird/werden kann, wenn nur anbieter mit atomstrom gesucht werden sollen. wenn ich als vermieter ökostrom wollte, würde ich wohl Verivox wählen und als mieter würde ich meinen vermieter dazu auffordern zu Verivox wechseln, sofern ich zwischenzähler hätte und nicht für mich selbst den stromanbieter wählen könnte.
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Blödsinn, der Mieter müsste nachweisen, dass bestimmte NK unverhältnismäßig hoch sind. Zudem muss kein VM das billigste Angebot heraussuchen.
also der link Ist der Stromanbieter vom Vermieter mietvertraglich festlegbar? in dem dies stand, stammt von kolinum, der ihn aber nur auszugsweise wiedergegeben hat.
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ich bin fündig geworden Rechtsprechung zu § 556 BGB
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ich habe an die betreiber der webseite Ist der Stromanbieter vom Vermieter mietvertraglich festlegbar? eine e-mail geschrieben und nachgefragt, auf welche rechtsprechung ihre entscheidung fußt und auch um informationen gebeten, in wie fern die aussage "Immerhin ist der Vermieter laut Mietrecht dazu angehalten, die Nebenkosten seiner Mieter so gering wie möglich zu halten. Weiger er sich allerdings aus unerfindlichen Gründen gegen die Umsetzung einer spürbaren Einsparung, kann dies als Vertragsbruch angesehen werden." (steht auch auf der webseite) das vorher geschriebene wieder aushebelt.
jetzt stellt sich für mich natürlich die frage, was sind in diesem zusammenhang unerfindliche gründe, zählen folgende gründe seitens des mieters auch dazu:
- kein angebot mit vorkasse (teldafax)
- kein anbieter der noch atomstrom mit drinnen hat
- wunsch nach einem anbieter mit längerer laufzeit
- wunsch nach einem anbieter mit preisgarantie
- wunsch nach einem anbieter mit kurzer kündigungsfristund beim googeln fand ich eben folgenden link Die Nebenkostenabrechnung | hausblick der irgendwie auch nicht wirklich zielführend war.
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Weiß nicht. Nun suchen Sie mal gefälligst selbst. Bin nicht Ihr Butler.
das habe ich auch nicht behauuptet, aber wie ich aus ihrer antwort entnehmen kann, posten sie hier sachen, die scheinbar nur an einziger stelle im internet zu finden sind ohne sie kritisch zu hinterfragen.
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Sollte er trotz der Forderung mehrerer Mieter nicht auf die Bitte, zu einem günstigeren Anbieter zu wechseln, eingehen, kann mit der Kündigung gedroht werden. [/I]
gibt es hierzu eine entsprechende rechtsprechung?
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